Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Einwohnerbefragung: Was genau ist das?

In der aktuellen Diskussion über die ev. Aufnahme von Gesprächen mit der SG Lutter über eine mögliche Fusion mit der Stadt Langelsheim wird immer wieder eine „Bürgerbefragung“ gefordert. Was genau verbirgt sich dahinter?

Das Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sieht in § 35 (Einwohnerbefragung) vor, dass die Vertretung (also der Rat) in Angelegenheiten der Kommune eine Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 14 Jahre alt sind und die seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in der Kommune haben, beschließen kann. Sie ist für Fälle gedacht, in denen der Rat seine Entscheidung vom Votum der Bürger abhängig machen will, ohne jedoch die Entscheidung auf die Bürger zu übertragen. Das Ergebnis der Einwohnerbefragung ist für den Rat also nicht verbindlich und er kann auch abweichend davon entscheiden. Für die Durchführung der Bürgerbefragung sind durch Satzung der Gegenstand der Befragung und das genaue Verfahren zu regeln. Wir hatten bereits im Juni 2014 im Rat beantragt, für eventuelle Bürgerbefragungen eine Satzung über das allgemeine Verfahren zu beschließen (Antrag Satzung Bürgerbefragung). Dies wurde jedoch von der Ratsmehrheit abgelehnt.

Daneben gibt es noch das Bürgerbegehren (§ 32 NKomVG), mit dem beantragt werden kann, dass die Bürger über eine Angelegenheit ihrer Kommune entscheiden. Erfüllt das Bürgerbegehren die strengen Anforderungen des Gesetzes kommt es zu einem Bürgerentscheid (§ 33 NKomVG). Ein verbindlicher Bürgerentscheid steht einem Beschluss des Rates gleich.

Wir stehen einer Bürgerbefragung in geeigneten Fällen als Instrument einer frühzeitigen und umfassenden Bürgerbeteiligung grundsätzlich und uneingeschränkt positiv gegenüber. Es gilt jedoch stets, sorgfältig abzuwägen, ob eine Bürgerfragung im konkreten Fall sinnvoll ist. Im Falle der ev. Fusion mit Lutter wollen wir zunächst die anstehenden Sitzungen der Ortsräte (siehe unten) und die zugesagten Informationsveranstaltungen abwarten und werden das Bürgerinteresse genau verfolgen. Die
WGL-Ratsfraktion steht in ständiger Diskussion über die Vor- und Nachteile einer Bürgerbefragung und wird zu gegebener Zeit ihre Entscheidung treffen.