Der Goslarschen Zeitung vom 26.05.2016 ist zu entnehmen, dass ein Ratsherr als Grund für seinen Austritt aus der WGL-Ratsfraktion u.a. angegeben hat, er habe keine Lust mehr, Anträge über Rechtschreibfehler in Stadtsatzungen einzubringen. Was ist gemeint?
- Mit Schreiben vom 13. März 2015 (Antrag auf Verkleinerung des Rates) hatten wir beantragt, den Rat ab der kommenden Wahlperiode nicht nur auf 26 Sitze sondern auf 22 Sitze (also um 6 Sitze) zu verkleinern und dies ausführlich begründet. In dem der Sitzungsvorlage 6/2015 beigefügten Satzungsentwurf (zwei Paragrafen mit insgesamt zwei Sätzen) waren zwei offenkundige Rechtschreibfehler enthalten. Da wir der Meinung sind, dass auch bei der Rechtssetzung auf kommunaler Ebene (Satzungsrecht) auf Sorgfalt und sprachliche Korrektheit zu achten ist, hatten wir die Korrektur dieser Fehler angeregt. Die Ratsmehrheit hat sich (bei drei Enthaltungen und gegen die Stimmen der WGL) unserem Antrag nicht angeschlossen und die Satzung mit den beiden formalen Fehlern beschlossen. Vorlage Verkleinerung Rat
- Mit der Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen (Kinderfeuerwehrwart) wurde für die Leiterin der neuen Kinderfeuerwehr eine Entschädigung eingeführt. Wir hatten darum gebeten, dass in der Satzung an allen Stellen auch die weibliche Form verwandt wird. Da uns dies von der Verwaltung bei künftigen Änderungen zugesagt worden ist, haben wir unseren Antrag (Weibliche Sprachform berücksichtigen) bei der Beratung im Rat zurückgezogen. Warten wir die entsprechende Sitzungsvorlage ab.