Niedersachsen ist weiter auf dem Weg in eine neue Normalität mit Corona: ab Montag, den 22. Juni, treten weitere Lockerungen in Kraft.
Die neuen Regelungen ermöglichen in vielen Bereichen eine Rückkehr des gesellschaftlichen Lebens mit dem Bewusstsein, dass das Virus noch nicht besiegt ist. Die Möglichkeiten, sich in der Öffentlichkeit zu treffen, werden ausgeweitet. Dies ist zukünftig mit zwei Haushalten oder in einer Gruppe mit bis zu 10 Personen zulässig. Es bleibt aber für alle Menschen in Niedersachsen Pflicht und Verantwortung, Abstände und Hygieneregeln einzuhalten und beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am gesellschaftlichen Leben in Restaurants und Kneipen, in Kinos und bei Veranstaltungen kann nur teilnehmen, wer seine Kontaktdaten dokumentieren lässt.
Lesen Sie hier einige Neuerungen im Überblick:
Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht:
- Jede Person ist weiterhin dazu angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit ist ein Treffen zwischen zwei Haushalten, sowie in einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen möglich.
- Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin dort zu tragen, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Pflicht ist sie insbesondere beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen. Auch an kulturellen Veranstaltungen kann nur mit Mund-Nasen-Bedeckung teilgenommen werden.
Soziales:
- Kleinere Ferienfreizeiten sind wieder möglich.
- In Tagespflegeeinrichtungen wird der Notbetrieb beendet.
- Auch in Behindertenwerkstätten können wieder mehr Personen zur Arbeit kommen.
Quarantäne:
- Die Regeln für die Ein- und Rückreise aus dem Ausland nach Niedersachsen sind vereinheitlicht worden. Künftig gilt keine generelle Quarantänepflicht mehr, sondern nur noch in den Fällen, in denen ein Ausreiseland als Risikogebiet ausgewiesen wurde.
Schulen und Kindertagesstätten:
- Zeugnisübergaben und Verabschiedungen und Einschulungsfeiern sind wieder möglich.
- Schulsport soll wieder möglich sein.
- Theateraufführungen, Filmvorführungen, Vortragsveranstaltungen, Projektwochen und vergleichbare Veranstaltungen sind zulässig, ebenso Fahrten zu außerschulischen Lernorten, sofern sie lediglich einen Tag dauern.
- Ab dem 22. Juni 2020 sollen zudem Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung bereits einen Betreuungsplatz haben.
Tourismus:
- Ferienwohnungen und -häuser, Campingplätze und Bootsanleger können sowohl ohne die bisherige Wiederbelegungsfrist als auch ohne eine Auslastungsbeschränkung vermietet werden.
- Auch für Hotels in Niedersachsen fällt die Auslastungsbeschränkung von 80 Prozent weg. Die Hotels können also wieder alle Zimmer gleichzeitig belegen.
- In Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Bildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger wieder bis zu einer Gruppengröße von 16 Personen zulässig.
- Die Auflagen für touristische Busreisen werden ebenfalls gelockert.
- Analog zu den gelockerten Kontaktbeschränkungen können jetzt auch bis zu zehn Personen, die auch aus mehreren Hausständen kommen können, gemeinsam ein Restaurant besuchen.
Kultur:
- Kulturelle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind wieder möglich. Dies gilt unter anderem für Kulturzentren, Theater und Opernhäuser, aber auch für Kinos.
- Für den Besuch gelten unter anderen folgende Auflagen: Es dürfen maximal 250 Besucherinnen und Besucher teilnehmen. Die Besucherinnen und Besucher müssen während der Veranstaltung sitzen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen Besucherinnen und Besucher außerdem eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern bleiben bis mindestens Ende Oktober untersagt.
Sport:
- Es können wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zu den Amateur-Sportveranstaltungen in Niedersachsen kommen. Bei kleinen Sportveranstaltungen und Turnieren sowie dem Training können bis zu 50 Personen zuschauen, wenn sie dabei einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Darüber hinaus, also ab 50 Personen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Sicherheit der beteiligten Personen gewährleistet werden kann.
Neben allen Lockerungen dürfen wir eines nicht vergessen: Das Virus ist noch da und es ist noch nicht mit Medikamenten zu besiegen. Daher gilt nach wie vor:
- Abstandhalten (1,5 Meter zu Personen, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Haushalt angehören)
- Mund-Nase-Bedeckung dort tragen, wo das Abstandhalten nicht möglich ist (Busse und Bahnen, Supermarkt und Geschäfte, kulturelle Veranstaltungen)
- Hygiene beachten (sehr häufiges Händewaschen, Nieshygiene)
Quelle: Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Bitte halten Sie sich an die gültigen Regelungen und bleiben Sie gesund!