Rat beschließt notwendige Anhebung der Steuerhebesätze

Nachdem sowohl die Verwaltung als auch der Verwaltungsausschuss (ergänzt um die Ortsbürgermeister und die Ausschussvorsitzenden) im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 umfangreiche und schmerzhafte Ausgabenkürzungen vorgenommen hatten, blieb immer noch eine erhebliche Deckungslücke. Um trotzdem die erforderliche Genehmigung des Haushalts durch den Landkreis Goslar zu ermöglichen, schlug die Verwaltung eine Anhebung der Steuersätze bei den Grundsteuern A und B sowie bei der Gewerbesteuer in einem Schritt zum 01.01.2018 um je 30 v.H. vor.

Diese Belastung für die Bürger erschien uns nicht tragbar. Nachdem sich die CDU/FDP Ratsgruppe nicht gesprächsbereit gezeigt hat, haben wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion nach Lösungen gesucht und u.a. vorgeschlagen, die Anhebung zumindest auf zwei Jahre zu verteilen.

Der Rat hat mehrheitlich folgende Anhebung beschlossen:

Grundsteuer A + B:

in 2018 von 360 v.H auf 375 v.H. und dann in 2019 auf 390 v.H.

Gewerbesteuer:

in 2018 von 370 v.H. auf 390 v.H. und dann in 2019 auf 400 v.H..

Damit liegt Langelsheim dann knapp über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden und kommt auch einer langjährigen Forderung der Kommunalaufsichtsbehörde nach. Zum Vergleich: In Bad Harzburg beträgt die Gewerbesteuer 440 v.H. und in Goslar 420 v.H.. Auch die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) ist in Goslar (460 v.H.), Bad Harzburg (440 v.H.), Braunlage (420 v.H.) und in Clausthal-Zellerfeld (500 v.H.) höher.

Durch die jetzt beschlossene Erhöhung wird die Stadt voraussichtlich in 2018 ca. 388.500€ und in 2019 ca. 604.000€ zusätzliche Einnahmen erzielen. Nur so können die erforderlichen Ausgaben für zusätzliche und parteiübergreifend gewünschte Investitionen gedeckt werden und die Nettoneuverschuldung auf (dann immer noch!) 911.900€ begrenzt werden. Die CDU/FDP Ratsgruppe hat sich dieser Notwendigkeit geschlossen verweigert, konnte jedoch nicht schlüssig darlegen, welche andere Lösung sie bevorzugt hätte.