Corona-Gipfel: Wie der Lockdown verschärft wird

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 19. Januar erneut einen Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst:

Ein Überblick:

Lockdown wird fortgesetzt

Der Lockdown mit vielen geschlossenen Geschäften war bisher bis Ende Januar befristet. Bund und Länder haben diesen Zustand nun zunächst bis zum 14. Februar verlängert. Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Friseure und große Teile des Einzelhandels bleiben damit bundesweit geschlossen. Supermärkte sind weiterhin offen.

Kontaktbeschränkungen

So wenig Kontakte wie möglich – das bleibt auch weiterhin die „Mutter aller Corona-Regeln“. Wer kann, soll zu Hause bleiben. Private Treffen sind weiterhin im Kreis der Angehörigen im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren „externen“ Person erlaubt.

Medizinische Masken im Nahverkehr und beim Einkaufen

Die Maskenpflicht wird verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig medizinische Schutzmasken getragen werden, das heißt neben FFP2-Masken oder Masken des Typs KN95 reichen auch die deutlich billigeren OP-Masken. Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken soll auch in Gottesdiensten gelten. Wer kann, sollte so einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen Situationen mit Menschen in geschlossenen Räumen tragen. Alltagsmasken (also Stoffmasken) bieten nicht ausreichend Schutz. Außerdem sollen insgesamt weniger Menschen in Bussen und Bahnen unterwegs sein. Man hofft, dieses Ziel durch mehr Homeoffice, keine Schulpflicht und zusätzlich eingesetzte Busse und Bahnen zu erreichen.

Schule und Kitas

Kitas und Schulen in Deutschland sollen bis zum 14. Februar geschlossen bleiben. Die Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.

Homeoffice

Die Arbeit zu Hause soll ausgeweitet werden. Demnach müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Wo kein Homeoffice möglich ist, sollen strikte Abstands- und Hygieneregeln gelten. Ohne ausreichende Abstände müssen medizinische Masken eingesetzt werden, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Ausgangssperren

Eine bundesweite Ausgangssperre wird es erstmal nicht geben. Die Bundesregierung und die Länder einigten sich auf einen Passus, in dem festgehalten wird, dass in Regionen mit hohen Infektionszahlen zusätzliche weitere Maßnahmen verhängt werden können.

Alten- und Pflegeheime

Bislang ist es nicht gelungen, die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen vor Corona-Infektionen zu schützen. Sehr viele Todesfälle gehen auf Ausbrüche in diesen Einrichtungen zurück. Künftig soll das Personal beim Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern immer FFP2-Masken tragen. Außerdem wird erneut die Bedeutung von Corona-Schnelltests betont, die bereits seit Mitte Dezember mehrmals pro Woche in den Einrichtungen eingesetzt werden sollen. Sowohl Personal als auch Besucher sollen getestet werden. Um dies tatsächlich sicherzustellen, sollen die Einrichtungen mehr Unterstützung bekommen, etwa durch die Bundeswehr und Freiwillige. Auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden ausdrücklich als „besonders schutzbedürftige Orte mit erhöhtem Infektionsgeschehen“ benannt, in denen ausreichend getestet werden solle.

Gottesdienste

Geistliche Feiern, beispielsweise in Kirchen, Synagogen und Moscheen, bleiben zulässig. Allerdings müssen Besucher den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten und auch an ihrem Platz eine medizinische Maske tragen. Gemeindegesang ist untersagt. 

Wirtschaftshilfen

Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird verbessert. Das sind Zuschüsse zu den Fixkosten, wenn Unternehmen einen deutlichen Umsatzrückgang wegen der Pandemie nachweisen können. So sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden.

Wie es weitergeht

Die Bundesländer müssen die Lockdown-Beschlüsse nun umsetzen. Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.

Quelle: Internetseite der Tagesschau

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