„Corona-Regeln“ weiter gelockert

Die Nds. Landesregierung hat die niedersächsische Corona-Verordnung aktualisiert. Ab Montag treten wesentliche Lockerungen für Inzidenzen unter 10 in Kraft – die sogenannte Stufe null. Eine Änderung gilt bereits ab Samstag: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer konstanten Inzidenz unter 35 dürfen sich zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen. Zusätzlich dürfen noch vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren an einem Treffen teilnehmen.

Regeln bei Inzidenzen unter 10:

  • In geschlossenen Räumen sind private Treffen mit bis zu 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen.
  • Treffen und Feiern mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise mehr als 50 Personen unter freiem Himmel sind möglich, wenn die für die Feier verantwortliche Person sicherstellt, dass alle Teilnehmenden einen negativen Test nachweisen können, vollständig geimpft oder genesen sind.
  • Bei Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen entfallen Abstandsgebot und Maskenpflicht, wenn drinnen nicht mehr als 25 Personen beteiligt sind und nicht mehr als 50 Personen im Freien teilnehmen. Bei größeren Sitzungen gilt die Abstands- und drinnen auch die Maskenpflicht, solange kein Sitzplatz eingenommen wurde. Die Hygieneregeln gelten nicht, wenn alle Teilnehmenden negativ getestet, komplett geimpft oder genesen sind. Der Veranstalter muss die Daten aufnehmen, um Kontakte nachverfolgen zu können.
  • Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaften sind uneingeschränkt zulässig. Es gelten weder Abstands- noch Maskenpflicht.
  • Touristische Schiffs-, Kutsch-, Bus- sowie Seilbahnfahrten brauchen ein Hygienekonzept. Am Sitzplatz gilt Maskenpflicht, wird der Mindestabstand eingehalten, entfällt sie.
  • Bei touristischen Übernachtungen muss nur bei der Anreise ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.
  • Bei geschlossenen Feiern in der Gastronomie entfallen Personenbegrenzungen. Bei Feiern ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen müssen nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen einen negativen Testnachweis vorlegen.
  • Gäste von Clubs und Discotheken müssen einen negativen Testnachweis vorlegen oder einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung. Masken- und Abstandspflicht entfallen.
  • Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten entfällt.

Änderungen ab kommender Woche:

  • Härtefallregelung bei lokalen Corona-Ausbrüchen: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt aufgrund räumlich abgegrenzter Neuinfektionen einen Schwellenwert des Stufenplans, greift nicht mehr automatisch die nächsthöhere Stufe.
  • Die Maskenpflicht auf Einzelhandelsparkplätzen entfällt bei stabilen Inzidenzen unter 35.
  • Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen ist unabhängig von Inzidenz-Werten möglich.
  • Mitarbeitende in Diskotheken und Clubs müssen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.
  • Bei Inzidenzen unter 50 muss bei Angeboten der Jugendarbeit keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden.

Für Schülerinnen und Schüler gilt zudem: Sie müssen ab sofort auf den Schulhöfen keine Maske mehr tragen. In den Schulgebäuden bleibt die Maskenpflicht jedoch auf Fluren, in Treppenhäusern und auf Toiletten bestehen.

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Bleiben Sie gesund und bitte halten Sie sich an die gültigen Regeln!

Rente von der Stadt für die Feuerwehrkameraden?

Quelle: Internetseite der Feuerwehr Langelsheim

Ende letzten Jahres kam eine Ratsfraktion auf die Idee, die Stadt Langelsheim möge prüfen, ob es möglich sei, eine „Feuerwehrrente“ einzuführen. Damit solle ein Anreiz gegeben werden, um freiwillige Feuerwehrleute im Ehrenamt zu halten oder zu gewinnen. Der Rat hat diesen Antrag im Dezember 2020 einstimmig an den Feuerwehrausschuss zur Beratung verwiesen. Dort hat die Verwaltung jetzt ausführlich berichtet:

Im Gegensatz zu Thüringen, wo eine Feuerwehrrente im Brandschutzgesetz festgeschrieben ist, gibt es in Niedersachsen eine solche Regelung nicht. Die Stadt bekäme also keine Unterstützung vom Land und müsste den vollen Betrag (Mindestbeitrag monatlich 20€ pro Mitglied) in eine private Altersvorsorge einzahlen. Das würde bei ca. 450 aktiven Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren Langelsheim und Lutter Kosten in Höhe von ca. 108.000€ pro Jahr verursachen (ohne Berechnung des Verwaltungsaufwandes). Tritt jemand im Alter von 20 Jahren der Feuerwehr bei, dann würde er/sie mit 67 Jahren monatlich ca. 30€ Rente bekommen, die auch noch zu versteuern wären.

Wir schätzen und achten die ehrenamtliche Tätigkeit unserer Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner sehr und unterstützen diese immer, wenn es sinnvoll und finanziell machbar ist. Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt brauchen unbestritten eine gute Ausstattung (Fahrzeuge, Gebäude, Geräte, Schutzausrüstung usw.) Den entsprechenden Haushaltsansätzen und den Aufwandsentschädigungen für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen haben wir immer zugestimmt und fordern schon lange die Verbesserung der sanitären Einrichtungen (z.B. der Duschen im Gerätehaus Astfeld).

Die Nds. Landesregierung hat sich zum Thema Feuerwehrrente wie folgt geäußert: „Es erscheint fraglich, ob die verfolgten Ziele der Ehrenamtsförderung durch Einführung einer Feuerwehrrente als persönliche finanzielle Förderung für den langjährigen aktiven Feuerwehrdienst tatsächlich erreicht werden könnnen.“ (Quelle: „Einsatzort Zukunft“ Abschlussbericht der Strukturkommission des Innenministeriums). Dieser Einschätzung haben sich auch die kommunalen Spitzenverbände angeschlossen und auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

Den umfassend und sorgfältig recherchierten Ausführungen der Verwaltung, die sicherlich viel Arbeitszeit und Mühe gekostet haben, stimmen wir zu und bedanken uns für die umfangreiche Prüfung des o.a. Antrages. Aus verschiedenen Gesprächen mit aktiven Feuerwehrleuten haben auch wir den Eindruck gewonnen, dass die Einführung einer Feuerwehrrente wohl kaum jemanden dazu bewegen wird, der Freiwilligen Feuerwehr beizutreten. Hier wurden uns ganz andere Motive genannt und finanzielle Aspekte spielten dabei keine Rolle.

Da die antragstellende Fraktion im Feuerwehrausschuss mit zwei aktiven Feuerwehrkameraden vertreten ist, hätte sie nach unserer Meinung mit etwas Mühe auch selbst und ohne Ratsantrag zu diesem Ergebnis kommen können.

Quelle: Internetseite der Feuerwehr Langelsheim

Die Sanierung des Bahnhofes in Langelsheim beginnt in Kürze

Seit vielen Jahren beschäftigt und verärgert der miserable Zustand des Bahnhofes in Langelsheim die Bevölkerung und die Kommunalpolitik. Parteiübergreifend sind sich alle im Rat vertretenen Fraktionen schon immer einig, dass hier dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Dementsprechend hat der Stadtrat auch im Juni 2018 einstimmig die

verabschiedet. Dieser Resolution haben die WGL-Ratsmitglieder gerne zugestimmt und auch immer alle Bemühungen, einen baldigen Baubeginn zu erreichen, unterstützt. Das nunmehr vorgesehene Konzept zur Sanierung, das auch die denkmalschutzrechtlichen Aspekte angemessen berücksichtigt, findet unsere Zustimmung. Endlich wird die unansehnliche Unterführung geschlossen und durch moderne Fahrstühle barrierefrei ersetzt werden.

Im Zuge der Bahnhofsanierung ist es auch wichtig, den Bereich vor dem Bahnhofsgebäude attraktiv umzugestalten. Hier liegen bereits verschiedene Entwürfe vor, die bereits mehrfach diskutiert wurden. Auch die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits eingeplant.

Wir sind erleichtert darüber, dass der Umbau des Bahnhofes nun endlich in Kürze beginnt und hoffen auf eine zügige Durchführung der Arbeiten. Nach dem Umbau werden mit der Bahn Reisende dann bei Ankunft endlich wieder einen positiven Eindruck von unserer Stadt gewinnen.

Vielleicht erübrigen sich dann auch die regelmäßig wiederholten Hinweise und Pressemitteilungen einer Ratsfraktion, auch sie habe sich um dieses Thema sehr bemüht und habe hierzu sogar einen eigenen Antrag gestellt.

Letzte Ratssitzung vor den Wahlen

Am Donnerstag, den 01. Juli 2021, findet voraussichtlich die letzte Sitzung des Rates vor den Kommunalwahlen am 12. September 2021 statt. Ob und ggfs. welche Ausschüsse des Rates vorher noch tagen, bleibt abzuwarten. Aktuell sind einige Sitzungen aufgrund der Corona-Situation vorsorglich abgesagt worden. Lediglich zu einer Sitzung des Feuerwehrausschusses (15.06.21, 19 Uhr im Rathaus) wurde eingeladen. Entscheidungsbedarf besteht dort allerdings nicht.

Es fällt auf, dass von den anderen Ratsfraktionen in letzter Zeit vermehrt Anträge gestellt werden. Zum Teil mit Anliegen, die selbstverständlich und absolut unstrittig sind oder die sich bereits seit längerer Zeit auf einem guten Weg befinden. Woran das wohl liegen mag?

Wir haben während der bisherigen Wahlperiode kontinuierlich Sachanträge zu verschiedenen Themen gestellt (Beispiele siehe oben unter „Dokumente“), unsere Ziele beharrlich verfolgt und dabei etliche sinnvolle Maßnahmen unterstützt. Dafür sind wir bisweilen auch kritisiert worden. Unbeeindruckt von dem Wahltermin im September werden wir unsere Arbeit zielstrebig fortsetzen und uns weiter um die Belange der Stadt Langelsheim und seiner Bürgerinnen und Bürger kümmern. Ohne viel „Getöse“. Versprochen!

Anregungen zu mehr Klimaschutz und Biodiversitätsschutz

Nach dem Kommunalverfassungsgesetz kann sich jede Person mit Anregungen und Beschwerden an den Rat wenden. Von diesem Recht hat jetzt ein junger Mitbürger mit zwei ausführlichen Schreiben Gebrauch gemacht. Darin wird u.a. angeregt, die Stadt und ihre Gremien möge sich umfassend über Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels informieren und diese auch umzusetzen. Ferner soll ein Konzept erarbeitet werden, die Stadt Langelsheim bis 2050 klimaneutral zu machen.

Außerdem wird der Schutz der Biodiversität angeregt. Dieser Begriff umfasst die verschiedenen Lebensformen (Arten von Tieren, Pflanzen, Pilzen, Bakterien), die unterschiedlichen Lebensräume, in denen Arten leben (Ökosysteme wie der Wald oder Gewässer), sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten (z.B. Unterarten, Sorten und Rassen). Hierzu werden in dem Schreiben bereits konkrete Vorschläge (z.B. die Schaffung von Blühwiesen, Ausweisung von Biotopen) unterbreitet.

Wir halten die Anregungen des jungen Bürgers für sehr wichtig und sind der Meinung, dass sich auch die Stadt Langelsheim bei beiden Themen engagieren muss. Deshalb haben wir beantragt und erreicht, dass sich der Ausschuss für Bau, Umwelt und Wirtschaft in seiner nächsten Sitzung damit ausführlich befassen wird.

Land passt Corona-Regeln an

Die niedersächsische Landesregierung hat wieder eine geänderte Corona-Verordnung veröffentlicht. Ein wesentlicher Punkt ist eine ergänzte Maskenpflicht für Diskotheken und Clubs. Desweiteren gibt es u.a. folgende Änderungen:

  • Bei privaten Feiern im geschlossenen Kreis müssen die Teilnehmenden einen negativen Schnelltest nachweisen. Ab Inzidenzen über von über 50 sind entsprechende Veranstaltungen nicht mehr erlaubt.
  • Für Freizeit- und Amateursport hat das Land das Testregime angepasst: Drinnen müssen volljährige Teilnehmende bei Inzidenzen über 35 ein negatives Ergebnis nachweisen, draußen bei Kontaktsport. Bei Werten über 50 und bei Gruppenangeboten gilt draußen eine generelle Testpflicht. Unterhalb einer Inzidenz von 35 entfällt diese. Trainerinnen und Trainer müssen sich unabhängig vom Alter den Tests unterziehen.
  • Bars dürfen bei stabilen Inzidenzen unter 100 im Innen- und Außenbereich öffnen. Außerdem gelten dieselben Regeln wie für Gastronomie und Clubs mit Masken- und Abstandspflicht, halber Auslastung und Sperrstunde um 23 Uhr. Bei Inzidenzwerten unter 50 entfallen Testpflicht im Freien, Kapazitätsbeschränkung und Sperrstunde – drinnen erst unterhalb einer Inzidenz von 35.
  • Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit teilweise stehendem Publikum gilt bis zu einer Inzidenz von 35 keine Testpflicht für die Teilnehmenden mehr. Bisher war diese ab 250 Personen vorgesehen. Bei stabilen Inzidenzen unter 50 ist im Freien zudem bei sitzenden Zuschauern von Opern, Konzerten und Kinovorstellungen ein Schachbrettmuster mit einem Meter Platzabstand erlaubt.
  • Freizeitparks dürfen nunmehr Besucherinnen und Besucher einlassen – sowohl drinnen als auch draußen gilt eine Begrenzung auf 75 Prozent der normalerweise zulässigen Personenzahl.
  • Die Regelung für Schwimmbäder wurde bei Inzidenzen über 50 eben dieser Begriff durch Freibäder und Schwimmhallen ersetzt. Freibäder dürfen demnach bereits ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 öffnen. Eine weitere Ergänzung: Bei einer Inzidenz über 50 müssen volljährige Besucherinnen und Besucher einen negativen Corona-Schnelltest nachweisen.
  • In Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen gilt nun ab einer Inzidenz von 35 auch in den Ess- und Trinkbereichen eine Maskenpflicht – nur während des Verzehrs darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Darüber hinaus darf kein Alkohol verkauft werden.
  • Die Wiederbelegungssperre von einem Tag für Herbergen und Ferienwohnungen entfällt in Gebieten mit stabiler Inzidenz unter 35.

Quelle: Internetseite des NDR

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Jahreshauptversammlung verlief sehr harmonisch

Vor Beginn der Jahreshauptversammlung wurde der langjährige Schwimmmeister des Freibades in Langelsheim, Karl-Otto Günzler, für seine Verdienste geehrt.

Die Versammlung wurde dann unter genauer Einhaltung der aktuellen „Corona-Bestimmungen“ durchgeführt. Nach verschiedenen Berichten und der Entlastung des Vorstandes haben wir dann in geheimer Wahl die Listen der Bewerber für die Kommunalwahlen aufgestellt. Den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt übernahm Herr Dr. Werner Kohler aus Lutter.

Die WGL wird diesmal keinen eigenen Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters nominieren. Antreten werden wir aber erstmals bei den Wahlen zum Kreistag des Landkreises Goslar mit fünf Kandidaten. Außerdem werden zwanzig Bewerber (!) für den Stadtrat antreten. Kandidieren werden wir ferner für die Ortsräte in Astfeld, in Langelsheim, in Bredelem, in der Bergstadt Lautenthal und im Flecken Lutter. Hervorzuheben ist, dass alle bisherigen WGL-Ratsmitglieder erneut kandidieren und eine ansehnliche Zahl von neuen und jungen Kandidaten hinzugekommen ist. Bei der Listenaufstellung gelang es, eine gute Mischung von erfahrenen und jungen Kandidaten zu erreichen. So ist die jüngste Bewerberin gerade erst 24 Jahre alt. Daneben sind etliche Kandidaten deutlich unter 40 Jahre jung. Auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Berufen ist vertreten.

Besonders stolz sind wir auf den hohen Frauenanteil: von den 20 Bewerbern für den Rat sind 13 Kandidaten weiblich. Die Bewerberliste für den Ortsrat Astfeld ist sogar mit 8 Frauen ausschließlich weiblich besetzt. Die Liste für den Rat führen die erfahrenen Ratsdamen Heike Wodicka und Barbara Eberhardt an. Auf Position drei steht mit Christian Kohler gleich ein Kandidat aus Lutter an aussichtsreicher Stelle.

Wir sind voller Zuversicht, dass wir mit unseren qualifizierten und engagierten Bewerbern bei den Wahlen wieder gut abschneiden werden und unsere Arbeit zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger fortsetzen können. Wir werden alles tun, damit sich die Lutteraner schnell in der Stadt Langelsheim gut vertreten und wohl fühlen werden.

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Die Niederschrift über die Versammlung finden Sie hier:

Corona-Regeln: Viele Lockerungen

In Niedersachsen ist am 31. Mai eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten, die Lockerungen vorsieht. Diese richten sich vor allem nach den Inzidenzen 35 und 50.

  • Bei einem stabilen Wert unter 50 in einem Landkreis werden die Kontaktregeln gelockert. Zehn Personen aus drei verschiedenen Haushalten dürfen sich dann wieder treffen.
  • Neu ist zudem eine sogenannte Kindergeburtstagsregel: Auch bei einer Inzidenz von über 50 können zehn Kinder bis zum Alter von 14 Jahren zusammen feiern. Dabei spielt es keine Rolle, aus wie vielen verschiedenen Haushalten sie kommen.
  • Für Veranstaltungen, Tourismus, Zoo-Besuche, Vereinssport, Gastronomie sowie den Einzelhandel ist detailliert geregelt, wann welche Regeln gelten. So darf zum Beispiel die Innengastronomie mit halber Gästezahl, Sperrstunde und Testpflicht wieder öffnen. Die Einschränkungen entfallen, sobald die Inzidenz in der betreffenden Stadt oder Region stabil unter 35 liegt. In der Außengastronomie entfällt die Testpflicht bereits bei einer Inzidenz unter 50.
  • Bei Inzidenzen unter 35 wird – bei maximal 50-prozentiger Auslastung – das Öffnungsverbot für Clubs und Diskotheken gekippt. Auch Bars dürfen dann wieder öffnen.
  • Außerdem können bei Inzidenzen unter 35 wieder größere Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 500 Besucherinnen und Besuchern stattfinden.
  • Der Besuch kultureller Einrichtungen wie Museen oder Galerien ist ohne Testpflicht möglich.
  • Auch umfangreiche Lockerungen für Schulen und Kitas sind in Kraft getreten. Unterricht beziehungsweise Betreuung können wieder im Präsenz- und Regelbetrieb stattfinden – vorausgesetzt, die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt liegt stabil unter 50. Die Pflicht, sich zwei Mal pro Woche selbst zu testen, bleibt für Schülerinnen und Schüler sowie für Schulbedienstete bestehen.
  • In Regionen mit stabilen Inzidenzwerten unter 50 ist Einkaufen in Geschäften ohne Testpflicht möglich. Zudem gibt es keine Begrenzung der Kundenzahl nach Quadratmetern bei einer Inzidenz unter 35.
  • Touristische Übernachtungen sind in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 liegt, möglich. Voraussetzung ist auch hier ein negativer Schnelltest, der Nachweis einer vollständigen Impfung oder eine Genesung. Vor Ort müssen Gäste pro Urlaubswoche zwei weitere Tests durchführen. Hotels und andere Quartiere können bei einer Inzidenz unter 50 bis zu 80 Prozent belegt werden. Diese Begrenzung entfällt bei einer Inzidenz unter 35.

Quelle: Internetseite des NDR

Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie hier:

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Neubaugebiet „Am Damm“

Der Verwaltungsausschuss hat jetzt den Entwurf des Bebauungsplans „Am Damm“ im Stadtteil Langelsheim (an der hinteren Zufahrt zum Friedhof) beschlossen. Dieser wird jetzt für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Vorgesehen sind sechs Bauplätze in der Größe von ca. 451- 526 qm.

Wir begrüßen, dass die Stadt damit zusätzlich zum Neubaugebiet „Stadtfeld III“ im Stadtteil Astfeld auch im Stadtteil Langelsheim Bauwilligen ein Grundstück anbieten kann und werden uns für einen günstigen Kaufpreis einsetzen. Auch die bedarfsgerechte Schaffung von Neubaugebieten in den anderen Stadtteilen unterstützen wir. Wenn versucht wird, den gegenteiligen Eindruck zu erwecken, so ist dies falsch und irreführend!