Im Kommunalverfassungsgesetz sind für eine Stadt in der Größe von Langelsheim (am 31.03.2014: 11.820 Einwohner) 28 Ratsmitglieder (zuzüglich Bürgermeister) vorgesehen. Wir hatten 2013 (erfolglos) beantragt von der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit, den Rat um 6 Sitze zu verkleinern, Gebrauch zu machen (siehe Verkleinerung des Rates um 6 Sitze). Im März 2015 hatten wir erneut die Reduzierung um 6 Sitze beantragt (siehe Antrag auf Verkleinerung des Rates ). Der Rat hat dann am 19.3.2015 beschlossen, den Rat der Stadt Langelsheim für die Wahlperiode 2016 – 2021 um (nur) 2 Sitze auf jetzt 26 (zuzüglich Bürgermeister) zu reduzieren.
Nach der ev. Fusion der Stadt Langelsheim mit der Samtgemeinde Lutter hätte die „neue“ Stadt Langelsheim voraussichtlich ca. 15.400 Einwohner. Das Kommunalverfassungsgesetz sieht für Städte dieser Größe 32 Ratsmitglieder (zuzüglich Bürgermeister) vor. Gleichzeitig ist im Gesetz vorgesehen, dass bei einer Neugliederung/Fusion diese Zahl der zu wählenden Abgeordneten bis zum Ende der nächsten allgemeinen Wahlperiode (hier also 2021 – 2026) um 2, 4 oder 6 erhöht werden kann. Bei den bisherigen Fusionverhandlungen ist von Seiten der SG Lutter in der Lenkungsgruppe mehrfach nachdrücklich der Wunsch nach einer Erhöhung um 6 Sitze vorgetragen und begründet worden. Nach ausgiebiger Diskussion wurde schließlich auf Langelsheimer Seite Einigkeit darüber erzielt, dass diesem Wunsch in einem ev. Gebietsänderungsvertrag (vgl. § 4 des Entwurfs) nachgekommen werden soll. Der künftige Rat der Stadt Langelsheim wird deshalb voraussichtlich 38 Mitglieder (zuzüglich Bürgermeister) umfassen (also 12 mehr als derzeit). Gleichzeitig entfallen jedoch etliche der derzeit in der SG Lutter vorhandenen Mandate. Auch wird es nur noch einen Bürgermeister geben.
Wir halten zwar weiterhin grundsätzlich daran fest, dass mittelfristig eine (deutliche) Verkleinerung des Rates sinnvoll, möglich und anstrebenswert ist. Gleichzeitig haben wir das Anliegen der SG Lutter jedoch intensiv diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Argumente für eine vorübergehende Vergrößerung nachvollziehbar und akzeptabel sind. Die Bürger der jetzigen SG Lutter werden künftig gleichberechtigte Bürger der Stadt Langelsheim sein. Sie müssen wissen und erfahren, dass sie hier willkommen sind und respektiert werden. Selbstverständlich müssen sie auch durch ihre gewählten Vertreter ihre berechtigten Interessen in den Organen und Gremien der (neuen) Stadt angemessen vertreten können. Einer (vorübergehenden) Vergrößerung des Rates (und des Verwaltungsausschusses) werden wir deshalb zustimmen. Wir werden selbstverständlich auch darauf achten, dass die Interessen der neuen Langelsheimer Ortschaften angemessen berücksicht werden. Versprochen!
Es wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber zu beraten und zu entscheiden sein, wie groß der künftige Rat nach Ablauf der nächsten Wahlperiode sein soll. Aus heutiger Sicht halten wir eine deutliche Reduzierung der jetzt vorgesehenen 38 Ratsmitglieder für richtig und möglich.
Zu der geplanten Bildung der künftigen Ortschaften der Stadt Langelsheim und die dann zu wählenden Ortsräte siehe den Artikel weiter oben. Hierzu möchten wir daran erinnern, dass wir auch die Verkleinerung des Ortsrates Langelsheim (erfolglos) beantragt hatten. Siehe Antrag Verkleinerung Ortsrat Langelsheim .
Weitere Informationen finden Sie im Entwurf Gebietsänderungsvertrag Stadt Langelsheim SG Lutter.