Rat beschließt „Altgebäudebonus-Programm“

Einstimmig hat der Rat die Richtlinie „Altgebäudebonus-Programm“ beschlossen, die damit am 01. Januar 2018 in Kraft treten wird. Nunmehr soll auch der Erwerb eines Altgebäudes im gesamten Stadtgebiet, das vor dem 01.01.1950 fertiggestellt wurde, mit einmalig 4.000€ je Altgebäude gefördert werden. Voraussetzung ist u.a., dass das Gebäude zur Eigennutzung zu Wohnzwecken erworben wird.

Schon seit 2014 haben wir bei allen Beratungen des sogen. „Kinderbonusprogramms“, mit dem in Langelsheim ausschließlich Neubauten gefördert werden, deutlich gemacht, dass wir dies für ungerecht halten und deshalb immer gefordert, dass auch der Erwerb von älteren Wohnungen und Gebäuden gefördert wird. Unsere Vorschläge (z.B. Willkommensgruß und gerechtes Förderprogramm  oder Änderungsantrag zum Kinderbonusprogramm ) wurden von CDU und SPD stets abgelehnt.

Nachdem auch wir jetzt in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe mitarbeiten durften, ist es endlich gelungen, eine Einigung herbeizuführen.

Mit der Richtlinie Altgebäudebonus-Programm , dem      Fassadenprogramm  und  dem Kinderbonusprogramm bestehen jetzt verschiedene Fördermöglichkeiten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das städtische Bauamt.