Gewerbegebiet im Innerstetal

Der Verwaltungsausschuss hatte im September 2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Innerstetal II“ (für die Fläche stadtauswärts rechts hinter der Brücke der B 82 über die L 515) beschlossen und die Festsetzung als Industriegebiet vorgesehen. Dagegen haben wir uns von Anfang an vehement ausgesprochen und stattdessen die Ausweisung eines Gewerbegebietes an gleicher Stelle beantragt. Zur Begründung haben wir u.a. angeführt, dass im Planungsgebiet Wohnungen von Privatpersonen vorhanden sind und auch die Wohngebiete um den Steinweg und um die Harzstraße nicht weit entfernt sind.

In einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurden in der im Planungsgebiet nachgewiesenen Vogelwelt zahlreiche geschützte, teilweise bestandsgefährdete Arten und etliche Amphibien aufgelistet, die eine nennenswerte Schutzwürdigkeit genießen. Hinzu kommen noch acht verschiedene Fledermausarten mit sehr hoher Bedeutung.

Dies alles hat dazu geführt, dass der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss geändert worden ist und der Verwaltungsausschuss nun einen neuen Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen hat. Jetzt ist nicht mehr ein Industriegebiet sondern stattdessen ein Gewerbegebiet vorgesehen.

Zwar bringt auch ein Gewerbegebiet an dieser Stelle etliche Belastungen für die Natur und die Tierwelt mit sich, ist aber mit Blick auf die von uns akzeptierten Interessen der dortigen Gewerbebetriebe noch vertretbar. Wir werden die Planung weiter kritisch begleiten und uns für den Erhalt der in Langelsheim vorhandenen Arbeitsplätze, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Förderung der Betriebe im Handwerk, der Landwirtschaft, dem Gewerbe und der Industrie unter Wahrung der Umweltbelange, einsetzen. Versprochen!

Was passiert im Innerstetal?

Im August 2017 hatte die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Innerstetal II“ und die Ausweisung eines Industriegebietes vorgeschlagen. Wir haben dies kritisch hinterfragt und deutlich gemacht, dass für uns die Ausweisung eines Industriegebietes an dieser Stelle nicht in Frage kommt und dies ausführlich begründet. Siehe hierzu Antrag BPlan Innerstetal .

Bei der „frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit“ haben wir darauf hingewiesen, dass das geplante Industriegebiet unmittelbar an ein Landschaftsschutzgebiet angrenzt und dass dort auch Bürger wohnen.  Genau wie der anwesende Vertreter des Naturschutzbundes (NABU) haben wir die strenge Einhaltung der Belange des Natur- und Umweltschutzes gefordert.

Aus dem Kartierbericht mit Aussagen über den Artenschutz geht u.a. hervor, dass in dem Gebiet 33 Vogelarten nachgewiesen worden sind. Darunter bestandsgefährdete Arten wie Rauchschwalbe, Waldohreule, Turmfalke und Mäusebussard. Außerdem wurden verschiedene schützenswerte Fledermausarten nachgewiesen. Auch zahlreiche Amphibien (z.B. Bergmolch, Fadenmolch, Teichmolch, Erdkröte, Grasfrosch und Feuersalamander) wurden angetroffen.

Der BUND Westharz und der NABU Goslar sehen ein schützenswertes  ökologisches Kleinod, das nicht durch ein Bebauungsgebiet zerstört werden darf und fordern einen Planungsstopp. Siehe hierzu die Stellungnahme BUND und NABU . Ferner hat der NABU Goslar darauf hingewiesen, dass der von der Stadt vorgelegte Umweltbericht mit „heißer Nadel gestrickt“ sei und zahlreiche Kritikpunkte aufgelistet. So wird u.a. bemängelt, dass bei der Planung des Industriegebietes der Mindestabstand zum Hochwald auf bis zu weniger als zehn Meter unterschritten werde. Ferner wird gefordert, das überplante Gebiet nach Altlasten zu untersuchen.

Auch die Emissionen hätten bereits in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Das Verkehrsaufkommen sei deutlich gestiegen und eine stärkere Belastung durch Lärm, Staub und Dreck sei festzustellen. Ferner würde auch das naheliegende Wohngebiet „Zur Kalkrösecke“ durch die Planungen erheblich betroffen. Die in die Stadt hineinziehenden Frischwinde kämen überwiegend aus südwestlicher Richtung, würden sich im jetzt naturbelassenen Teil des Innerstetals abkühlen und kämen angereichert mit Sauerstoff in die Stadt. Dieser Effekt würde bei einer industriellen Bebauung des Gebiets ausbleiben.

Bereits im November 2019 wurde im Ausschuss für Bau, Umwelt und Wirtschaft erklärt, dass die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden sei und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt. Wann wird das Ergebnis vorliegen und wie geht es weiter?

Wir sehen uns in unserer Ablehnung eines weiteren Industriegebietes an dieser Stelle bestätigt und werden auch weiterhin gründlich prüfen, ob dort die Schaffung eines Gewerbegebietes mit den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes zu vereinbaren ist.