Nach dem Nds. Schiedsämtergesetz werden vom Rat bzw. den Ortsräten für alle Ortsteile für jeweils fünf Jahre Schiedspersonen gewählt, die die außergerichtliche Streitschlichtung durchführen. Die neue Wahlperiode beginnt am 01. Juli 2018. Siehe hierzu auch die Internetseite der Stadt und den „Überblick“ unten.
Wir halten dies für eine wichtige Aufgabe und danken den ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen für ihren Einsatz! Für ihre Tätigkeit sollten sie nach unserer Überzeugung als Anerkennung auch eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten. Wir haben deshalb für die nächste Ratssitzung beantragt, die Satzung über Aufwandsentschädigungen entsprechend zu ergänzen.