Ende letzten Jahres kam eine Ratsfraktion auf die Idee, die Stadt Langelsheim möge prüfen, ob es möglich sei, eine „Feuerwehrrente“ einzuführen. Damit solle ein Anreiz gegeben werden, um freiwillige Feuerwehrleute im Ehrenamt zu halten oder zu gewinnen. Der Rat hat diesen Antrag im Dezember 2020 einstimmig an den Feuerwehrausschuss zur Beratung verwiesen. Dort hat die Verwaltung jetzt ausführlich berichtet:
Im Gegensatz zu Thüringen, wo eine Feuerwehrrente im Brandschutzgesetz festgeschrieben ist, gibt es in Niedersachsen eine solche Regelung nicht. Die Stadt bekäme also keine Unterstützung vom Land und müsste den vollen Betrag (Mindestbeitrag monatlich 20€ pro Mitglied) in eine private Altersvorsorge einzahlen. Das würde bei ca. 450 aktiven Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren Langelsheim und Lutter Kosten in Höhe von ca. 108.000€ pro Jahr verursachen (ohne Berechnung des Verwaltungsaufwandes). Tritt jemand im Alter von 20 Jahren der Feuerwehr bei, dann würde er/sie mit 67 Jahren monatlich ca. 30€ Rente bekommen, die auch noch zu versteuern wären.
Wir schätzen und achten die ehrenamtliche Tätigkeit unserer Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner sehr und unterstützen diese immer, wenn es sinnvoll und finanziell machbar ist. Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt brauchen unbestritten eine gute Ausstattung (Fahrzeuge, Gebäude, Geräte, Schutzausrüstung usw.) Den entsprechenden Haushaltsansätzen und den Aufwandsentschädigungen für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen haben wir immer zugestimmt und fordern schon lange die Verbesserung der sanitären Einrichtungen (z.B. der Duschen im Gerätehaus Astfeld).
Die Nds. Landesregierung hat sich zum Thema Feuerwehrrente wie folgt geäußert: „Es erscheint fraglich, ob die verfolgten Ziele der Ehrenamtsförderung durch Einführung einer Feuerwehrrente als persönliche finanzielle Förderung für den langjährigen aktiven Feuerwehrdienst tatsächlich erreicht werden könnnen.“ (Quelle: „Einsatzort Zukunft“ Abschlussbericht der Strukturkommission des Innenministeriums). Dieser Einschätzung haben sich auch die kommunalen Spitzenverbände angeschlossen und auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.
Den umfassend und sorgfältig recherchierten Ausführungen der Verwaltung, die sicherlich viel Arbeitszeit und Mühe gekostet haben, stimmen wir zu und bedanken uns für die umfangreiche Prüfung des o.a. Antrages. Aus verschiedenen Gesprächen mit aktiven Feuerwehrleuten haben auch wir den Eindruck gewonnen, dass die Einführung einer Feuerwehrrente wohl kaum jemanden dazu bewegen wird, der Freiwilligen Feuerwehr beizutreten. Hier wurden uns ganz andere Motive genannt und finanzielle Aspekte spielten dabei keine Rolle.
Da die antragstellende Fraktion im Feuerwehrausschuss mit zwei aktiven Feuerwehrkameraden vertreten ist, hätte sie nach unserer Meinung mit etwas Mühe auch selbst und ohne Ratsantrag zu diesem Ergebnis kommen können.