Der Rat der Stadt Langelsheim besteht in der aktuellen Wahlperiode (01.11.2016 bis 31.10.2021) aus dem (direkt gewähltem) Bürgermeister (kraft Amtes) und 26 gewählten Ratsfrauen und Ratsherren (Abgeordnete). Nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz hätten es aufgrund der Einwohnerzahl bis zu 28 Abgeordnete sein dürfen. Mit den Ratsbeschlüssen vom 19.09.2013/19.03.2015 wurde diese Zahl jedoch per Satzung auf 26 verringert. Unser Antrag, die nach dem Gesetz mögliche Reduzierung um 6 auf dann 22 Abgeordnete zu beschließen,wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt. Zur Begründung unserer Meinung, zu der wir immer noch stehen, siehe unseren
Zum 01. November 2021 werden die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter (Flecken Lutter am Barenberge, Gemeinde Hahausen und Gemeinde Wallmoden) in die Stadt Langelsheim eingegliedert. Im hierzu von den beteiligten Kommunen abgeschlossenen Gebietsänderungsvertrag, dem der Rat der Stadt Langelsheim mit deutlicher Mehrheit (und mit den Stimmen der WGL-Fraktion) zugestimmt hat, ist vorgesehen, dass die Zahl der nach dem Kommunalverfassungsgesetz zu wählenden Abgeordneten für die nächste allgemeine Wahlperiode (01.11.2021 bis 31.10.2026) einmalig und vorübergehend um 6 erhöht wird. Warum haben wir das nach ausführlicher Diskussion akzeptiert?
Bei den Verhandlungen über die Fusion von Langelsheim und Lutter wurde von den Vertretern aus Lutter mehrfach die Befürchtung geäußert, die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter könnten in den kommunalpolitischen Gremien der künftigen Stadt Langelsheim nicht ausreichend vertreten sein. Es war ihnen deshalb ein großes Anliegen, die Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder für die erste Wahlperiode nach der Fusion einmalig um die nach dem Gesetz größtmögliche Zahl zu erhöhen. Wir haben für dieses Anliegen unserer künftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Lutter großes Verständnis und haben deshalb der entsprechenden Formulierung im Gebietsänderungsvertrag zugestimmt.
Die erweiterte Stadt Langelsheim wird nach dem Stand vom 31.03.2020 voraussichtlich 15.266 Einwohner umfassen. Damit wären nach dem Gesetz für die kommende Wahlperiode grundsätzlich 32 Abgeordnete zu wählen. Nach dem Gebietsänderungsvertrag, wird diese Zahl um 6 auf dann 38 erhöht. Die Erhöhung der Anzahl der Ratsmitglieder gilt nur für die kommende Wahlperiode und ist nur einmalig möglich aufgrund der Fusion mit der Samtgemeinde Lutter. Hinzu kommt kraft Amtes der Bürgermeister. Der Rat besteht also in der kommenden Wahlperiode einmalig und vorübergehend aus 39 Mitgliedern. Es wird sich zeigen, ob künftig (frühestens 2026) wieder eine Senkung der gesetzlich vorgesehenen Anzahl (aktuell 32) um 2, 4 oder 6 Abgeordnete sinnvoll ist. Darüber wird der neugewählte Rat zu gegebener Zeit zu entscheiden haben.