Im August 2017 hatte die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Innerstetal II“ vorgeschlagen und dies mit der Weiterentwicklung der im Stadtteil Langelsheim an der Straße Innerstetal/Landesstraße 515 gelegenen Industrie- und Gewerbeflächen begründet. Obwohl bei den vorangegangenen Gesprächen immer von einem Gewerbegebiet die Rede war, wurde nun die Ausweisung eines weiteren Industriegebietes vorgesehen. Wir haben dies kritisch hinterfragt und deutlich gemacht, dass für uns die Ausweisung eines Industriegebietes an dieser Stelle nicht in Frage kommt und dies in unserem Antrag auf Änderung in „Gewerbegebiet“ ausführlich begründet. Siehe hierzu unseren Antrag BPlan Innerstetal .
Im Februar 2018 wurde dann die „frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit“ über die vorstehende Bauleitplanung durchgeführt. Der beauftragte Stadtplaner erläuterte den Sinn und Zweck des Verfahrens und machte Ausführungen zum Planungsinhalt. Wir haben darauf hingewiesen, dass das geplante Industriegebiet unmittelbar an ein Landschaftsschutzgebiet angrenzt und dass dort auch Bürger wohnen. Genau wie der anwesende Vertreter des Naturschutzbundes (NABU) haben wir die strenge Einhaltung der Belange des Natur- und Umweltschutzes gefordert.
Aus dem von der Stadt beauftragten Kartierbericht mit Aussagen über den Artenschutz geht u.a. hervor, dass in dem Gebiet 33 Vogelarten nachgewiesen worden sind. Darunter bestandsgefährdete Arten wie Rauchschwalbe, Waldohreule, Turmfalke und Mäusebussard. Außerdem wurden verschiedene schützenswerte Fledermausarten nachgewiesen. Auch zahlreiche Amphibien (z.B. Bergmolch, Fadenmolch, Teichmolch, Erdkröte, Grasfrosch und Feuersalamander) wurden angetroffen.
Der BUND Westharz und der NABU Goslar sehen ein schützenswertes ökologisches Kleinod, das nicht durch ein Bebauungsgebiet zerstört werden darf und fordern einen Planungsstopp. Siehe hierzu die Stellungnahme BUND und NABU .
Wir sehen uns in unserer Ablehnung eines weiteren Industriegebietes an dieser Stelle bestätigt und werden auch weiterhin gründlich prüfen, ob dort die Schaffung eines Gewerbegebietes mit den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes zu vereinbaren ist.