Frohe Ostern!

In diesem Jahr ist wieder alles anders als in „normalen“ Zeiten: kein Osterfeuer, keine Urlaubsreisen und Treffen mit der Familie sind nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Trotzdem:

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ruhige Ostertage und vor allem: bleiben Sie gesund!

Kurze Ratssitzung

Vor der Sitzung des Rates hatten alle Teilnehmenden die Möglichkeit, sich kostenlos und freiwillig einem „Corona-Schnelltest“ zu unterziehen. Dieses Angebot wurde zahlreich angenommen.

Aufgrund der Corona-Lage wurde von den Fraktionen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auf Ausführungen der Verwaltung verzichtet und es gab nur einige wenige Wortbeiträge. Alle Vorlagen wurden vom Rat einstimmig beschlossen. Zu nennen sind insbesondere die Ernennung eines Ortsbrandmeisters und eines stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bergstadt Lautenthal, die Jahresabschlüsse der Stadtwerke und der Städtischen Betriebe, der Erbbaurechtspachtvertrag für die neue Rettungswache Langelsheim, der Erlass der KiTa-Gebühren und der Erwerb eines Grundstücks im Bereich Braunschweiger Straße/Rosenstraße.

„Osterruhe“ gekippt!

Bundeskanzlerin Merkel hat den Bund-Länder-Beschluss zur „Osterruhe“ (siehe Artikel unten) zurückgenommen. Die Idee sei zwar mit bester Absicht entworfen worden, zu viele Fragen – von der Lohnfortzahlung bis zur Lage in Geschäften und Betrieben – hätten in der Kürze der Zeit aber nicht so gelöst werden können, wie es nötig gewesen wäre. Die zusätzlichen Ruhetage über Ostern kommen also doch nicht.

Lockdown wird erneut verlängert

Ein rigider Lockdown, keine Präsenz-Gottesdienste: Bund und Länder haben für die Ostertage harte Einschränkungen beschlossen. Ein Überblick:

Die aktuellen Beschlüsse werden bis zum 18. April verlängert. Dies wird dies mit dem „starken Infektionsgeschehen“ und einer „exponentiellen Dynamik“ begründet. Ohne die Maßnahmen wäre bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich. Die im März vereinbarte Notbremse soll konsequent umgesetzt werden. Das heißt: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei folgenden Tagen auf über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner treten die alten Regeln wieder in Kraft.

Welche Regeln gelten für Ostern?

Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) werden zusätzlich einmalig als „Ruhetage“ definiert (zurückgenommen, siehe Artikel oben!). Es gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen. Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Nur der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Tankstellen bleiben geöffnet. Nach Ostern sollen wieder Lockerungen möglich sein.

Sind Gottesdienste erlaubt?

Präsenz-Gottesdienste soll es nicht geben. In dem Beschluss heißt es, dass Bund und Länder auf die Religionsgemeinschaften mit der Bitte zugehen wollen, „religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“

Was ist mit Reisen?

Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Urlaubsrückkehrer sollen künftigvor dem Rückflug getestet werden. Deshalb erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien sowohl konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Zudem soll das Infektionsschutzgesetz so geändert werden, dass eine generelle Testpflicht vor Abflug zu einer Einreisevoraussetzung wird.

Was bedeuten die Maßnahmen für Unternehmen?

Unternehmen sollen dafür sorgen, dass Kontakte möglichst reduziert werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollen sie Tests für Mitarbeiter anbieten. In dem Beschluss ist von einer „Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ die Rede. Die Tests sollen mindestens einmal pro Woche angeboten werden. Zudem soll es weitere finanzielle Hilfen geben.

Welche neuen Maßnahmen gibt es in Alten- und Pflegeeinrichtungen?

Es sei weiterhin unsicher, ob Geimpfte andere anstecken könnten. Deshalb soll die Gesundheitsministerkonferenz Empfehlungen vorlegen. Hygiene- und Testkonzepte sollen weiterhin konsequent umgesetzt werden. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung könnten die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Corona-Ausbrüchen wieder erweitert werden – auch übergreifende Gruppenangebote soll es dann wieder geben.

Gibt es auch Lockerungen?

Nur in „zeitlich befristeten Modellprojekten“ – dann dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept“ öffnen lassen.

Wie geht es weiter?

Das nächste Treffen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten soll es am 12. April geben.

Quelle: Internetseite der Tagesschau

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Ziffer 4 des Beschlusses wurde inzwischen wieder aufgehoben.

Bleiben Sie gesund und bitte halten Sie sich an die gültigen Regeln!

Landkreis lockert „Corona-Kontaktbeschränkungen“

Mit Allgemeinverfügung vom 11. März hat der Landkreis Goslar jetzt im Gebiet des Landkreises Goslar Zusammenkünfte von höchstens zehn Personen aus insgesamt höchstens drei Haushalten zugelassen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises unter:

www.landkreis-goslar.de/verkündungen

Bleiben Sie gesund und halten Sie sich bitte an die gültigen Regeln!

Betriebsausschuss beschließt die Jahresabschlüsse 2019

Der Betriebsausschuss hat die Jahresabschlüsse und die Pflichtprüfungen 2019 der Stadtwerke und der Städtischen Betriebe beraten und einstimmig zur Kenntnis genommen. Dem Rat wird empfohlen, dem Betriebsleiter für das Wirtschaftsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen.

Während das Wasserwerk und der Abwasserbetrieb Gewinne erzielt haben, die auf das Wirtschaftsjahr 2020 vorgetragen werden, haben die Städtischen Betriebe (wie geplant) einen Bilanzverlust erwirtschaftet, der aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen wird. Die vom Land beschlossene Verdoppelung der Wasserentnahmegebühren ab 01.01.2021 wird zunächst zu keiner Erhöhung des Wasserpreises führen, sich aber mittelfristig auch in Langelsheim auswirken.

Im Freibad Langelsheim werden derzeit umfangreiche Bauarbeiten ausgeführt. Ob, wann und unter welchen Bedingungen das Freibad in diesem Jahr geöffnet werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar.

Sitzung des Ortsrates Langelsheim

Während der Sitzung wurde über den Zustand des Bücherschrankes auf dem Freiheitsplatz berichtet. Leider ist er oft überfüllt und nicht im besten Zustand. Gesucht wird eine weitere Person, die sich um die Betreuung des Bücherschrankes kümmert. Auch in diesem Jahr wird es kein Osterfeuer geben. Der für April geplante Seniorennachmittag fällt ebenfalls aus. Zum Bebauungsplan „Am Damm“ lagen dem Ortsrat vier verschiedene Entwurfsvarianten vor. Nach kurzer Diskussion einigte sich der Ortsrat einstimmig auf die Variante 1 (siehe unten).

Für die Landfrauen, die Unimogfreunde, die DLRG und die Kinder- und Jugendstiftung Langelsheim beschloss der Ortsrat die Gewährung von Zuschüssen. Der Beginn der Sanierung des Bahnhofes im Juli wurde einhellig begrüßt und für die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes wurden verschiedene Anregungen beschlossen.

Die neuen Corona-Beschlüsse

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen wieder öffnen. Doch dann wird es kompliziert: Was ab wann wieder möglich ist und wann erneut Schließungen drohen – die Corona-Beschlüsse im Überblick:

Der Lockdown wird zunächst bis zum 28. März verlängert, doch der Beschluss enthält auch erste Lockerungschritte. Neu ist die starke Koppelung der Öffnungsschritte an Inzidenzwerte sowie einen Notfallmechanismus. Öffnungsschritte können bei einer bestimmten Inzidenz wieder zurückgenommen werden – Notbremse genannt. So sehen die Beschlüsse im Detail aus:

So viele Menschen darf man treffen

Ab Montag sind Treffen mit bis zu fünf Freunden, Verwandten und Bekannten aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Paare gelten als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner kann dies auf maximal zehn Personen und sogar drei Haushalte erweitert werden. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an drei Tagen hintereinander auf mehr als 100 steigt, gelten allerdings wieder die alten, strengen Regeln.

Das sind die fünf Öffnungsschritte

Öffnungsschritt 1: Der erste Öffnungsschritt ist bereits zum Teil vollzogen worden. In mehreren Bundesländern wurden Grundschulen und Kitas mit Einschränkungen geöffnet, seit Wochenbeginn arbeiten bundesweit Friseurinnen und Friseure wieder.

Öffnungsschritt 2 : Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können am Montag bundesweit öffnen. Voraussetzung ist, dass die Kundenzahl begrenzt bleibt. Auch die bisher noch geschlossenen sogenannten körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen dürfen unter Voraussetzungen öffnen.

Öffnungsschritt 3: Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in einer Region oder einem Land sind weitere Lockerungen möglich: Der Einzelhandel kann dann mit einer Begrenzung von einem Kunden pro zehn Quadratmetern für die ersten 800 Quadratmetern Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmetern öffnen. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können dann öffnen, kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen (bis zehn Personen) im Freien erlaubt. Bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern darf der Einzelhandel mit festen Einkaufsterminen öffnen. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen bei diesem Öffnungsschritt besucht werden – wenn die Gäste vorher einen Termin gebucht haben. Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen erlaubt. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100, treten die alten Regeln wieder in Kraft – die sogenannte Notbremse greift.

Öffnungsschritt 4: Hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert und bleibt unter 50, dann greift die nächste Lockerung: Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos dürfen dann öffnen. Der kontaktfreie Sport ist auch im Innenbereich erlaubt, der Kontaktsport im Außenbereich. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von stabil unter 100 kann das Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt weitere Öffnungen planen: Ins Theater oder Kino darf man dann nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Die Öffnung der Außengastronomie ist für Besucher mit Terminbuchung möglich, sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller Test erforderlich. Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung möglich, dass alle einen Schnelltest gemacht haben. Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten die alten strengen Lockdown-Regeln.

Öffnungsschritt 5: Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz zwei Wochen lang stabil unter 50, können die nächsten Öffnungen kommen. Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen zählen dazu. Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das Bundesland 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt landesweit oder regional den Einzelhandel mit Begrenzungen öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist möglich.

Quelle: Internetseite der Tagesschau

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Bleiben Sie gesund und halten Sie sich bitte an die gültigen Regeln!

Danke an alle Spender

Gemeinden dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Auch in Langelsheim gibt es immer wieder Firmen, Vereine oder Privatpersonen, die der Stadt Geld- oder Sachspenden zukommen lassen. Oftmals geschieht dies zweckgebunden zur Förderung des Feuerschutzes oder zur Förderung der Heimatpflege aber auch für andere Zwecke. Je nach Höhe der Spende müssen der Verwaltungsausschuss oder der Rat der Annahme dieser Spenden zustimmen.

Aktuell liegt dem Rat für seine Sitzung am 25. März eine Vorlage über die Annahme einer Geldspende vom Förderverein Grundschule Lautenthal in Höhe von ca. 4.200€ für die Anschaffung eines Spielgerätes im Rahmen der Verlegung/Sanierung des Spielplatzes am Grundschulstandort Bergstadt Lautenthal vor. Damit soll die Beschaffung von höherwertigen Spielgeräten ermöglicht werden. Wir begrüßen und unterstützen dieses Vorhaben und danken dem Förderverein für seine großzügige Spende. Selbstverständlich werden wir der Annahme zustimmen.

Auch allen anderen, nicht genannten, Spendern gilt natürlich unser Dank!

Lockdown wird verlängert

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 10. Februar erneut einen Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst:

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich bis zum 7. März verlängert. Die Kontaktreduzierungen zeigten Wirkung. Die Fallzahlen sind deutlich zurückgegangen. Zugleich verbreiteten sich neue Varianten des Coronavirus.

Bisherige Regeln gelten weiterhin

Die bisherigen Beschlüsse gelten fort. Das bedeutet: Private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.

Die nächsten Schritte

Mit Blick auf die kommenden Wochen und Monate wurde dieses weitere Vorgehen festgelegt:

  • Schule und Kitas: Öffnungen in diesem Bereich haben Priorität. Hier soll als erstes schrittweise wieder geöffnet werden. Die Bundesländer entscheiden über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Kita-Angebots. „Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein“. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die Betreuung in Kitas ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren.
  • Öffnung von Friseuren ab 1. März: Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken können Friseure ab dem 1. März wieder öffnen.
  • Weitere Öffnungen: Der nächste Öffnungsschritt kann durch die Länder bei einer stabilen Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erfolgen. Dieser soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, darüber hinaus Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe.
  • Regionale Regeln bei zu hohen Fallzahlen: In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vereinbart, am 3. März 2021 erneut zu beraten.

Quelle: Internetseite der Bundesregierung

Bleiben Sie gesund und halten Sie sich bitte an die gültigen Regeln!