Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Langelsheimer Katzen?

In einigen nds. Gemeinden  bestehen aufgrund der stetig ansteigenden Zahl der herrenlosen und verwilderten Katzen teilweise erhebliche Probleme. Unkastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Die Anzahl der Jungen pro Wurf liegt zwischen drei bis fünf Welpen. Aufgrund von Futter- und Pflegemangel gehen diese Tiere oftmals leidvoll ein. Deshalb haben verschiedene Gemeinden (z.B. die Stadt Goslar) eine Verpflichtung eingeführt, Katzen, die die Möglichkeit haben, sich außerhalb der Wohnung frei zu bewegen, zu kennzeichnen und zu kastrieren.

Wir haben im Verwaltungsausschuss nachgefragt, ob hierfür auch in Langelsheim ein Bedarf besteht. Aus der Antwort der Verwaltung geht hervor, dass seit dem 01.01.2017 lediglich 19 Katzen im für Langelsheim zuständigem Tierheim abgegeben worden sind, die alle vermittelt werden konnten. Die Einführung einer Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen wird für Langelsheim als nicht erforderlich, rechtlich problematisch und eine Überwachung als nahezu unmöglich eingeschätzt.

Es wurde uns zugesagt, dass zu diesem Thema im Rathaus ein Merkblatt der Landestierschutzbeauftragten ausgelegt werden wird und mit der nächsten Jahreshauptveranlagung eine allgemeine Information an die Bürger gegeben wird. Auch eine Information auf der städtischen Internetseite wird erfolgen. Dies sehen wir zunächst als ausreichend an, werden das Thema aber weiter beobachten.