Die Nds. Landesregierung hat die niedersächsische Corona-Verordnung aktualisiert. Ab Montag treten wesentliche Lockerungen für Inzidenzen unter 10 in Kraft – die sogenannte Stufe null. Eine Änderung gilt bereits ab Samstag: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer konstanten Inzidenz unter 35 dürfen sich zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen. Zusätzlich dürfen noch vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren an einem Treffen teilnehmen.
Regeln bei Inzidenzen unter 10:
- In geschlossenen Räumen sind private Treffen mit bis zu 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen.
- Treffen und Feiern mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise mehr als 50 Personen unter freiem Himmel sind möglich, wenn die für die Feier verantwortliche Person sicherstellt, dass alle Teilnehmenden einen negativen Test nachweisen können, vollständig geimpft oder genesen sind.
- Bei Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen entfallen Abstandsgebot und Maskenpflicht, wenn drinnen nicht mehr als 25 Personen beteiligt sind und nicht mehr als 50 Personen im Freien teilnehmen. Bei größeren Sitzungen gilt die Abstands- und drinnen auch die Maskenpflicht, solange kein Sitzplatz eingenommen wurde. Die Hygieneregeln gelten nicht, wenn alle Teilnehmenden negativ getestet, komplett geimpft oder genesen sind. Der Veranstalter muss die Daten aufnehmen, um Kontakte nachverfolgen zu können.
- Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaften sind uneingeschränkt zulässig. Es gelten weder Abstands- noch Maskenpflicht.
- Touristische Schiffs-, Kutsch-, Bus- sowie Seilbahnfahrten brauchen ein Hygienekonzept. Am Sitzplatz gilt Maskenpflicht, wird der Mindestabstand eingehalten, entfällt sie.
- Bei touristischen Übernachtungen muss nur bei der Anreise ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.
- Bei geschlossenen Feiern in der Gastronomie entfallen Personenbegrenzungen. Bei Feiern ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen müssen nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen einen negativen Testnachweis vorlegen.
- Gäste von Clubs und Discotheken müssen einen negativen Testnachweis vorlegen oder einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung. Masken- und Abstandspflicht entfallen.
- Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten entfällt.
Änderungen ab kommender Woche:
- Härtefallregelung bei lokalen Corona-Ausbrüchen: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt aufgrund räumlich abgegrenzter Neuinfektionen einen Schwellenwert des Stufenplans, greift nicht mehr automatisch die nächsthöhere Stufe.
- Die Maskenpflicht auf Einzelhandelsparkplätzen entfällt bei stabilen Inzidenzen unter 35.
- Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen ist unabhängig von Inzidenz-Werten möglich.
- Mitarbeitende in Diskotheken und Clubs müssen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.
- Bei Inzidenzen unter 50 muss bei Angeboten der Jugendarbeit keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden.
Für Schülerinnen und Schüler gilt zudem: Sie müssen ab sofort auf den Schulhöfen keine Maske mehr tragen. In den Schulgebäuden bleibt die Maskenpflicht jedoch auf Fluren, in Treppenhäusern und auf Toiletten bestehen.
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Bleiben Sie gesund und bitte halten Sie sich an die gültigen Regeln!