Nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz kann eine Gemeinde Personen, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Ausschließlich zuständig hierfür ist der Rat.
In der Stadt Langelsheim wurden bisher insgesamt fünf Ehrenbürgerschaften verliehen. Kennen Sie die Namen unserer Ehrenbürger?