Handlungskonzept zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie

Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Niedersachsen ist nach wie vor moderat, steigt aber stetig an. Das Nds. Sozial- und das Nds. Innenministerium haben jetzt ein Handlungskonzept zur Bekämpfung eines ggfs. weiter ansteigenden Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie entwickelt (Abdruck siehe unten). Im Mittelpunkt dieses Handlungskonzepts steht das Ziel, einen erneuten landesweiten Shutdown mit seinen erheblichen ökonomischen und sozialen Folgen möglichst zu vermeiden.
Ausgehend von vier denkbaren Szenarien – sie reichen vom Zustand geringer örtlicher Ausbrüche (grünes Szenario), über ein begrenztes, aber stetiges Wachstum (gelbes Szenario) und schwereren Hotspots (orangenes Szenario) bis hin zu einem massiven und landesweit eskalierenden Infektionsgeschehen (rotes Szenario) – werden fünf Warnstufen definiert (1: Normal; 2: Erhöht; 3: Stark; 4: Sehr stark; 5: Eskalierend). Sie empfehlen den Gesundheitsbehörden vor Ort anhand von Schwellenwerten bestimmte Handlungsansätze. Diese Stufen sind als Orientierungswerte gedacht. Die verbindliche Grundlage der Infektionsschutzmaßnahmen bildet dabei weiterhin die Corona-Verordnung des Landes in ihrer jeweils geltenden Fassung (Abdruck der ab dem 23.10.20 gültigen Fassung siehe unten).

Quelle: Internetseite der Nds. Staatskanzlei

Fusion mit der Samtgemeinde Lutter; Landesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg

Die Niedersächsische Landesregierung hat jetzt den Gesetzentwurf zur Eingliederung der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter am Barenberge in die Stadt Langelsheim und dessen Einbringung in den Landtag beschlossen.

Die Räte der Stadt Langelsheim und der Samtgemeinde Lutter am Barenberge sowie deren Mitgliedsgemeinden haben in ihren Sitzungen Ende November 2019 einstimmig oder mit breiter Mehrheit den Zusammenschluss der beiden Kommunen beschlossen. Die Fusion dient der Stärkung der gemeinsamen Finanz-, der Wirtschafts- und der Gestaltungskraft. Hinzu kommt die Notwendigkeit, sich auf die demografische Entwicklung einzustellen. Beide Kommunen haben bereits einen Bevölkerungsschwund erlitten. Für das künftige Stadtgebiet kann nach dem Zusammenschluss eine leistungsstarke Verwaltung erhalten und bei Bedarf ausgebaut werden. Durch die Vereinigung entstehen überdies Einspareffekte, weil nicht mehr in zwei getrennten Verwaltungen die gleichen Sachbereiche behandelt werden müssen. In Lutter soll ein Bürgerbüro eingerichtet werden, um den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin wohnortnahe kommunale Dienstleistungen anbieten zu können.

Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei

WGL-Vorstand erneut bestätigt

Wir danken Maria und Thomas Wietig vom „Hotel zum Löwen“ für die Bereitstellung des Saales für unsere diesjährige Jahreshauptversammlung! Vor Beginn der Versammlung 2020 erfolgte zunächst eine Ehrung:

Annegret Grabenhorst

Anne Grabenhorst, gebürtige Langelsheimerin und langjährige Kantorin der St. Andreas Gemeinde und Leiterin verschiedener Chöre, hat sich mit ihrem Wirken in der Kirchenmusik und durch viele Konzerte sehr verdient gemacht und das kulturelle Leben in Langelsheim bereichert. Dafür und für ihre unermüdlichen Einsatz für den Natur- und Tierschutz danken wir ihr! Als Anerkennung hat Heike Wodicka ihr ein kleines Präsent überreicht. Mit einem Glas Sekt wurde auf die Geehrte und auf das 10jährige Bestehen der WGL angestoßen.

Anschließend wurde über die Arbeit der WGL-Ratsfraktion und über den Ratsbeschluss zur Fusion mit der Samtgemeinde Lutter berichtet. Ferner wurden die Aktivitäten der Ortsräte in Astfeld und Langelsheim geschildert. Auf Antrag der Kassenprüfer wurden der Kassenwart und der Vorstand entlastet. Bei den turnusmäßigen Neuwahlen wurde der bisherige Vorstand bestätigt und die Kassenprüferinnen Alexandra Wiedenhaupt und Julia Gläsener erneut gewählt. Das Protokoll der Jahreshauptversammlung finden Sie hier

Versprochen!

Behindertengerechtes WC im Freibad Langelsheim?

Das Freibad Langelsheim konnte erfreulicherweise unter Beachtung der besonderen Anforderungen aufgrund der Corona-Situation auch in dieser Saison geöffnet werden und wird gerade jetzt bei den aktuellen Temperaturen auch gut besucht. Das begrüßen wir sehr und bedanken uns bei allen Beteiligten!

Vor Eröffnung der Saison 2020 wurden u.a. die Umkleideräume im Damenbereich umfangreich saniert und zeitgemäß hergerichtet. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten konnte unser Vorschlag, behindertengerechte Toiletten und Duschen zu installieren leider nicht umgesetzt werden. Wir halten aber eine behindertengerechte Lösung weiterhin für erforderlich und haben deshalb den Bürgermeister gebeten, nach Lösungen zu suchen. Als eine Möglichkeit haben wir die Aufstellung eines „WC-Containers“ vorgeschlagen. Vielleicht gibt es ja schon für den Haushalt 2021 eine Realisierungschance?

Quelle: Internetseite der Stadt Langelsheim

Nutzen Sie die Förderprogramme!

Unsere schöne Stadt Langelsheim mit ihren (5) Ortsteilen und die umliegenden Gemeinden bieten vielfältige Möglichkeiten. Hier können wir wohnen, arbeiten und unsere Freizeit verbringen. Es finden sich alle für ein angenehmes Leben erforderliche Einrichtungen.

Gemeinsam mit den anderen im Rat vertretenen Fraktionen sind wir bemüht, neue Bürger zu gewinnen und die bereits mit uns hier lebenden Menschen zu unterstützen. Wir begrüßen die bedarfsgerechte Bereitstellung von Neubaugebieten und haben auch verschiedenen Förderprogrammen zugestimmt. Derzeit bestehen z.B. Fördermöglichkeiten aus folgenden Programmen bzw. Richtlinien:

Kinderbonusprogramm

Altgebäudebonus-Programm

LEADER-Fassadenprogramm

Jugend- und Sportförderrichtlinie.

Einzelheiten zu den Programmen entnehmen Sie bitte den Beiträgen weiter unten. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Stadt Langelsheim (www.langelsheim.de/Leben) entnehmen oder direkt bei der Verwaltung erfragen.

Förderprogramme: Jugend- und Sportförderrichtlinie

An dieser Stelle wollen wir Sie über die Fördermöglichkeiten der Stadt Langelsheim informieren. Heute über die

Die Stadt Langelsheim unterhält in allen Ortsteilen eine Reihe von eigenen Sportanlagen und unterstützt die örtlichen Sportvereine. Damit soll insbesondere den Jugendlichen eine bedarfsgerechte Ausübung des Leistungs-, Breiten- und Freizeitsports ermöglicht werden.
Hierfür stellt die Stadt jedes Jahr finanzielle Mittel zur Förderung der Jugend und des Sports zur Verfügung. Die Zuschüsse teilen sich in Jugendförderung und Sportförderung auf, wobei die Jugendförderung Zuschüsse für Fahrten und Lager, sowie die allgemeine Jugendgruppenförderung beinhaltet.
Die Sportstätten der Stadt Langelsheim werden den örtlichen Vereinen im Rahmen von Nutzungsverträgen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Sportförderung dient in erster Linie zur Unterhaltung und Bewirtschaftung vereinseigener Gebäude bzw. Gebäudeteile.

Quelle: Internetseite der Stadt Langelsheim

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der o.a. Richtlinie. Sie können sich mit Ihren Fragen natürlich auch direkt an die Verwaltung wenden. Siehe auch die Internetseite der Stadt:

www.langelsheim.de/Leben/Jugend/Jugend-und-Sportförderung

Besuch auf dem Bauhof

Um uns einen aktuellen Überblick über den „Fuhrpark“ des städtischen Bauhofes zu verschaffen, hatten wir dort einen Besuchstermin verabredet.

Bauamtsleiter Ralf Schönian, Leiter des Bauhofes Stefan Wiechmann und Thomas Schrader vom Wasserwerk führten uns herum und gaben uns Erläuterungen zu den Aufgaben des Bauhofes und der Stadtwerke. Sie zeigten uns die vorhandenen Fahrzeuge und schilderten deren Zustand. Einige Fahrzeuge werden noch in diesem Jahr durch neue Fahrzeuge ersetzt. Auch für 2021 sind weitere Investitionen erforderlich.

Wir danken den Herren für die freundliche Aufnahme, die kompetente Führung und Beantwortung unserer Fragen und danken allen Mitarbeitern des Bauhofes und der Stadtwerke für ihren engagierten Einsatz zum Wohle der Langelsheimer Bevölkerung!

Förderprogramme: LEADER-Fassadenprogramm

An dieser Stelle wollen wir Sie über die Fördermöglichkeiten der Stadt Langelsheim informieren. Heute über das:

Das „Fassadenprogramm“, dem für Langelsheim der Rat zugestimmt hat, soll private Hauseigentümer bei der Sanierung ihrer Fassade unterstützen, um das baukulturelle Erbe zu sichern. Neben der Stadt Langelsheim nehmen die Stadt Seesen sowie die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld daran teil. Auf den Internetseiten der LEADER-Region Westharz (www.rem-westharz.de) können Sie sich über die Rahmenbedingungen genauer informieren. Sie können sich mit Ihren Fragen natürlich auch direkt an die Verwaltung wenden.

Quelle: Internetseite der LEADER-Region Westharz

Förderprogramme: Altgebäudebonus-Programm

An dieser Stelle wollen wir Sie über die Fördermöglichkeiten der Stadt Langelsheim informieren. Heute über das:

Die Stadt möchte die Bereitschaft für die Nachnutzung älterer Wohngebäude erhöhen und einen Anreiz zum Kauf und zur Sanierung von Altgebäuden schaffen. Hierzu haben wir im Rat der Richtlinie „Altgebäudebonus-Programm“ zugestimmt. Ein Zuschuss kann für den Erwerb eines Altgebäudes im Stadtgebiet, das vor dem 01.01.1950 fertiggestellt wurde, gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das Altgebäude über einen Zeitraum von mind. 6 Monaten zum Verkauf angeboten wurde oder dass das Altgebäude über einen Zeitraum von mind. 6 Monaten leer gestanden hat. Die Förderung beträgt je Altgebäude einmalig 4.000 Euro und ist an die Eigennutzung des Altgebäudes und die Anmeldung mit dem Hauptwohnsitz in Langelsheim gebunden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der o.a. Richtlinie. Sie können sich mit Ihren Fragen natürlich auch direkt an die Verwaltung wenden.

Wenn Sie am Kauf eines Altgebäudes interessiert sind und/oder Fragen zur Nutzung haben, gibt es auch die Möglichkeit, Beratung durch ein unabhängiges Planungsbüro in Anspruch zu nehmen. Näheres entnehmen Sie bitte dem

der Internetseite der Stadt (https://www.langelsheim.de/Leben/Bauen-Wohnen) oder wenden Sie sich an die Verwaltung.

Förderprogramme: Kinderbonusprogramm

An dieser Stelle wollen wir Sie über die Fördermöglichkeiten der Stadt Langelsheim informieren. Heute über das:

Die Stadt will bauwillige Familien mit Kindern beim Erwerb eines Baugrundstückes und dem Neubau eines Wohnhauses im Gemeindegebiet der Stadt Langelsheim unterstützen. Hierzu hat der Rat die Richtlinie „Kinderbonusprogramm (2017)“ beschlossen. Mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro je Kind (für maximal drei Kinder) können Eltern, alleinerziehende Elternteile oder Angehörige einer Lebensgemeinschaft gefördert werden. Das Kind/die Kinder dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Förderung ist an die Eigennutzung des Wohnhauses (für mindestens 5 Jahre) gebunden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der o.a. Richtlinie. Sie können sich mit Ihren Fragen natürlich auch direkt an die Verwaltung wenden.

Bauen & Wohnen
Quelle: Stadt Langelsheim