Ortsheimatpfleger verdienen eine Aufwandsentschädigung

Wir begrüßen den einstimmigen Beschluss des Rates zur Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen. Damit erhalten nun auch die ehrenamtlichen Ortsheimatpfleger ab dem nächsten Jahr eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30€. Alexandra Wiedenhaupt hob für die WGL in ihrem Redebeitrag hervor, dass die Ortsheimatpflege große Bedeutung hat und Anerkennung verdient. Als Beispiel erwähnte sie das emsige Wirken von Horst Immenroth für den Ortsteil Wolfshagen im Harz.

Wir hatten bereits in unserem Antrag auf „Einfrieren“ der Aufwandsentschädigung für die Kommunalpolitiker ausdrücklich aufgenommen, dass die Beträge für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und für die sonstigen ehrenamtlich Tätigen bei Bedarf angepasst werden sollten. Leider hat die Ratsmehrheit jedoch beschlossen, sich mit unserem Antrag nicht zu befassen.

Warum die Aufregung um die Anhebung der Grundsteuer B?

Die Grundsteuer B wird von der Stadt auf der Grundlage des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrages für bebaute Grundstücke erhoben. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und ergibt dann die zu zahlende Jahressteuer.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde in Langelsheim zuletzt zum 01.01.2014 erhöht und beträgt somit seit vier Jahren unverändert 360%. Der Rat hat diesen Hebesatz nun für 2018 und 2019 um jeweils 15% (also auf 375% in 2018 und auf 390% ab 2019) erhöht.

Was bedeutet dies für ein Einfamilienhaus? Als Beispiel wird ein 1990 fertiggestelltes Einfamilienhaus (mit 147 qm Wohnfläche und Garage) auf einem ca. 700 qm großen Grundstück im Ortsteil Langelsheim zugrunde gelegt:

Grundsteuer B bisher: Grundsteuermessbetrag (94,11€) mal Hebesatz (360%) = 338,80€ im Jahr.

Grundsteuer B ab 01.01.2018: Grundsteuermessbetrag (94,11€) mal Hebesatz (375%) = 352,91 €/Jahr. Also zusätzlich 14,11€ in 2018.

Grundsteuer B ab 01.01.2019: Grundsteuermessbetrag (94,11€) mal Hebesatz (390%) = 367,02 €/Jahr. Also zusätzlich 14,11€ in 2019.

Die vom Rat beschlossene Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B kostet den Hauseigentümer im obigen Beispiel also 2018 ca. 1,17€ im Monat!

 

Was kostet die Wassergelderhöhung zum 01.01.2018 einen Vierpersonenhaushalt?

Wir alle ärgern uns über steigende Preise. Natürlich auch dann, wenn es um Wasser, Abwasser, Strom, Gas und ähnliche Güter geht.

Hier einige Zahlen zum Wasserwerk der Stadt Langelsheim:

Das von der Stadt zu unterhaltende Wasserleitungsnetz beträgt ca. 120.600 Meter. Hinzu kommen ca. 19.100 Meter Hausanschlussleitungsnetz. Zu den wichtigsten Anlagen gehören 2 Bergwerksstollen, 1 Bergwerksschacht, 1 Tiefbrunnen, 5 Druckerhöhungsanlagen 1 Kaskadenspeicher, 4 Übergabestationen, 8 Druckregelstationen, 2 Uferfilteranlagen, 6 Frischwasserspeicher und 31 Be- und Entlüftungsventile. Allein für die Erneuerung der Filteranlage Waldhügel sind im Jahr 2018 wieder 410.000€ veranschlagt.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk muss ausgeglichen sein. Gewinne erzielt die Stadt mit der Abgabe von Trinkwasser nicht. Der Ertrag des Betriebes setzt sich zu ca. 96% aus dem Wassergeldaufkommen zusammen. Eine Bedarfsberechnung für die Jahre 2018 bis 2020 hat gezeigt, dass eine Erhöhung des Wassergeldes unumgänglich war.

Was kostet die vom Rat einstimmig beschlossene Erhöhung einen durchschnittlichen 4 Personenhaushalt im Jahr? Legt man einen Jahresverbrauch von ca. 150 Kubikmeter/Jahr zugrunde, so ergibt sich folgende Rechnung:

Erhöhung der Verbrauchsgebühr von 1,30€ auf 1,38€/cbm: 0,08 Cent mal 150cbm = 12€/Jahr + 7% MWst (0,84€) = 12,84€/Jahr. Zuzüglich Erhöhung der Zählergebühr von 5,50€ auf 6,00€/Monat = 6€/Jahr + 7% MWSt(0,42€) = 6,42€/Jahr. Die Gesamterhöhung des Wassergeldes beträgt also 19,26€/Jahr oder weniger als 2€ im Monat für einen Haushalt mit vier Personen.

Hinzu kommt dann allerdings noch die Erhöhung der Abwassergebühren, die sich bei 150cbm auf 55.50€/Jahr (oder 4,62€ im Monat) beläuft.

Der Haushalt 2018 ist beschlossen!

Bei (nur!) einer Gegenstimme hat der Rat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2018 sowie das Investitionsprogramm beschlossen. Es ergibt sich ein Überschuss von 5.700€.

Damit können jetzt auch im nächsten Jahr die vorhandenen Einrichtungen weiter unterhalten und gefördert werden und auch etliche sinnvolle Maßnahmen verwirklicht werden. Einige Beispiele:

  • Im Ortsteil Wolfshagen im Harz wird der Neubau einer Kinderkrippe errichtet (1.200.000€).
  • Die Straße „Im Stadtfeld“ im Ortsteil Astfeld wird weiter saniert (160.000€).
  • Das Klimaschutzprojekt „Straßenbeleuchtung Langelsheim“ wird abgeschlossen (200.000€).
  • Die Ortsfeuerwehr Bredelem erhält einen Anbau an die Fahrzeughalle (90.000€) und eine Absauganlage (20.000€).
  • Die Ortsfeuerwehr Wolfshagen erhält 2019 ein neues Fahrzeug (TLF 2000; 220.000€).
  • Weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden durchgeführt (171.000€). Schäden werden beseitigt.
  • Die Friedhofskapelle im Ortsteil Wolfshagen im Harz wird saniert (49.000€).
  • Im Heimatmuseum Langelsheim werden die Toiletten saniert (10.000€).
  • Im Ortsteil Astfeld wird ein weiteres Neubaugebiet (Stadtfeld III) geplant (15.000€).
  • Die Freibadvereine in Wolfshagen und in Lautenthal werden weiter gefördert (jeweils 20.000€).
  • Die Jugend- und Sportförderung wird ohne Abstriche fortgesetzt.

Diesen und vielen anderen Maßnahmen haben wir gerne zugestimmt und deshalb auch dem Haushalt geschlossen zugestimmt.

Da wir keine weiteren Einsparmöglichkeiten gesehen haben, haben wir auch die maßvolle Erhöhung der Steuerhebesätze mitgetragen. Wie man dies ablehnen kann ohne zu sagen, welche konkreten Kürzungen im Haushalt man den Bürgern zumuten will, ist uns unverständlich und bleibt wohl das Geheimnis der CDU/FDP Ratsgruppe.

 

Rat beschließt notwendige Anhebung der Steuerhebesätze

Nachdem sowohl die Verwaltung als auch der Verwaltungsausschuss (ergänzt um die Ortsbürgermeister und die Ausschussvorsitzenden) im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 umfangreiche und schmerzhafte Ausgabenkürzungen vorgenommen hatten, blieb immer noch eine erhebliche Deckungslücke. Um trotzdem die erforderliche Genehmigung des Haushalts durch den Landkreis Goslar zu ermöglichen, schlug die Verwaltung eine Anhebung der Steuersätze bei den Grundsteuern A und B sowie bei der Gewerbesteuer in einem Schritt zum 01.01.2018 um je 30 v.H. vor.

Diese Belastung für die Bürger erschien uns nicht tragbar. Nachdem sich die CDU/FDP Ratsgruppe nicht gesprächsbereit gezeigt hat, haben wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion nach Lösungen gesucht und u.a. vorgeschlagen, die Anhebung zumindest auf zwei Jahre zu verteilen.

Der Rat hat mehrheitlich folgende Anhebung beschlossen:

Grundsteuer A + B:

in 2018 von 360 v.H auf 375 v.H. und dann in 2019 auf 390 v.H.

Gewerbesteuer:

in 2018 von 370 v.H. auf 390 v.H. und dann in 2019 auf 400 v.H..

Damit liegt Langelsheim dann knapp über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden und kommt auch einer langjährigen Forderung der Kommunalaufsichtsbehörde nach. Zum Vergleich: In Bad Harzburg beträgt die Gewerbesteuer 440 v.H. und in Goslar 420 v.H.. Auch die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) ist in Goslar (460 v.H.), Bad Harzburg (440 v.H.), Braunlage (420 v.H.) und in Clausthal-Zellerfeld (500 v.H.) höher.

Durch die jetzt beschlossene Erhöhung wird die Stadt voraussichtlich in 2018 ca. 388.500€ und in 2019 ca. 604.000€ zusätzliche Einnahmen erzielen. Nur so können die erforderlichen Ausgaben für zusätzliche und parteiübergreifend gewünschte Investitionen gedeckt werden und die Nettoneuverschuldung auf (dann immer noch!) 911.900€ begrenzt werden. Die CDU/FDP Ratsgruppe hat sich dieser Notwendigkeit geschlossen verweigert, konnte jedoch nicht schlüssig darlegen, welche andere Lösung sie bevorzugt hätte.

 

Gebührenerhöhung für Wasser und Abwasser ist unumgänglich

Aus der von der Verwaltung vorgelegten „Gebührenbedarfsberechnung (2018 bis 2020)“ für das Wasserwerk und den Abwasserbetrieb geht hervor, dass die notwendigen Ausgaben in den kommenden drei Jahren nur dann finanziert werden können, wenn die Gebühren maßvoll angehoben werden. Wir haben gefordert, dass alle möglichen Einsparmaßnahmen getroffen werden, mussten aber bei den Beratungen im Betriebsausschuss anerkennen, dass erhebliche Investitionen bei den Wassergewinnungsanlagen (z.B. im „Wasserwerk Waldhügel“ an der Innerstetalsperre) und beim Leitungsnetz zwingend erforderlich sind.

Der Rat hat einstimmig folgende Erhöhung zum 01.01.2018 beschlossen:

Wasssergeld:     von 1,30€ auf 1,38€/cbm und die Zählergebühr von 5,50€ auf 6€

Abwassser:         von 3,30€ auf 3,63€/cbm und die Zählergebühr von 4,50€ auf 5€.

Auch uns gefällt diese zusätzliche Belastung für die Bürger nicht. Da wir jedoch weiterhin problemlos sauberes Trinkwasser und eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung wollen, haben wir der unumgänglichen Gebührenerhöhung zugestimmt.

Auch mit den neuen Gebühren liegt Langelsheim im Vergleich mit den Nachbargemeinden immer noch am unteren Ende. Beispiele: In Liebenburg beträgt der Wasserpreis 1,80€/cbm, in Goslar, Seesen und Braunlage 1,73€/cbm. Das Abwasser kostet in Braunlage 5,09€/cbm, in Clausthal-Zellerfeld 4,27€/cbm und in Liebenburg 3,94€/cbm.

Rat beschließt den Neubau einer Kinderkrippe in Wolfshagen

Bei (nur) zwei Gegenstimmen hat der Rat mit überwältigender Mehrheit den Bau einer Kinderkrippe hinter der Turnhalle im Ortsteil Wolfshagen im Harz beschlossen.

Zuvor gab es einige Fragen und Anmerkungen von Einwohnern zum geplanten Standort. Sowohl der Bürgermeister als auch die Sprecher aller im Rat vertretenen Fraktionen legten ausführlich dar, dass bei der Standortfestlegung mit großer Mühe und Sorgfalt vorgegangen wurde. Die Abwägung aller Vor- und Nachteile führte zum Ergebnis, dass der Standort hinter der Turnhalle dem Areal „Jahnspark“ vorzuziehen sei. Von allen Rednern wurde zugesagt, auch auf die Belange der Anlieger Rücksicht zu nehmen und die Verkehrssituation bestmöglichst zu regeln. Auch die vorhandenen Sportanlagen sollen möglichst erhalten bleiben oder an geeigneter Stelle ersetzt werden.

Dem Antrag des Ortsrates Wolfshagen, den Neubau am „Jahnspark“ zu errichten, der mit den Stimmen des Antragstellers  und der drei CDU-Ortsratsmitglieder mit knapper Mehrheit beschlossen wurde, stimmten im Rat abweichend von ihrer Ratsfraktion und ohne weitere Begründung lediglich zwei CDU-Ratsmitglieder zu.

Stand der Gespräche mit der Samtgemeinde Lutter

Seit Anfang Juni 2017 führen die Stadt Langelsheim und die Samtgemeinde Lutter Gespräche über eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit. Hierzu wurde von den Räten eine Lenkungsgruppe eingerichtet, die aus den Verwaltungausschüssen der Stadt Langelsheim und der SG Lutter und Vertretern der Verwaltungen besteht und die abwechselnd in Langelsheim und Lutter tagt.

Nach einer Auftaktveranstaltung im August, zu der alle Rats-, Samtgemeinderats- und Ortsratsmitglieder eingeladen waren, hat die Lenkungsgruppe in mehreren Treffen bisher u.a. die Themenbereiche Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehren, Vereinsförderung, Jugendpflege, Wasserversorgung, Hochwasserschutz, Bau- und Gewerbegebiete, Wirtschaftsförderung und Städtebauförderung erörtert. Dabei ging es bislang darum, den aktuellen Stand in beiden Kommunen auszutauschen. Weitere Themenbereiche stehen noch aus. Erst nach Abschluss dieser Gesprächsreihe (vorauss. im Februar 2018) wird eine Bewertung der Ergebnisse vorgenommen und die weitere Vorgehensweise erörtert werden.

Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Bevölkerung durch geeignete Maßnahmen und Veranstaltungen frühzeitig und ständig über den Stand der Gespräche informiert und laufend in den Meinungsbildungsprozess eingebunden wird und werden dies zu Beginn des kommenden Jahres erneut beantragen.

Siehe hierzu auch unseren Antrag im Rat zum Thema  Fusion mit Lutter.

 

Rat beschließt „Altgebäudebonus-Programm“

Einstimmig hat der Rat die Richtlinie „Altgebäudebonus-Programm“ beschlossen, die damit am 01. Januar 2018 in Kraft treten wird. Nunmehr soll auch der Erwerb eines Altgebäudes im gesamten Stadtgebiet, das vor dem 01.01.1950 fertiggestellt wurde, mit einmalig 4.000€ je Altgebäude gefördert werden. Voraussetzung ist u.a., dass das Gebäude zur Eigennutzung zu Wohnzwecken erworben wird.

Schon seit 2014 haben wir bei allen Beratungen des sogen. „Kinderbonusprogramms“, mit dem in Langelsheim ausschließlich Neubauten gefördert werden, deutlich gemacht, dass wir dies für ungerecht halten und deshalb immer gefordert, dass auch der Erwerb von älteren Wohnungen und Gebäuden gefördert wird. Unsere Vorschläge (z.B. Willkommensgruß und gerechtes Förderprogramm  oder Änderungsantrag zum Kinderbonusprogramm ) wurden von CDU und SPD stets abgelehnt.

Nachdem auch wir jetzt in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe mitarbeiten durften, ist es endlich gelungen, eine Einigung herbeizuführen.

Mit der Richtlinie Altgebäudebonus-Programm , dem      Fassadenprogramm  und  dem Kinderbonusprogramm bestehen jetzt verschiedene Fördermöglichkeiten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das städtische Bauamt.

 

 

Alexandra Wiedenhaupt: Mein erstes Jahr im Stadtrat

Im Herbst letzten Jahres fanden die Kommunalwahlen statt. In der Wahlperiode vom 1.11.2016 bis 31.10.2021 ist die WGL wieder mit sechs Vertretern im (auf 26 Sitze verkleinerten) Stadtrat vertreten. Unsere jüngste Abgeordnete berichtet über ihr erstes Jahr im Stadtrat:

Alexandra Wiedenhaupt

 

 

 

 

 

Ich bin sehr stolz und glücklich, meinen Beitrag im Rat der Stadt Langelsheim für die WGL-Fraktion leisten zu dürfen.

Angetreten bin ich mit der Erwartung, mehr über die Langelsheimer Kommunalpolitik zu erfahren. Dabei will ich Themen hinterfragen und meine Vorstellungen in die Arbeit der WGL-Fraktion einbringen und mit den Kollegen Entscheidungen treffen. Diese Erwartungen wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit erfüllt.

Ein Thema hat mich im 1. Jahr im Stadtrat prägend beschäftigt: der Kauf eines Grundstücks in Bredelem, um dort eine neue Kindertagesstätte für den Waldwichtel Waldkindergarten Lutter e. V. zu ermöglichen. Dies war auch Gegenstand meines ersten Redebeitrags im Stadtrat. Zuvor konnte ich mir im Kindergartenbeirat und im Schulausschuss, in denen ich Mitglied bin, Einblicke verschaffen und diese vertiefen. Dort konnte ich auch mit den anderen Fraktionen zusammenarbeiten und meine Ideen und Erfahrungen einbringen.

Für die kommenden vier Jahre hoffe ich auf weitere interessante Themen, wie z. B. den Neubau einer Kinderkrippe, die Gespräche über eine eventuelle Fusion mit der Samtgemeinde Lutter und die jährlichen Haushaltsverhandlungen. Auch hier möchte ich meine Vorstellungen einbringen.

Die Zusammenarbeit in der WGL-Ratsfraktion verläuft harmonisch und gut organisiert. Ich fühle mich dort verstanden und gut aufgehoben. Meinen Entschluss, für die WGL zu kandieren, habe ich nicht bereut.