Im Ausschuss für Bau, Umwelt und Wirtschaft wurde durch ein Fachbüro die Lärmaktionsplanung der Stadt vorgestellt und einstimmig beschlossen. Lärmaktionspläne dienen der Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrswegen. Für den Stadtteil Langelsheim besteht bei der B 82n eine Lärmbetroffenheit von zwei Grundstücken.