Der übliche Neujahrsempfang der Stadt Langelsheim musste in diesem Jahr ausfallen. Stattdessen hat jetzt Bürgermeister Ingo Henze in einem Gespräch mit dem Chefredakteur der Goslarschen Zeitung einen Rückblick auf 2020 und einen Ausblick auf 2021 gegeben. Wenn Sie sich dafür interessieren, schauen Sie auf die Internetseite der Goslarschen Zeitung. Es lohnt sich.
Rathaussanierung abgeschlossen
So gut wie abgeschlossen ist die Sanierung des Rathauses. Im Wesentlichen wurde die Fassade komplett erneuert und die Fenster wurden ausgetauscht und mit automatischen Jalousien versehen. Damit ist das Gebäude, das aus den 1970er Jahren stammt, jetzt gut gedämmt und entspricht energetisch dem aktuellen Stand. Auch die Sanitäranlagen wurden modernisiert. Die Farbgestaltung der Aussenfassade wurden mit den Mitarbeitern der Verwaltung abgestimmt. Erfreulich ist auch, dass der veranschlagte Kostenrahmen in Höhe von gut 2,5 Mio Euro und der vorgesehene Zeitrahmen im Wesentlichen eingehalten wurden.
Wir haben dieser Investition gerne zugestimmt und freuen uns über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Angehörigen der Stadtverwaltung. Wir wollen ein offenes und bürgerfreundliches Rathaus und halten an unserer Forderung nach einem Bürgerbüro als erste Anlaufstelle für alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger fest.
Corona-Gipfel: Wie der Lockdown verschärft wird
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 19. Januar erneut einen Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst:
Ein Überblick:
Lockdown wird fortgesetzt
Der Lockdown mit vielen geschlossenen Geschäften war bisher bis Ende Januar befristet. Bund und Länder haben diesen Zustand nun zunächst bis zum 14. Februar verlängert. Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Friseure und große Teile des Einzelhandels bleiben damit bundesweit geschlossen. Supermärkte sind weiterhin offen.
Kontaktbeschränkungen
So wenig Kontakte wie möglich – das bleibt auch weiterhin die „Mutter aller Corona-Regeln“. Wer kann, soll zu Hause bleiben. Private Treffen sind weiterhin im Kreis der Angehörigen im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren „externen“ Person erlaubt.
Medizinische Masken im Nahverkehr und beim Einkaufen
Die Maskenpflicht wird verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig medizinische Schutzmasken getragen werden, das heißt neben FFP2-Masken oder Masken des Typs KN95 reichen auch die deutlich billigeren OP-Masken. Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken soll auch in Gottesdiensten gelten. Wer kann, sollte so einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen Situationen mit Menschen in geschlossenen Räumen tragen. Alltagsmasken (also Stoffmasken) bieten nicht ausreichend Schutz. Außerdem sollen insgesamt weniger Menschen in Bussen und Bahnen unterwegs sein. Man hofft, dieses Ziel durch mehr Homeoffice, keine Schulpflicht und zusätzlich eingesetzte Busse und Bahnen zu erreichen.
Schule und Kitas
Kitas und Schulen in Deutschland sollen bis zum 14. Februar geschlossen bleiben. Die Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.
Homeoffice
Die Arbeit zu Hause soll ausgeweitet werden. Demnach müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Wo kein Homeoffice möglich ist, sollen strikte Abstands- und Hygieneregeln gelten. Ohne ausreichende Abstände müssen medizinische Masken eingesetzt werden, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Ausgangssperren
Eine bundesweite Ausgangssperre wird es erstmal nicht geben. Die Bundesregierung und die Länder einigten sich auf einen Passus, in dem festgehalten wird, dass in Regionen mit hohen Infektionszahlen zusätzliche weitere Maßnahmen verhängt werden können.
Alten- und Pflegeheime
Bislang ist es nicht gelungen, die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen vor Corona-Infektionen zu schützen. Sehr viele Todesfälle gehen auf Ausbrüche in diesen Einrichtungen zurück. Künftig soll das Personal beim Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern immer FFP2-Masken tragen. Außerdem wird erneut die Bedeutung von Corona-Schnelltests betont, die bereits seit Mitte Dezember mehrmals pro Woche in den Einrichtungen eingesetzt werden sollen. Sowohl Personal als auch Besucher sollen getestet werden. Um dies tatsächlich sicherzustellen, sollen die Einrichtungen mehr Unterstützung bekommen, etwa durch die Bundeswehr und Freiwillige. Auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden ausdrücklich als „besonders schutzbedürftige Orte mit erhöhtem Infektionsgeschehen“ benannt, in denen ausreichend getestet werden solle.
Gottesdienste
Geistliche Feiern, beispielsweise in Kirchen, Synagogen und Moscheen, bleiben zulässig. Allerdings müssen Besucher den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten und auch an ihrem Platz eine medizinische Maske tragen. Gemeindegesang ist untersagt.
Wirtschaftshilfen
Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird verbessert. Das sind Zuschüsse zu den Fixkosten, wenn Unternehmen einen deutlichen Umsatzrückgang wegen der Pandemie nachweisen können. So sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden.
Wie es weitergeht
Die Bundesländer müssen die Lockdown-Beschlüsse nun umsetzen. Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.
Quelle: Internetseite der Tagesschau
Bleiben Sie gesund und halten Sie sich bitte an die gültigen Regeln!
Warum hat Langelsheim demnächst 39 Ratsmitglieder?
Der Rat der Stadt Langelsheim besteht in der aktuellen Wahlperiode (01.11.2016 bis 31.10.2021) aus dem (direkt gewähltem) Bürgermeister (kraft Amtes) und 26 gewählten Ratsfrauen und Ratsherren (Abgeordnete). Nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz hätten es aufgrund der Einwohnerzahl bis zu 28 Abgeordnete sein dürfen. Mit den Ratsbeschlüssen vom 19.09.2013/19.03.2015 wurde diese Zahl jedoch per Satzung auf 26 verringert. Unser Antrag, die nach dem Gesetz mögliche Reduzierung um 6 auf dann 22 Abgeordnete zu beschließen,wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt. Zur Begründung unserer Meinung, zu der wir immer noch stehen, siehe unseren
Zum 01. November 2021 werden die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter (Flecken Lutter am Barenberge, Gemeinde Hahausen und Gemeinde Wallmoden) in die Stadt Langelsheim eingegliedert. Im hierzu von den beteiligten Kommunen abgeschlossenen Gebietsänderungsvertrag, dem der Rat der Stadt Langelsheim mit deutlicher Mehrheit (und mit den Stimmen der WGL-Fraktion) zugestimmt hat, ist vorgesehen, dass die Zahl der nach dem Kommunalverfassungsgesetz zu wählenden Abgeordneten für die nächste allgemeine Wahlperiode (01.11.2021 bis 31.10.2026) einmalig und vorübergehend um 6 erhöht wird. Warum haben wir das nach ausführlicher Diskussion akzeptiert?
Bei den Verhandlungen über die Fusion von Langelsheim und Lutter wurde von den Vertretern aus Lutter mehrfach die Befürchtung geäußert, die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter könnten in den kommunalpolitischen Gremien der künftigen Stadt Langelsheim nicht ausreichend vertreten sein. Es war ihnen deshalb ein großes Anliegen, die Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder für die erste Wahlperiode nach der Fusion einmalig um die nach dem Gesetz größtmögliche Zahl zu erhöhen. Wir haben für dieses Anliegen unserer künftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Lutter großes Verständnis und haben deshalb der entsprechenden Formulierung im Gebietsänderungsvertrag zugestimmt.
Die erweiterte Stadt Langelsheim wird nach dem Stand vom 31.03.2020 voraussichtlich 15.266 Einwohner umfassen. Damit wären nach dem Gesetz für die kommende Wahlperiode grundsätzlich 32 Abgeordnete zu wählen. Nach dem Gebietsänderungsvertrag, wird diese Zahl um 6 auf dann 38 erhöht. Die Erhöhung der Anzahl der Ratsmitglieder gilt nur für die kommende Wahlperiode und ist nur einmalig möglich aufgrund der Fusion mit der Samtgemeinde Lutter. Hinzu kommt kraft Amtes der Bürgermeister. Der Rat besteht also in der kommenden Wahlperiode einmalig und vorübergehend aus 39 Mitgliedern. Es wird sich zeigen, ob künftig (frühestens 2026) wieder eine Senkung der gesetzlich vorgesehenen Anzahl (aktuell 32) um 2, 4 oder 6 Abgeordnete sinnvoll ist. Darüber wird der neugewählte Rat zu gegebener Zeit zu entscheiden haben.
Barrierefreier Zugang für die Friedhofskapellen?
Bereits im Oktober 2019 haben wir im Ortsrat Langelsheim darauf aufmerksam gemacht, dass die (städtischen) Friedhofskapellen auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Astfeld, Langelsheim und Wolfshagen bislang nur über Stufen zu erreichen sind und deshalb für mobilitätseingeschränkte Personen schlecht zugänglich sind. Uns lag zu diesem Zeitpunkt ein Angebot einer Firma vor, für die Friedhofskapelle in Langelsheim kostenlos eine Rampe bereitzustellen, die im Bedarfsfall anzulegen wäre. Der Ortsrat hat daraufhin die Verwaltung um Ermittlung gebeten, welche Vorgaben hierbei zu beachten sind. Zum Haushalt 2021 hat der Ortsrat Langelsheim dann im Juni 2020 einstimmig den barrierefreien Zugang zur Friedhofskapelle in Langelsheim angemeldet. Ende September 2020 war der GZ zu entnehmen, dass auch der Zugang zur Friedhofskapelle in Wolfshagen barrierefrei gestaltet werden soll und dass die Stadt einen Prüfauftrag an ein Ingenieurbüro erteilt hat, das Möglichkeiten der barrierefreien Erreichbarkeit der Kapellen ist Astfeld, Langelsheim und Wolfshagen untersuchen soll. Wir hatten uns einfache und kostengünstige Lösungen vorgestellt und sehen seit geraumer Zeit den Vorschlägen des Ingenieursbüros mit Interesse entgegen.
Nachdem im November 2020 auch die Fraktionen im Goslarer Stadtrat entdeckt haben, dass nicht alle Friedhofskapellen im Stadtgebiet Goslar barrierefrei zu betreten sind, hat das Gebäudemanagement der Stadt Goslar (GGM) nun auch Handlungsbedarf festgestellt. Einem Bericht der Goslarschen Zeitung vom 14.01.2021 zufolge werde in vier von sechs Kapellen eine Rampenanlage benötigt. Hierfür rechnet das GGM mit Kosten von rund 50.300€. Die „baurechtliche und architektonische Einbindung in den Bestand bedarf einer weiteren Planung“, so das GGM.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Stadt Goslar offensichtlich ohne ein Ingenieurbüro und relativ zeitnah die Machbarkeit und die Kosten für den barrierefreien Zugang zu den Friedhofskapellen ermittelt hat und sind gespannt, ob und wann Lösungen hier bei uns in Langelsheim gefunden werden. Sicherlich auch eine Aufgabe für den künftigen Behindertenbeauftragen, dessen Einführung der Rat inzwischen beschlossen hat.
Frohes und gesundes (!) neues Jahr
Hinter uns liegt ein besonderes Jahr. Wir hoffen, Sie sind gesund und munter in das neue Jahr 2021 gekommen und wünschen Ihnen alles Gute, vor allem aber Gesundheit!
Ein besonderes Jahr geht zu Ende
Weihnachten ist vorbei und das neue Jahr steht vor der Tür. Zeit, einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2020 zu halten:
Zu Beginn des Jahres wusste kaum jemand etwas mit den Begriffen „Coronavirus SARS-CoV-2“ oder „COVID 19“ anzufangen. Heute bestimmen sie in vielfältiger Weise unser Leben. Aber es gab für uns auch andere, erfreuliche Ereignisse:
Am Anfang des Jahres luden wir zu einem gut besuchten Vortrag über die „Deutsche Teilung und die Wiedervereinigung“ ein. Leider konnten wir 2020 nur wenige Langelsheimer Firmen und den Bauhof der Stadt besuchen und uns vor Ort informieren. Auch der geplante Besuch beim Schacht Konrad in Salzgitter musste leider ausfallen.
In den Ortsräten von Astfeld und Langelsheim haben wir uns aktiv in die Beratungen eingebracht und konnten etliche Anregungen geben. Wir haben z.B. den Neubaugebieten “Am Damm“ in Langelsheim und „Stadtfeld III“ in Astfeld gern zugestimmt. An der Umsetzung des „Verkehrsentwicklungskonzeptes“ arbeiten wir mit. Das Osterfeuer, das Konzert im Freibad, das Weinfest und einige Seniorennachmittage mussten leider ausfallen. Glücklicherweise konnte das Freibad in Langelsheim geöffnet werden. Verschiedenen Zuschüssen an die Vereine haben wir zugestimmt.
Da die Kommunalpolitik aufgrund der besonderen Umstände mit weniger und kürzeren Sitzungen auskommen musste, haben sich die Mitglieder der WGL-Ratsfraktion entschlossen, einen Teil ihrer Aufwandsentschädigungen zu spenden. Wir haben mit diesem Geld am Muttertag in allen Ortsteilen an Eltern und ihre Kinder kostenlos Eis verteilt. Ferner haben wir im Sommer 30 sogenannte „BOBBY-CARS“ an ausgewählte Kinder verschenkt. Am 1. Adventssonntag haben wir dann in den Langelsheimer Seniorenheimen Kuchen, Kekse und Weihnachtssterne für die Bewohner und das Personal überbracht. Auch an der „Weihnachtswunsch-Aktion“ haben wir uns erneut beteiligt.
Ende August konnten wir unsere Jahreshauptversammlung in gekürzter Form durchführen und auf das 10jährige Bestehen der WGL zurückblicken. Annegret Grabenhorst wurde geehrt und der WGL-Vorstand wurde unverändert wiedergewählt.
Auch an der Arbeit des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Langelsheim und seiner Ausschüsse haben wir uns wieder intensiv beteiligt und eigene Anträge gestellt.
Einige beispielhafte Ratsbeschlüsse, denen wir zugestimmt haben: Resolution für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, Lärmaktionsplan für die Stadt, Haushaltssatzung 2021 und Wirtschaftspläne 2021 für die Stadtwerke und die Städtischen Betriebe, Einführung eines Behindertenbeauftragten. Im Haushaltsplan 2021 sind wieder zahlreiche Investitionen vorgesehen. Die Neuverschuldung hält sich in vertretbaren Grenzen.
Die Sanierung des Rathauses wird in Kürze abgeschlossen und der geplante Kostenrahmen konnte (fast) eingehalten werden. Die Erneuerung des Wasserwerkes in der Bergstadt Lautenthal liegt im Zeitplan. Die Beseitigung der Hochwasserschäden ist zum Teil erfolgt bzw. wird bald erledigt werden. Die Brücke vor der Innerstetalsperre ist fertiggestellt und die Verkehrsumleitung durch Wolfshagen wurde aufgehoben. An Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Wolfshagen und den anderen Ortsteilen arbeiten wir mit.
Der von der Stadt Langelsheim und der Samtgemeinde Lutter beschlossene Zusammenschluss ist durch den Niedersächsischen Landtag bestätigt worden und wird am 1. November 2021 in Kraft treten. Wir freuen uns auf unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Lutter und heißen sie herzlich willkommen!
Die vorgenannten Beispiele zeigen, dass sich in Langelsheim auch im Jahre 2020 wieder einiges getan hat. Wir haben daran gerne mitgewirkt und gemeinsam mit den anderen Ratsfraktionen und Ortsräten auch Ihre Interessen mit Verantwortung und persönlichem Einsatz vertreten. Auch für das kommende Jahr sind wieder viele Entscheidungen für das Wohl unserer Stadt Langelsheim und seiner Bürgerinnen und Bürger zu treffen.
Am Sonntag, den 12. September, werden u.a. der Rat der (größeren) Stadt Langelsheim und die (dann 8) Ortsräte gewählt. Auch wir werden uns bei den Kommunalwahlen 2021 wieder zur Wahl stellen. Bereits jetzt bitten wir Interessierte, über eine Kandidatur nachzudenken und sich ggfs. mit dem Vorstand der WGL in Verbindung zu setzen. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Wir alle hoffen, dass wir im nächsten Jahr wieder unbeschwerter leben und auch reisen können. Auch der Kontakt zu unseren Verwandten und Freunden wird hoffentlich wieder leichter möglich sein. Wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr 2021 und vor allem:
Bleiben Sie gesund!
Besinnliche Weihnachten!
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe und besinnliche Festtage im Kreise Ihrer Lieben. Bitte beachten Sie die gültigen Regeln und bleiben Sie gesund!
Die gültigen Corona-Regeln
Angesichts der dramatischen Pandemie-Entwicklung fährt Deutschland das öffentliche Leben herunter und geht ab Mittwoch, 16. Dezember, erneut in einen bundesweiten Lockdown. Das betrifft fast alle Lebensbereiche, also auch den Einzelhandel und Schulen und Kitas. Die Maßnahmen sind zunächst befristet bis zum 10. Januar – eine Verlängerung ist aber möglich. Das sind die Lockdown-Regeln im Überblick:
Kontakte
So wenig Kontakte wie möglich – dies bleibt sozusagen „die Mutter aller Corona-Regeln“. Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Weihnachten
Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Dann sollen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich sein. Allerdings soll dies auf den engsten Familienkreis beschränkt sein: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Zudem gilt der Appell, Kontakte in der Woche davor auf ein Minimum zu beschränken.
Silvester
Für Silvester gelten die normalen Kontaktbeschränkungen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Vom Zünden von Feuerwerk wird generell dringend abgeraten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen.
Einzelhandel
Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis – zunächst – 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Geschlossen sind: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben aber weiter möglich.
Schulen und Kindergärten
Kinder sollen von Mittwoch bis zum 10. Januar „wann immer möglich“ zu Hause betreut werden. Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten. Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, bezahlten Urlaub nehmen zu können. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.
Gastronomie und Alkohol
Restaurants, Cafés und Kneipen bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zuhause durch Restaurants sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird aber untersagt. Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist ebenso verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
Kirchen und Gottesdienste
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
Altenheime und Pflegedienste
Es sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden. So soll der Bund medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden. Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher im Heimen aktuelle negative Coronatests vorlegen müssen.
Reisen
Es gilt ein Appell, bis zum 10. Januar auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten, verboten werden diese jedoch nicht. Quarantänepflichten bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten werden bekräftigt.
Quelle: Internetseite der „Tagesschau“
Hier finden Sie den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
Die Nds. Landesregierung hat ihre „Corona-Verordnung“ entsprechend dem o.a. Beschluss angepasst. Hier finden Sie den Text der in Niedersachsen (ab dem 24.12.20) gültigen Regelung:
Bleiben Sie gesund und halten Sie sich bitte an die gültigen Regeln!
Im September 2021 wird gewählt
Am Sonntag, 12. September 2021, finden in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr in Niedersachsen die allgemeinen Neuwahlen der Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie der Kreistage statt. Gleichzeitig werden auch die Ortsräte neu gewählt. Am gleichen Tag findet in Langelsheim die Direktwahl der/des Bürgermeisterin/s statt. Diese/r wird genau wie die Mitglieder in den kommunalen Vertretungen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Am 1. November 2021 wird der Zusammenschluss der Stadt Langelsheim mit der Samtgemeinde Lutter zur „neuen“ Stadt Langelsheim wirksam werden. Alle Bürgerinnen und Bürger der künftigen Stadt Langelsheim werden am 12. September 2021 ihren neuen Stadtrat (mit dann 38 Abgeordneten plus Bürgermeister/in) und ihre oder ihren Bürgermeister(in) wählen. Inzwischen hat ein Gremium, das aus dem Samtgemeinderat Lutter und dem Stadtrat Langelsheim besteht, einstimmig den Gemeindewahlleiter (Axel Heine) bzw. den stellv. Gemeindewahlleiter (Markus Freitag) bestellt.
Auch wir werden uns bei den Kommunalwahlen 2021 wieder zur Wahl stellen. Bereits jetzt werden Interessierte gebeten, über eine Kandidatur nachzudenken und sich ggfs. mit dem Vorstand der WGL in Verbindung zu setzen. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Voraussichtlich am Sonntag, 26. September 2021 finden die Wahlen des 20. Deutschen Bundestages statt. Dieser wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.
Versprochen!