
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe und besinnliche Festtage im Kreise Ihrer Lieben. Bitte beachten Sie die gültigen Regeln und bleiben Sie gesund!
Wählergemeinschaft Langelsheim
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe und besinnliche Festtage im Kreise Ihrer Lieben. Bitte beachten Sie die gültigen Regeln und bleiben Sie gesund!
Angesichts der dramatischen Pandemie-Entwicklung fährt Deutschland das öffentliche Leben herunter und geht ab Mittwoch, 16. Dezember, erneut in einen bundesweiten Lockdown. Das betrifft fast alle Lebensbereiche, also auch den Einzelhandel und Schulen und Kitas. Die Maßnahmen sind zunächst befristet bis zum 10. Januar – eine Verlängerung ist aber möglich. Das sind die Lockdown-Regeln im Überblick:
So wenig Kontakte wie möglich – dies bleibt sozusagen „die Mutter aller Corona-Regeln“. Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Dann sollen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich sein. Allerdings soll dies auf den engsten Familienkreis beschränkt sein: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Zudem gilt der Appell, Kontakte in der Woche davor auf ein Minimum zu beschränken.
Für Silvester gelten die normalen Kontaktbeschränkungen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Vom Zünden von Feuerwerk wird generell dringend abgeraten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen.
Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis – zunächst – 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Geschlossen sind: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben aber weiter möglich.
Kinder sollen von Mittwoch bis zum 10. Januar „wann immer möglich“ zu Hause betreut werden. Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten. Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, bezahlten Urlaub nehmen zu können. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.
Restaurants, Cafés und Kneipen bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zuhause durch Restaurants sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird aber untersagt. Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist ebenso verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
Es sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden. So soll der Bund medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden. Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher im Heimen aktuelle negative Coronatests vorlegen müssen.
Es gilt ein Appell, bis zum 10. Januar auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten, verboten werden diese jedoch nicht. Quarantänepflichten bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten werden bekräftigt.
Quelle: Internetseite der „Tagesschau“
Hier finden Sie den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
Die Nds. Landesregierung hat ihre „Corona-Verordnung“ entsprechend dem o.a. Beschluss angepasst. Hier finden Sie den Text der in Niedersachsen (ab dem 24.12.20) gültigen Regelung:
Bleiben Sie gesund und halten Sie sich bitte an die gültigen Regeln!
Am Sonntag, 12. September 2021, finden in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr in Niedersachsen die allgemeinen Neuwahlen der Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie der Kreistage statt. Gleichzeitig werden auch die Ortsräte neu gewählt. Am gleichen Tag findet in Langelsheim die Direktwahl der/des Bürgermeisterin/s statt. Diese/r wird genau wie die Mitglieder in den kommunalen Vertretungen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Am 1. November 2021 wird der Zusammenschluss der Stadt Langelsheim mit der Samtgemeinde Lutter zur „neuen“ Stadt Langelsheim wirksam werden. Alle Bürgerinnen und Bürger der künftigen Stadt Langelsheim werden am 12. September 2021 ihren neuen Stadtrat (mit dann 38 Abgeordneten plus Bürgermeister/in) und ihre oder ihren Bürgermeister(in) wählen. Inzwischen hat ein Gremium, das aus dem Samtgemeinderat Lutter und dem Stadtrat Langelsheim besteht, einstimmig den Gemeindewahlleiter (Axel Heine) bzw. den stellv. Gemeindewahlleiter (Markus Freitag) bestellt.
Auch wir werden uns bei den Kommunalwahlen 2021 wieder zur Wahl stellen. Bereits jetzt werden Interessierte gebeten, über eine Kandidatur nachzudenken und sich ggfs. mit dem Vorstand der WGL in Verbindung zu setzen. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Voraussichtlich am Sonntag, 26. September 2021 finden die Wahlen des 20. Deutschen Bundestages statt. Dieser wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.
Versprochen!
Wie und wann geht es weiter mit der geplanten und dringend erforderlichen Sanierung des Bahnhofes in Langelsheim? Diese Frage hat uns bereits mehrfach beschäftigt. Nach den Schilderungen des zuständigen Mitarbeiters der Bahn sollen der vorhandene Tunnel und die Zu- und Abgänge verfüllt und geschlossen werden. Eine neue Unterführung (mit Treppen und Fahrstühlen) wird errichtet werden. Mit der Denkmalschutzbehörde ist Einvernehmen erzielt worden.
Jetzt ist endlich der Planfeststellungsbeschluss eingetroffen. Sofern die Finanzierung gesichert bleibt, soll mit den Sanierungsarbeiten im Sommer 2021 begonnen werden. Zeitgleich mit der Umgestaltung des Bahnhofes will die Stadt das Umfeld des Bahnhofes neu gestalten. Erste Planungsideen liegen bereits vor. Diese sollen rechtzeitig in den zuständigen Gremien der Stadt beraten und beschlossen werden. Wir hoffen, dass die Bahnreisenden dann bei ihrer Ankunft in Langelsheim endlich wieder einen positiven Eindruck von unserer Stadt gewinnen.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinträchtigen und treffen neben den Menschen natürlich auch in besonderer Weise die Wirtschafts- und Gewerbebetriebe, die Künstler, die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, die Freizeiteinrichtungen und viele mehr.
Dies trifft auch die Städte und Gemeinden, die u.a. teilweise sehr hohe Ausfälle bei ihren Einnahmen zu verzeichnen haben. Auch bei der Stadt Langelsheim sind 2020 die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die einen erheblichen Anteil am Haushalt ausmachen, in großem Umfang gesunken. Glücklicherweise wurden jetzt von dem gemeldeten Defizit (ca. 7,3 Mio. €) von Bund und Land Niedersachsen ein Betrag in Höhe von ca. 6,6 Mio. € ausgeglichen. Dadurch stellt sich die aktuelle Haushaltssituation der Stadt (noch) als entspannt dar.
Zu Beginn der Adventszeit haben wir mit den von uns am Anfang der Corona-Krise gespendeten Aufwandsentschädigungen (1.500€) eine weitere Aktion durchgeführt:
Nach dem Motto „Es ist besser ein Licht anzuzünden, anstatt über die Dunkelheit zu klagen“ haben wir am 1. Adventswochenende bei den in den Langelsheimer Ortsteilen ansässigen Seniorenwohnheimen Kuchen und Weihnachtssterne für die Bewohner und ihre Pflegekräfte abgegeben. Mit dieser kleinen Aufmerksamkeit wollen wir unsere Verbundenheit mit den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern bekunden und für eine kleine Freude in der dunklen Novemberzeit sorgen. Ein unmittelbarer Kontakt war leider durch die strengen, einzuhaltenden Hygienemaßnahmen nicht möglich. Mit Unterstützung der Pflegerinnen und Pflegern wurde der Kuchen dennoch von den Senioren mit Freude entgegengenommen. Wir bedanken uns bei der Bäckerei Grauer und dem Blumenland Romainschick für die freundliche Unterstützung. Den Pflegerinnen und Pflegern gilt unsere Anerkennung für ihre liebevolle Arbeit.
Der Nds. Landtag hat das Gesetz zur Eingliederung der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter am Barenberge in die Stadt Langelsheim beschlossen. Der Zusammenschluss, der zum 1. November 2021 wirksam werden wird, dient der Stärkung der gemeinsamen Finanz-, Wirtschafts- und Gestaltungskraft und trägt der demografischen Entwicklung Rechnung. Beide Kommunen haben in den vergangenen Jahren einen Bevölkerungsverlust erlitten. Die Räte der Stadt Langelsheim und der Samtgemeinde Lutter am Barenberge sowie deren Mitgliedsgemeinden haben Ende November 2019 einstimmig oder mit breiter Mehrheit den Zusammenschluss der beiden Kommunen beschlossen. Für das künftige Stadtgebiet kann eine leistungsstarke Verwaltung erhalten und bei Bedarf ausgebaut werden. Durch die Vereinigung der Kommunen entstehen auch Einspareffekte, weil nicht mehr in zwei getrennten Verwaltungen die gleichen Sachbereiche behandelt werden müssen. In Lutter am Barenberge soll zudem ein Bürgerbüro eingerichtet werden, um den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin wohnortnahe kommunale Dienstleistungen anbieten zu können.
Siehe auch oben die Rubrik „Fusion Langelsheim/Lutter“ und:
Trotz der aktuellen Corona-Situation wird auch in diesem Jahr wieder die Weihnachtswunsch-Aktion durchgeführt und werden Herzenswünsche erfüllt. Die Jugendpflegen der Stadt Langelsheim und der Samtgemeinde Lutter werden in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendstiftung dieses Erfolgsmodell weiterführen. Es werden finanziell schwache Familien angeschrieben, die ihren Kindern vielleicht nicht alle Weihnachtswünsche erfüllen können.
Ab dem 30. November hängen die roten Wunschherzen in Langelsheim in der Volksbank und der Braunschweigischen Landessparkasse und in der Samtgemeinde Lutter im NP-Markt.
Wir begrüßen diese Aktion und werden uns auch in diesem Jahr wieder beteiligen. Es würde uns freuen, wenn auch Sie sich daran beteiligen würden.
Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Niedersachsen ist nach wie vor moderat, steigt aber stetig an. Das Nds. Sozial- und das Nds. Innenministerium haben jetzt ein Handlungskonzept zur Bekämpfung eines ggfs. weiter ansteigenden Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie entwickelt (Abdruck siehe unten). Im Mittelpunkt dieses Handlungskonzepts steht das Ziel, einen erneuten landesweiten Shutdown mit seinen erheblichen ökonomischen und sozialen Folgen möglichst zu vermeiden.
Ausgehend von vier denkbaren Szenarien – sie reichen vom Zustand geringer örtlicher Ausbrüche (grünes Szenario), über ein begrenztes, aber stetiges Wachstum (gelbes Szenario) und schwereren Hotspots (orangenes Szenario) bis hin zu einem massiven und landesweit eskalierenden Infektionsgeschehen (rotes Szenario) – werden fünf Warnstufen definiert (1: Normal; 2: Erhöht; 3: Stark; 4: Sehr stark; 5: Eskalierend). Sie empfehlen den Gesundheitsbehörden vor Ort anhand von Schwellenwerten bestimmte Handlungsansätze. Diese Stufen sind als Orientierungswerte gedacht. Die verbindliche Grundlage der Infektionsschutzmaßnahmen bildet dabei weiterhin die Corona-Verordnung des Landes in ihrer jeweils geltenden Fassung (Abdruck der ab dem 23.10.20 gültigen Fassung siehe unten).
Quelle: Internetseite der Nds. Staatskanzlei
Die Niedersächsische Landesregierung hat jetzt den Gesetzentwurf zur Eingliederung der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter am Barenberge in die Stadt Langelsheim und dessen Einbringung in den Landtag beschlossen.
Die Räte der Stadt Langelsheim und der Samtgemeinde Lutter am Barenberge sowie deren Mitgliedsgemeinden haben in ihren Sitzungen Ende November 2019 einstimmig oder mit breiter Mehrheit den Zusammenschluss der beiden Kommunen beschlossen. Die Fusion dient der Stärkung der gemeinsamen Finanz-, der Wirtschafts- und der Gestaltungskraft. Hinzu kommt die Notwendigkeit, sich auf die demografische Entwicklung einzustellen. Beide Kommunen haben bereits einen Bevölkerungsschwund erlitten. Für das künftige Stadtgebiet kann nach dem Zusammenschluss eine leistungsstarke Verwaltung erhalten und bei Bedarf ausgebaut werden. Durch die Vereinigung entstehen überdies Einspareffekte, weil nicht mehr in zwei getrennten Verwaltungen die gleichen Sachbereiche behandelt werden müssen. In Lutter soll ein Bürgerbüro eingerichtet werden, um den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin wohnortnahe kommunale Dienstleistungen anbieten zu können.
Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei