WGL-Kandidaten 2021

Die WGL-Jahreshauptversammlung hat die Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 beschlossen. Für die WGL kandidieren diesmal 20 Personen u.a. für den Kreistag, den Stadtrat und die Ortsräte in Astfeld, Bergstadt Lautenthal, Bredelem, Langelsheim und Flecken Lutter a.B.. Besonders stolz sind wir auf den hohen Frauenanteil (13 Kandidatinnen) und die gute Mischung aus „jung“ und „nicht mehr ganz jung“. Alle WGL-Ratsmitglieder kandidieren erneut für den Rat, hinzu kommen einige „neue“ Gesichter. Dies sind unsere

In Kürze stellen sich die WGL-Kandidaten hier kurz vor. Sie alle würden sich über Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen freuen! Bei Fragen: sprechen Sie uns an!

Im Stadtteil Langelsheim entstehen neue Bauplätze

Quelle: Internetseite der Stadt Langelsheim

Der Verwaltungsausschuss hat nach Anhörung des Ortsrates Langelsheim Ende Mai die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Am Damm“ in Langelsheim beschlossen. Am Friedhof sollen bald sechs Bauplätze mit einer Größe von 451 – 526 qm entstehen. Der Rat hat jetzt mit unseren Stimmen beschlossen, diese zu den üblichen Bedingungen zu einem Gesamtgrundstückspreis von 89€/qm (einschließlich Erschließungs- und Anschlussbeiträgen) interessierten Bewerbern zum Kauf anzubieten. Im Vergleich zu anderen Kommunen ist dies immer noch ein günstiger Preis und wir hoffen, dass es damit gelingen wird, Langelsheim auch für junge Familien mit Kindern noch attraktiver zu machen.

Wir halten die bedarfsgerechte Schaffung von Neubaugebieten in den Ortsteilen für richtig und haben entsprechende Maßnahmen bislang immer unterstützt. Daneben setzen wir uns aber auch für den Erhalt von Wohnraum in Altgebäuden ein und fordern eine entsprechende Förderung und finanzielle Unterstützung.

Altkredite umfangreich abgelöst

Die Stadt Langelsheim verfügt derzeit über eine ausgezeichnete Liquidität und auch die Einnahmen aus der Gewerbesteuer entwickeln sich erfreulicherweise sehr positiv. Da die Zinsen auf Geldeinlagen zur Zeit sehr niedrig sind und teilweise sogar „Verwahrentgelte“ an die Banken zu zahlen sind, hat die Verwaltung vorgeschlagen, bestehende Kredite mit ungünstigen Konditionen abzulösen. Durch die vorzeitge Tilgung von 5 Krediten in Höhe von knapp 2,8 Mio. Euro kann ein finanzieller Vorteil von ca. 100.000 Euro erzielt werden.

Diesem nennenswerten Abbau der Verschuldung der Stadt haben wir im Rat gerne zugestimmt und werden uns auch weiterhin für eine solide Haushaltswirtschaft – möglichst ohne Neuverschuldung – und einen weiteren Schuldenabbau einsetzen. Versprochen!

Sanierung des Bahnhofes hat begonnen

Endlich ist es soweit! Die Deutsche Bahn hat damit begonnen, den maroden Bahnhof in Langelsheim zu sanieren. Das vorgesehene Konzept berücksichtigt die denkmalschutzrechtlichen Aspekte und findet unsere Zustimmung. Endlich wird die unansehnliche Unterführung geschlossen und ca. 20 Meter weiter östlich durch moderne Fahrstühle barrierefrei ersetzt. Insgesamt werden rund 6,3 Mio. Euro (!) investiert. Die Arbeiten sollen bis zum Herbst 2022 abgeschlossen werden. Danach soll dann von der Stadt auch der Bereich vor dem Bahnhofsgebäude attraktiv umgestaltet werden. Hier liegen bereits verschiedene Entwürfe vor, die bereits mehrfach diskutiert wurden. Auch die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits eingeplant.

Wir sind erleichtert darüber, dass der Umbau des Bahnhofes nun endlich begonnen hat und hoffen auf eine zügige Durchführung der Arbeiten. Nach dem Umbau werden mit der Bahn Reisende dann bei Ankunft endlich wieder einen positiven Eindruck von unserer Stadt gewinnen.

Kurze Ratssitzung

Die letzte Sitzung des Stadtrates vor den Kommunalwahlen am 12. September verlief erneut sehr harmonisch. Nach Beantwortung der Fragen einer Bürgerin wurden die Anfragen der Fraktionen behandelt und die Anträge zur Digitalisierung der Grundschulen, den Skateranlagen, den Kindertagesstätten und zum Baulandmobilisierungsgesetz nach kurzer Erläuterung einstimmig an die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. Auch die Festlegung des Kaufpreises für die Baugrundstücke im Baugebiet „Am Damm“ in Langelsheim, die Ablösung von Altkrediten und die Annahme einer Spende wurden einstimmig beschlossen. Mit dem Ziel, aufgrund der „Corona-Lage“ eine kurze Sitzung durchzuführen, verzichteten erfreulicherweise alle Fraktionen auf Wortbeiträge und auf „Wahlkampfgetöse“. Dies erkennen wir ausdrücklich an und begrüßen wir sehr.

WGL-Stammtisch in Bredelem

Glücklicherweise lässt die aktuelle „Corona-Lage“ jetzt endlich wieder Treffen mit mehreren Personen zu. Wir können deshalb unsere Reihe von „Stammtisch-Treffen“ in den Ortsteilen fortsetzen. Der nächste Termin findet schon am kommenden Mittwoch, 30. Juni, ab 18.30 Uhr im Dorfkrug in Bredelem statt. Wir würden uns über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme freuen. Selbstverständlich sind unsere Kandidaten für den Stadtrat und für die Orträte anwesend und möchten mit Ihnen über ihre kommunalpolitischen Vorstellungen diskutieren. Weitere Termine in anderen Stadtteilen folgen.

„WGL-Rennveranstaltung“ am Sonntag, 18. Juli

Nach den erfolgreichen Aktionen „Bobby Cars verschenkt“, „Eis für Kinder und Mütter (am Muttertag)“ und „Kuchen für die Senioren (am 1. Advent)“, die wir aus der von den WGL-Ratsmitgliedern gespendeten Aufwandsentschädigung finanziert haben, planen wir eine weitere Aktion für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:

Am Sonntag, den 18. Juli, wird es ab 14 Uhr im Stadtteil Langelsheim eine „Rennveranstaltung“ geben. Wir laden bereits heute alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme ein und bitten Sie, sich diesen Termin vorzumerken. Weitere Informationen gibt es demnächst an dieser Stelle.

„Corona-Regeln“ weiter gelockert

Die Nds. Landesregierung hat die niedersächsische Corona-Verordnung aktualisiert. Ab Montag treten wesentliche Lockerungen für Inzidenzen unter 10 in Kraft – die sogenannte Stufe null. Eine Änderung gilt bereits ab Samstag: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer konstanten Inzidenz unter 35 dürfen sich zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen. Zusätzlich dürfen noch vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren an einem Treffen teilnehmen.

Regeln bei Inzidenzen unter 10:

  • In geschlossenen Räumen sind private Treffen mit bis zu 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen.
  • Treffen und Feiern mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise mehr als 50 Personen unter freiem Himmel sind möglich, wenn die für die Feier verantwortliche Person sicherstellt, dass alle Teilnehmenden einen negativen Test nachweisen können, vollständig geimpft oder genesen sind.
  • Bei Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen entfallen Abstandsgebot und Maskenpflicht, wenn drinnen nicht mehr als 25 Personen beteiligt sind und nicht mehr als 50 Personen im Freien teilnehmen. Bei größeren Sitzungen gilt die Abstands- und drinnen auch die Maskenpflicht, solange kein Sitzplatz eingenommen wurde. Die Hygieneregeln gelten nicht, wenn alle Teilnehmenden negativ getestet, komplett geimpft oder genesen sind. Der Veranstalter muss die Daten aufnehmen, um Kontakte nachverfolgen zu können.
  • Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaften sind uneingeschränkt zulässig. Es gelten weder Abstands- noch Maskenpflicht.
  • Touristische Schiffs-, Kutsch-, Bus- sowie Seilbahnfahrten brauchen ein Hygienekonzept. Am Sitzplatz gilt Maskenpflicht, wird der Mindestabstand eingehalten, entfällt sie.
  • Bei touristischen Übernachtungen muss nur bei der Anreise ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.
  • Bei geschlossenen Feiern in der Gastronomie entfallen Personenbegrenzungen. Bei Feiern ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen müssen nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen einen negativen Testnachweis vorlegen.
  • Gäste von Clubs und Discotheken müssen einen negativen Testnachweis vorlegen oder einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung. Masken- und Abstandspflicht entfallen.
  • Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten entfällt.

Änderungen ab kommender Woche:

  • Härtefallregelung bei lokalen Corona-Ausbrüchen: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt aufgrund räumlich abgegrenzter Neuinfektionen einen Schwellenwert des Stufenplans, greift nicht mehr automatisch die nächsthöhere Stufe.
  • Die Maskenpflicht auf Einzelhandelsparkplätzen entfällt bei stabilen Inzidenzen unter 35.
  • Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen ist unabhängig von Inzidenz-Werten möglich.
  • Mitarbeitende in Diskotheken und Clubs müssen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.
  • Bei Inzidenzen unter 50 muss bei Angeboten der Jugendarbeit keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden.

Für Schülerinnen und Schüler gilt zudem: Sie müssen ab sofort auf den Schulhöfen keine Maske mehr tragen. In den Schulgebäuden bleibt die Maskenpflicht jedoch auf Fluren, in Treppenhäusern und auf Toiletten bestehen.

Hier finden Sie die aktuelle

Bleiben Sie gesund und bitte halten Sie sich an die gültigen Regeln!

Rente von der Stadt für die Feuerwehrkameraden?

Quelle: Internetseite der Feuerwehr Langelsheim

Ende letzten Jahres kam eine Ratsfraktion auf die Idee, die Stadt Langelsheim möge prüfen, ob es möglich sei, eine „Feuerwehrrente“ einzuführen. Damit solle ein Anreiz gegeben werden, um freiwillige Feuerwehrleute im Ehrenamt zu halten oder zu gewinnen. Der Rat hat diesen Antrag im Dezember 2020 einstimmig an den Feuerwehrausschuss zur Beratung verwiesen. Dort hat die Verwaltung jetzt ausführlich berichtet:

Im Gegensatz zu Thüringen, wo eine Feuerwehrrente im Brandschutzgesetz festgeschrieben ist, gibt es in Niedersachsen eine solche Regelung nicht. Die Stadt bekäme also keine Unterstützung vom Land und müsste den vollen Betrag (Mindestbeitrag monatlich 20€ pro Mitglied) in eine private Altersvorsorge einzahlen. Das würde bei ca. 450 aktiven Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren Langelsheim und Lutter Kosten in Höhe von ca. 108.000€ pro Jahr verursachen (ohne Berechnung des Verwaltungsaufwandes). Tritt jemand im Alter von 20 Jahren der Feuerwehr bei, dann würde er/sie mit 67 Jahren monatlich ca. 30€ Rente bekommen, die auch noch zu versteuern wären.

Wir schätzen und achten die ehrenamtliche Tätigkeit unserer Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner sehr und unterstützen diese immer, wenn es sinnvoll und finanziell machbar ist. Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt brauchen unbestritten eine gute Ausstattung (Fahrzeuge, Gebäude, Geräte, Schutzausrüstung usw.) Den entsprechenden Haushaltsansätzen und den Aufwandsentschädigungen für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen haben wir immer zugestimmt und fordern schon lange die Verbesserung der sanitären Einrichtungen (z.B. der Duschen im Gerätehaus Astfeld).

Die Nds. Landesregierung hat sich zum Thema Feuerwehrrente wie folgt geäußert: „Es erscheint fraglich, ob die verfolgten Ziele der Ehrenamtsförderung durch Einführung einer Feuerwehrrente als persönliche finanzielle Förderung für den langjährigen aktiven Feuerwehrdienst tatsächlich erreicht werden könnnen.“ (Quelle: „Einsatzort Zukunft“ Abschlussbericht der Strukturkommission des Innenministeriums). Dieser Einschätzung haben sich auch die kommunalen Spitzenverbände angeschlossen und auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.

Den umfassend und sorgfältig recherchierten Ausführungen der Verwaltung, die sicherlich viel Arbeitszeit und Mühe gekostet haben, stimmen wir zu und bedanken uns für die umfangreiche Prüfung des o.a. Antrages. Aus verschiedenen Gesprächen mit aktiven Feuerwehrleuten haben auch wir den Eindruck gewonnen, dass die Einführung einer Feuerwehrrente wohl kaum jemanden dazu bewegen wird, der Freiwilligen Feuerwehr beizutreten. Hier wurden uns ganz andere Motive genannt und finanzielle Aspekte spielten dabei keine Rolle.

Da die antragstellende Fraktion im Feuerwehrausschuss mit zwei aktiven Feuerwehrkameraden vertreten ist, hätte sie nach unserer Meinung mit etwas Mühe auch selbst und ohne Ratsantrag zu diesem Ergebnis kommen können.

Quelle: Internetseite der Feuerwehr Langelsheim