Entwurf des „Fusionsgesetzes“ zur Anhörung und Verbandsbeteiligung freigegeben

Die Nds. Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Eingliederung der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter am Barenberge in die Stadt Langelsheim zur Anhörung vor den kommunalen Spitzenverbänden und Gewerkschaften freigegeben. Die Staatskanzlei hat hierzu mitgeteilt, dass der Zusammenschluss der Stärkung der gemeinsamen Finanz-, der Wirtschafts- und der Gestaltungskraft dient und der demografischen Entwicklung Rechnung trägt. Beide Kommunen haben in den vergangenen Jahren einen Bevölkerungsverlust erlitten. Die Räte der Stadt Langelsheim und der Samtgemeinde Lutter am Barenberge sowie deren Mitgliedsgemeinden Flecken Lutter am Barenberge, Hahausen und Wallmoden haben Ende November 2019 einstimmig oder mit breiter Mehrheit den Zusammenschluss der beiden Kommunen beschlossen.

Für das künftige Stadtgebiet kann eine leistungsstarke Verwaltung erhalten und bei Bedarf ausgebaut werden. Durch die Vereinigung der Kommunen entstehen auch Einspareffekte, weil nicht mehr in zwei getrennten Verwaltungen die gleichen Sachbereiche behandelt werden müssen. In Lutter am Barenberge soll zudem ein Bürgerbüro eingerichtet werden, um den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin wohnortnahe kommunale Dienstleistungen anbieten zu können.

Quelle: Pressemitteilung der Nds. Staatskanzlei

Siehe auch oben die Rubrik „Fusion Langelsheim/Lutter“