Warum die Aufregung um die Anhebung der Grundsteuer B?

Die Grundsteuer B wird von der Stadt auf der Grundlage des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrages für bebaute Grundstücke erhoben. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und ergibt dann die zu zahlende Jahressteuer.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde in Langelsheim zuletzt zum 01.01.2014 erhöht und beträgt somit seit vier Jahren unverändert 360%. Der Rat hat diesen Hebesatz nun für 2018 und 2019 um jeweils 15% (also auf 375% in 2018 und auf 390% ab 2019) erhöht.

Was bedeutet dies für ein Einfamilienhaus? Als Beispiel wird ein 1990 fertiggestelltes Einfamilienhaus (mit 147 qm Wohnfläche und Garage) auf einem ca. 700 qm großen Grundstück im Ortsteil Langelsheim zugrunde gelegt:

Grundsteuer B bisher: Grundsteuermessbetrag (94,11€) mal Hebesatz (360%) = 338,80€ im Jahr.

Grundsteuer B ab 01.01.2018: Grundsteuermessbetrag (94,11€) mal Hebesatz (375%) = 352,91 €/Jahr. Also zusätzlich 14,11€ in 2018.

Grundsteuer B ab 01.01.2019: Grundsteuermessbetrag (94,11€) mal Hebesatz (390%) = 367,02 €/Jahr. Also zusätzlich 14,11€ in 2019.

Die vom Rat beschlossene Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B kostet den Hauseigentümer im obigen Beispiel also 2018 ca. 1,17€ im Monat!