Mit der vom Rat einstimmig beschlossenen Änderung der Aufwandentschädigungssatzung erhalten die/der Stadtkleiderkammerwart(in) und die/der Stadtatemschutzbeauftragte der Freiwilligen Feuerwehr ab dem 1. August 2020 eine monatliche Aufwandsentschädigung. Wir haben dem gerne zugestimmt und bedanken uns bei allen Kameraden/innen der Freiwilligen Feuerwehr für ihren ehrenamtlichen Einsatz zum Schutz der Langelsheimer Bevölkerung.
Wir hätten es allerdings begrüßt, wenn bei dieser Satzungsänderung auch an allen in Frage kommenden Stellen neben der männlichen auch die weibliche Form eingeführt worden wäre. Unsere Begründung hierfür finden Sie hier: