Die WGL-Ratsfraktion hat bereits mehrfach die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter bereist und sich vor Ort auch ausführlich von SG-Bügermeister Mahns informieren lassen.
Jetzt fand auf Einladung von Bürgermeister Henze und Samtgemeindebürgermeister Mahns auch eine gemeinsame Bereisung der Mitglieder der Räte und Gemeinderäte von Langelsheim und Lutter statt. Natürlich haben wir auch daran teilgenommen und das Gespräch mit den Kollegen aus Lutter gesucht.
Ende November 2018 hat der Rat der Stadt Langelsheim mehrheitlich beschlossen (19 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen), mit der Samtgemeinde Lutter am Bbge. Verhandlungen über einen möglichen Zusammenschluss zu einer Einheitsgemeinde zum 01.11.2021 aufzunehmen. Siehe hierzu bitte die Vorlage 51 2018
Es wurde eine Lenkungsgruppe gebildet, die aus Vertretern der Stadt Langelsheim und der SG Lutter besteht. Diese erörtert jetzt die Einzelheiten einer möglichen Fusion und soll einen Vertragsentwurf über eine Gebietsänderung erarbeiten. Sollte dieser von den zuständigen Gremien beider Kommunen gebilligt werden (voraussichtlich Ende 2019), würde dann im Nds. Landtag über ein entsprechendes „Fusionsgesetz“ beraten werden. Auf den Internetseiten der Stadt Langelsheim (www.langelsheim.de) und der SG Lutter (www.sg-lutter.de) werden die Zwischenergebnisse veröffentlicht.
Wie bisher fordern wir weiterhin die rechtzeitige und umfassende Information und Beteiligung der Bevölkerung in Langelsheim und Lutter. Deshalb begrüßen wir es auch, dass die Stadtverwaltung für den Herbst 2019 Informationsveranstaltungen in den Ortsräten sowie eine gemeinsame große Veranstaltung angekündigt hat.
Die Entscheidung über eine mögliche Fusion der Stadt Langelsheim und der Samtgemeinde Lutter hat weitreichende Folgen! Informieren Sie sich bitte über den aktuellen Stand der Verhandlungen (siehe oben die Internetseiten der beiden Kommunen!).
Wenn Sie Ihre Meinung äußern wollen oder Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir sind sehr an Ihrer Meinung interessiert und in dieser Frage noch nicht endgültig festgelegt.