Auf Grundlage der Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie (siehe Artikel weiter unten) hat das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einen Bußgeldkatalog vorgestellt. Er soll eine Orientierung geben, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Es gilt weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger dringend aufgefordert sind, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Verstöße gegen die Verordnung sollen von den Ordnungsbehörden konsequent, aber mit Augenmaß geahndet werden. So muss niemand ein Bußgeld fürchten, wenn es etwa eine Situation im Alltag vorübergehend nicht erlaubt, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Bei wiederholten und schweren Verstößen sind jedoch empfindliche Bußgelder möglich. Halten Sie bitte unbedingt Abstand und bleiben Sie soweit möglich und vertretbar zu Hause! Und: bleiben Sie gesund!
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Verordnung können Sie auf der Internetseite des Gesundheitsministerims einsehen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html
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