Fassadenprogramm, Kinderbonusprogramm und Altgebäudebonus-Programm

Zur Unterstützung von Hauseigentümern zur optischen Verbesserung von Fassaden (Fassadenprogramm), für den Neubau eines Wohnhauses (Kinderbonusprogramm) und für den Erwerb eines Altgebäudes (Altgebäudebonus-Programm) werden von der Stadt Langelsheim Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen zu diesen Programmen finden Sie auf der Internetseite der Stadt.

Zur Beurteilung des Erfolgs dieser Programme verfolgen wir mit Interesse inwieweit diese Programme von den Bürgern in Anspruch genommen werden und haben deshalb für die Ratssitzung am 29. November um Beantwortung einiger Fragen gebeten.

Unsere Anfrage finden Sie hier: Anfrage zu den Bauprogrammen

Mit fremden Federn schmücken: Beispiel Altbauförderung

Wir haben im Rat der Richtlinie „Altgebäudebonus-Programm“ zugestimmt, die am 01. Januar 2018 in Kraft treten wird. Damit wird nun endlich auch der Erwerb eines Altgebäudes im gesamten Stadtgebiet, das vor dem 01.01.1950 fertiggestellt wurde, mit einmalig 4.000€ je Altgebäude gefördert.

Dies beantragen wir bereits seit Mitte 2014, als über die Einführung des sogen. „Kinderbonusprogramm“ diskutiert wurde. In unserem Änderungsantrag zum Kinderbonusprogramm hatten wir klargestellt, dass wir einer sozial ausgewogenen Richtlinie zustimmen würden und gleichzeitig eine angemessene Förderung des Erwerbs von Altbauten gefordert. Dies wurde von SPD und CDU abgelehnt und wir wurden an den Gesprächen zur Suche von Lösungsmöglichkeiten nicht beteiligt. Nachfolgend haben wir immer wieder eigene Vorschläge unterbreitet (siehe Bericht unten) und letztlich durch Zurückziehen unseres Antrages Willkommensgruß und gerechtes Förderprogramm und durch konstruktive Mitarbeit in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe den jetzt vom Rat (nach mehr als drei Jahren!) beschlossenen Kompromiss ermöglicht.

Jetzt plötzlich erklärt die CDU-Fraktion, sie sei der Impulsgeber für das Altbauförderkonzept (siehe GZ-Bericht). Was soll man davon halten?

Rat beschließt „Altgebäudebonus-Programm“

Einstimmig hat der Rat die Richtlinie „Altgebäudebonus-Programm“ beschlossen, die damit am 01. Januar 2018 in Kraft treten wird. Nunmehr soll auch der Erwerb eines Altgebäudes im gesamten Stadtgebiet, das vor dem 01.01.1950 fertiggestellt wurde, mit einmalig 4.000€ je Altgebäude gefördert werden. Voraussetzung ist u.a., dass das Gebäude zur Eigennutzung zu Wohnzwecken erworben wird.

Schon seit 2014 haben wir bei allen Beratungen des sogen. „Kinderbonusprogramms“, mit dem in Langelsheim ausschließlich Neubauten gefördert werden, deutlich gemacht, dass wir dies für ungerecht halten und deshalb immer gefordert, dass auch der Erwerb von älteren Wohnungen und Gebäuden gefördert wird. Unsere Vorschläge (z.B. Willkommensgruß und gerechtes Förderprogramm  oder Änderungsantrag zum Kinderbonusprogramm ) wurden von CDU und SPD stets abgelehnt.

Nachdem auch wir jetzt in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe mitarbeiten durften, ist es endlich gelungen, eine Einigung herbeizuführen.

Mit der Richtlinie Altgebäudebonus-Programm , dem      Fassadenprogramm  und  dem Kinderbonusprogramm bestehen jetzt verschiedene Fördermöglichkeiten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das städtische Bauamt.