Ortsräte oder Ortsvorsteher? Was ist für Langelsheim besser?

Das Nds. Kommunalverfassungsgesetz sieht vor, dass in Gemeinden entweder Ortsräte gebildet oder Ortsvorsteher bestellt werden. In ihrer Hauptsatzung hat sich die Stadt Langelsheim bewusst und aus guten Gründen für die Bildung der Ortschaften Langelsheim, Bergstadt Lautenthal, Wolfshagen im Harz, Bredelem und Astfeld entschieden. Gleichzeitg wurden Ortsräte mit 5 (Bredelem), 7 (Astfeld, Lautenthal, Wolfshagen) bzw. 9 (Langelsheim) Mitgliedern eingeführt. Diese werden alle fünf Jahre von den Bürgern neu gewählt.

Die Zuständigkeiten der Ortsräte sind sehr begrenzt und im Gesetz genau beschrieben. Hinzu kommen weiter gefasste Mitwirkungs- und Anhörungsrechte zu allen wichtigen Fragen der Ortschaft. Entscheidungen treffen die Ortsräte hier jedoch nicht.

Als Alternative zu den Ortsräten sieht das Gesetz Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher vor. Diese werden nicht gewählt sondern vom Rat auf Vorschlag der Fraktion, deren Mitglieder in der jeweiligen Ortschaft die meisten Stimmen erhalten haben (verkürzt wiedergegeben), bestimmt. Der/die Ortsvorsteher/in hat die Belange der Ortschaft zur Geltung zu bringen und Hilfsfunktionen für die Gemeindeverwaltung zu erfüllen.

Wir sind derzeit in den Ortsräten Langelsheim und Astfeld (vorher auch in Wolfshagen) mit jeweils drei Mitgliedern gut vertreten. In Astfeld stellen wir mit Barbara Eberhardt auch die Ortsbürgermeisterin. Die Ortsratsarbeit verläuft nach unserer Einschätzung sachlich und zielorientiert im Interesse der Bürger. Die Entscheidungen der Ortsräte werden meist einstimmig oder parteiübergreifend mit eindeutiger Mehrheit getroffen. Viele Beschlüsse oder Anregungen der Ortsräte werden umgesetzt oder vom Rat oder der Verwaltung aufgegriffen. Dass hiervon im Einzelfall aus guten Gründen auch einmal abgewichen wird, liegt in der Natur der Sache und rechtfertigt nach unserer Auffassung nicht gleich die Forderung nach Auflösung der Ortsräte.

Sicherlich kann man die begrenzte Entscheidungskompetenz der Ortsräte beklagen. Auch über die Zahl der Ortsratsmitglieder kann man unterschiedlicher Meinung sein (siehe hierzu unseren Antrag Verkleinerung Ortsrat Langelsheim). Trotzdem finden wir, dass die Ortsbürgermeister mit ihren Orträten gute Arbeit leisten und sich für die Interessen der Bürger in ihren Ortschaften nachdrücklich und meist auch erfolgreich einsetzen. Darüberhinaus sind viele Ortsratsmitglieder gleichzeitig auch Ratsmitglieder und achten dort auf die Berücksichtigung der Interessen ihrer Ortschaft.

Wenn dies von den WGL-Mitgliedern gewünscht ist, werden wir die Frage „Ortsräte oder Ortsvorsteher? Was ist für Langelsheim besser?“ offen diskutieren und auch in einer Jahreshauptversammlung der WGL ergebnisoffen beraten.