Gewerbegebiet im Innerstetal

Der Verwaltungsausschuss hatte im September 2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Innerstetal II“ (für die Fläche stadtauswärts rechts hinter der Brücke der B 82 über die L 515) beschlossen und die Festsetzung als Industriegebiet vorgesehen. Dagegen haben wir uns von Anfang an vehement ausgesprochen und stattdessen die Ausweisung eines Gewerbegebietes an gleicher Stelle beantragt. Zur Begründung haben wir u.a. angeführt, dass im Planungsgebiet Wohnungen von Privatpersonen vorhanden sind und auch die Wohngebiete um den Steinweg und um die Harzstraße nicht weit entfernt sind.

In einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurden in der im Planungsgebiet nachgewiesenen Vogelwelt zahlreiche geschützte, teilweise bestandsgefährdete Arten und etliche Amphibien aufgelistet, die eine nennenswerte Schutzwürdigkeit genießen. Hinzu kommen noch acht verschiedene Fledermausarten mit sehr hoher Bedeutung.

Dies alles hat dazu geführt, dass der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss geändert worden ist und der Verwaltungsausschuss nun einen neuen Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen hat. Jetzt ist nicht mehr ein Industriegebiet sondern stattdessen ein Gewerbegebiet vorgesehen.

Zwar bringt auch ein Gewerbegebiet an dieser Stelle etliche Belastungen für die Natur und die Tierwelt mit sich, ist aber mit Blick auf die von uns akzeptierten Interessen der dortigen Gewerbebetriebe noch vertretbar. Wir werden die Planung weiter kritisch begleiten und uns für den Erhalt der in Langelsheim vorhandenen Arbeitsplätze, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Förderung der Betriebe im Handwerk, der Landwirtschaft, dem Gewerbe und der Industrie unter Wahrung der Umweltbelange, einsetzen. Versprochen!