Bereits im Oktober 2019 haben wir im Ortsrat Langelsheim darauf aufmerksam gemacht, dass die (städtischen) Friedhofskapellen auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Astfeld, Langelsheim und Wolfshagen bislang nur über Stufen zu erreichen sind und deshalb für mobilitätseingeschränkte Personen schlecht zugänglich sind. Uns lag zu diesem Zeitpunkt ein Angebot einer Firma vor, für die Friedhofskapelle in Langelsheim kostenlos eine Rampe bereitzustellen, die im Bedarfsfall anzulegen wäre. Der Ortsrat hat daraufhin die Verwaltung um Ermittlung gebeten, welche Vorgaben hierbei zu beachten sind. Zum Haushalt 2021 hat der Ortsrat Langelsheim dann im Juni 2020 einstimmig den barrierefreien Zugang zur Friedhofskapelle in Langelsheim angemeldet. Ende September 2020 war der GZ zu entnehmen, dass auch der Zugang zur Friedhofskapelle in Wolfshagen barrierefrei gestaltet werden soll und dass die Stadt einen Prüfauftrag an ein Ingenieurbüro erteilt hat, das Möglichkeiten der barrierefreien Erreichbarkeit der Kapellen ist Astfeld, Langelsheim und Wolfshagen untersuchen soll. Wir hatten uns einfache und kostengünstige Lösungen vorgestellt und sehen seit geraumer Zeit den Vorschlägen des Ingenieursbüros mit Interesse entgegen.
Nachdem im November 2020 auch die Fraktionen im Goslarer Stadtrat entdeckt haben, dass nicht alle Friedhofskapellen im Stadtgebiet Goslar barrierefrei zu betreten sind, hat das Gebäudemanagement der Stadt Goslar (GGM) nun auch Handlungsbedarf festgestellt. Einem Bericht der Goslarschen Zeitung vom 14.01.2021 zufolge werde in vier von sechs Kapellen eine Rampenanlage benötigt. Hierfür rechnet das GGM mit Kosten von rund 50.300€. Die „baurechtliche und architektonische Einbindung in den Bestand bedarf einer weiteren Planung“, so das GGM.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Stadt Goslar offensichtlich ohne ein Ingenieurbüro und relativ zeitnah die Machbarkeit und die Kosten für den barrierefreien Zugang zu den Friedhofskapellen ermittelt hat und sind gespannt, ob und wann Lösungen hier bei uns in Langelsheim gefunden werden. Sicherlich auch eine Aufgabe für den künftigen Behindertenbeauftragen, dessen Einführung der Rat inzwischen beschlossen hat.