Unterlagen zum neuen Industriegebiet im Innerstetal endlich veröffentlicht!

Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Innerstetal II“ ist das Verfahren zur Schaffung eines Industriegebietes (!), das unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Harz angrenzen wird, eingeleitet worden.

Im Baugesetzbuch ist vorgeschrieben, die Träger öffentlicher Belange über die Planung zu unterrichten. Die Stadt hat dieses „Scoping-Verfahren“ jetzt eingeleitet und die Entwurfsunterlagen auf der Internetseite veröffentlicht (siehe www.langelsheim.de/Verwaltung-Politik/Rathaus/Bauleitplanung/Laufende-Verfahren?). Damit wird jetzt endlich auch unsere wiederholte Forderung nach Veröffentlichung des Gutachtens zum Artenschutz erfüllt. In diesem Gutachten wird eine hohe Artenvielfalt festgestellt:

Von den 33 erfassten Vogelarten sind zwei bestandsgefährdet (Rauchschwalbe und Rotmilan), sieben Arten auf der Vorwarnliste (Girlitz, Goldammer, Rotmilan, Stieglitz, Turmfalke, Waldkauz, Waldohreule) und sechs Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz und EU-Recht streng geschützt (Mäusebussard, Rotmilan, Turmfalke, Schwarzspecht, Waldkauz, Waldohreule).

Ferner wurden acht Fledermausarten und eine Artengruppe (Große/Kleine Bartfledermaus) nachgewiesen, die alle nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind. Für diese Tiere haben der angrenzende Buchenwald und die vorhandenen Gewässer sehr hohe Bedeutung als Jagdgebiet.

An den Stillgewässern im Untersuchungsgebiet wurden fünf Amphibienarten (Bergmolch, Fadenmolch, Teichmolch, Erdkröte, Grasfrosch) nachgewiesen. Zudem wurde der Feuersalamander gefunden, der genau wie der Fadenmolch auf der nds. Vorwarnliste steht. Ferner kommen in der Region die Arten Kammmolch, Teichfrosch, Wechselkröte, Kreuzkröte und Geburtshelferkröte vor.

Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass der Bachlauf des Mühlengrunds von besonderer Bedeutung ist. Der Buche-Eichenmischwald weist eine besondere Bedeutung für den Biotopschutz auf. Deshalb wird empfohlen, für eine künftige Bebauung einen Mindestabstand von 80 Metern zum Wald vorzusehen.

Die Sprecher von NABU und BUND haben bereits vor längerer mitgeteilt: „Es verbietet sich, so ein ökologisches Kleinod durch ein Bebauungsgebiet zu zerstören. Angemessen wäre ein Planungsstopp!“  Siehe hierzu Stellungnahme BUND und NABU

Hier finden Sie:

Begründung mit Umweltbericht

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Aussagen zum Artenschutz

Weitere Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Stadt (s.o.). Schauen Sie sich diese Unterlagen an und bilden Sie sich eine eigene Meinung zu diesem Thema!

Wir werden die weiteren Planungen kritisch begleiten und streng auf die Einhaltung der Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes achten. Ein weiteres Industriegebiet im Innerstetal kommt an dieser Stelle für uns nicht in Betracht!

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Langelsheimer Katzen?

In einigen nds. Gemeinden  bestehen aufgrund der stetig ansteigenden Zahl der herrenlosen und verwilderten Katzen teilweise erhebliche Probleme. Unkastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Die Anzahl der Jungen pro Wurf liegt zwischen drei bis fünf Welpen. Aufgrund von Futter- und Pflegemangel gehen diese Tiere oftmals leidvoll ein. Deshalb haben verschiedene Gemeinden (z.B. die Stadt Goslar) eine Verpflichtung eingeführt, Katzen, die die Möglichkeit haben, sich außerhalb der Wohnung frei zu bewegen, zu kennzeichnen und zu kastrieren.

Wir haben im Verwaltungsausschuss nachgefragt, ob hierfür auch in Langelsheim ein Bedarf besteht. Aus der Antwort der Verwaltung geht hervor, dass seit dem 01.01.2017 lediglich 19 Katzen im für Langelsheim zuständigem Tierheim abgegeben worden sind, die alle vermittelt werden konnten. Die Einführung einer Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen wird für Langelsheim als nicht erforderlich, rechtlich problematisch und eine Überwachung als nahezu unmöglich eingeschätzt.

Es wurde uns zugesagt, dass zu diesem Thema im Rathaus ein Merkblatt der Landestierschutzbeauftragten ausgelegt werden wird und mit der nächsten Jahreshauptveranlagung eine allgemeine Information an die Bürger gegeben wird. Auch eine Information auf der städtischen Internetseite wird erfolgen. Dies sehen wir zunächst als ausreichend an, werden das Thema aber weiter beobachten.