Keine allgemeine Erhöhung der Grundsteuer!

Obwohl der Bundestag bereits in 1. Lesung über einen Gesetzesentwurf zu der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Reform der Grundsteuer  beschlossen hatte, hat der Rat der Stadt Langelsheim im Juni 2019 die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag aufgefordert, unverzüglich eine Reform der Grundsteuer zu beschließen (Resolution zur Grundsteuerreform). Man weiß ja nie …

Der Bundestag ist der Forderung aus Langelsheim nachgekommen und hat das Gesetz über die Neuregelungen der Grundsteuer verabschiedet. Nach monatelangen Verhandlungen hat jetzt Anfang November auch der Bundesrat grünes Licht für die Reform der Grundsteuer gegeben. Die Länderkammer beschloss mit den Stimmen aller Bundesländer die dafür nötige Änderung des Grundgesetzes und votierte anschließend auch mehrheitlich für das Gesetz zur Reform der Grundsteuer. Danach wird die Grundsteuer ab 2025 nach einem neuen System berechnet. Künftig können die Länder entscheiden, ob sie die Methode des Finanzministers nutzen oder eine eigene entwickeln. Die Grundsteuer wird von Hauseigentümern und Grundstücksbesitzern gezahlt, aber in der Regel auf Mieter umgelegt. Die genaue Höhe wird von den Kommunen über Hebesätze festgelegt. Durch die Anpassung im Zuge der Reform dürfte die Steuerlast für viele steigen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Länder und Gemeinden das Gesetz konkret umsetzen.

Der Rat der Stadt Langelsheim hat den Bürgern einstimmig zugesichert, dass die Umstellung auf ein neues Grundsteuersystem nicht dazu genutzt werden wird, um sie in ihrer Gesamtheit mit höheren Abgaben zu belasten (vgl. Ziffer 5 der o.a. Resolution). Auf die Einhaltung dieser Zusicherung werden wir genau achten. Versprochen!

Die Grundsteuerhebesätze A und B sind übrigens in der Stadt Langelsheim und in der Samtgemeinde Lutter identisch (390%).