Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Regelungen zur Grundsteuererhebung für unvereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes erklärt und eine Frist zur Neuregelung spätestens bis zum 31.12.2019 gesetzt. Der Bundestag hat deshalb kürzlich über einen vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf beraten und diesen an den Finanzausschuss verwiesen. Eine Lösung, die auch den Interessen der Stadt Langelsheim gerecht wird, zeichnet sich inzwischen ab. Die dann neue Grundsteuer soll ab 2025 gelten.
Die Grundsteuer bringt der Stadt Langelsheim jährlich ca. 1,67 Mio Euro ein (ca. 7,4% der Gesamteinnahmen) und ist damit eine wichtige Einnahmequelle. Der aktuelle Hebesatz der Stadt Langelsheim für die Grundsteuer A und B (390%) ist im Vergleich mit den anderen Kommunen im Landkreis im Mittelfeld angesiedelt. Auch in der Samtgemeinde Lutter betragen die aktuellen Hebesätze 390%. Es wird also auch bei einer ev. Fusion keine Anpassung oder gar Erhöhung erforderlich werden.
Die Redner aller im Rat vertretenen Fraktionen haben deutlich gemacht, dass die Umstellung auf ein neues Grundsteuersystem nicht dazu genutzt werden wird, um die Bürger in ihrer Gesamtheit mit höheren Abgaben zu belasten. Gleichwohl kann es in Einzelfällen zu Steuererhöhungen, aber auch zu geringeren Steuerzahlungen kommen.
Die vom Nds. Städtetag empfohlene Resolution Grundsteuerreform wurde vom Rat unverändert einstimmig beschlossen.