Niedersachsen hat seine „Corona-Verordnung“ erneut überarbeitet. Den ab Dienstag, 25. Mai 21, aktuellen Text finden Sie hier:
Danach ist in den Verkaufsstellen des niedersächsischen Einzelhandels ab einer (längerfristigen) Inzidenz unter 50 kein vorheriger negativer Schnelltest mehr erforderlich. Die Pflicht, sich vor dem Besuch eines Einzelhandelsgeschäfts testen zu lassen, entfällt, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge die Inzidenz von 50 unterschritten wurde. Verpflichtend bleibt ein Test bei Inzidenzen über 50. Die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen werden vom Land dennoch gebeten, auch weiterhin – etwa vor einem längeren Einkaufsbummel – freiwillig einen kostenlosen Schnelltest zu machen. Dies kann helfen, Infektionen früh zu erkennen und eine Weiterübertragung des Coronavirus zu verhindern. In den anderen Bereichen bleibt es aufgrund einer längeren Aufenthaltsdauer zunächst noch bei der Testpflicht, beispielsweise in Museen und in der Außengastronomie. Es bleibt auch bei der allgemeinen Maskenpflicht – auch im Einzelhandel – unabhängig von der Inzidenz.
Bitte halten Sie sich an die gültigen Regelungen und bleiben Sie gesund!