Nutzen Sie die Förderprogramme!

Unsere schöne Stadt Langelsheim mit ihren (5) Ortsteilen und die umliegenden Gemeinden bieten vielfältige Möglichkeiten. Hier können wir wohnen, arbeiten und unsere Freizeit verbringen. Es finden sich alle für ein angenehmes Leben erforderliche Einrichtungen.

Gemeinsam mit den anderen im Rat vertretenen Fraktionen sind wir bemüht, neue Bürger zu gewinnen und die bereits mit uns hier lebenden Menschen zu unterstützen. Wir begrüßen die bedarfsgerechte Bereitstellung von Neubaugebieten und haben auch verschiedenen Förderprogrammen zugestimmt. Derzeit bestehen z.B. Fördermöglichkeiten aus folgenden Programmen bzw. Richtlinien:

Kinderbonusprogramm

Altgebäudebonus-Programm

LEADER-Fassadenprogramm

Jugend- und Sportförderrichtlinie.

Einzelheiten zu den Programmen entnehmen Sie bitte den Beiträgen weiter unten. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Stadt Langelsheim (www.langelsheim.de/Leben) entnehmen oder direkt bei der Verwaltung erfragen.

Förderprogramme: LEADER-Fassadenprogramm

An dieser Stelle wollen wir Sie über die Fördermöglichkeiten der Stadt Langelsheim informieren. Heute über das:

Das „Fassadenprogramm“, dem für Langelsheim der Rat zugestimmt hat, soll private Hauseigentümer bei der Sanierung ihrer Fassade unterstützen, um das baukulturelle Erbe zu sichern. Neben der Stadt Langelsheim nehmen die Stadt Seesen sowie die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld daran teil. Auf den Internetseiten der LEADER-Region Westharz (www.rem-westharz.de) können Sie sich über die Rahmenbedingungen genauer informieren. Sie können sich mit Ihren Fragen natürlich auch direkt an die Verwaltung wenden.

Quelle: Internetseite der LEADER-Region Westharz

Förderprogramme: Kinderbonusprogramm

An dieser Stelle wollen wir Sie über die Fördermöglichkeiten der Stadt Langelsheim informieren. Heute über das:

Die Stadt will bauwillige Familien mit Kindern beim Erwerb eines Baugrundstückes und dem Neubau eines Wohnhauses im Gemeindegebiet der Stadt Langelsheim unterstützen. Hierzu hat der Rat die Richtlinie „Kinderbonusprogramm (2017)“ beschlossen. Mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro je Kind (für maximal drei Kinder) können Eltern, alleinerziehende Elternteile oder Angehörige einer Lebensgemeinschaft gefördert werden. Das Kind/die Kinder dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Förderung ist an die Eigennutzung des Wohnhauses (für mindestens 5 Jahre) gebunden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der o.a. Richtlinie. Sie können sich mit Ihren Fragen natürlich auch direkt an die Verwaltung wenden.

Bauen & Wohnen
Quelle: Stadt Langelsheim