Corona-Gipfel: Wie der Lockdown verschärft wird

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 19. Januar erneut einen Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst:

Ein Überblick:

Lockdown wird fortgesetzt

Der Lockdown mit vielen geschlossenen Geschäften war bisher bis Ende Januar befristet. Bund und Länder haben diesen Zustand nun zunächst bis zum 14. Februar verlängert. Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Friseure und große Teile des Einzelhandels bleiben damit bundesweit geschlossen. Supermärkte sind weiterhin offen.

Kontaktbeschränkungen

So wenig Kontakte wie möglich – das bleibt auch weiterhin die „Mutter aller Corona-Regeln“. Wer kann, soll zu Hause bleiben. Private Treffen sind weiterhin im Kreis der Angehörigen im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren „externen“ Person erlaubt.

Medizinische Masken im Nahverkehr und beim Einkaufen

Die Maskenpflicht wird verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig medizinische Schutzmasken getragen werden, das heißt neben FFP2-Masken oder Masken des Typs KN95 reichen auch die deutlich billigeren OP-Masken. Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken soll auch in Gottesdiensten gelten. Wer kann, sollte so einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen Situationen mit Menschen in geschlossenen Räumen tragen. Alltagsmasken (also Stoffmasken) bieten nicht ausreichend Schutz. Außerdem sollen insgesamt weniger Menschen in Bussen und Bahnen unterwegs sein. Man hofft, dieses Ziel durch mehr Homeoffice, keine Schulpflicht und zusätzlich eingesetzte Busse und Bahnen zu erreichen.

Schule und Kitas

Kitas und Schulen in Deutschland sollen bis zum 14. Februar geschlossen bleiben. Die Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.

Homeoffice

Die Arbeit zu Hause soll ausgeweitet werden. Demnach müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Wo kein Homeoffice möglich ist, sollen strikte Abstands- und Hygieneregeln gelten. Ohne ausreichende Abstände müssen medizinische Masken eingesetzt werden, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Ausgangssperren

Eine bundesweite Ausgangssperre wird es erstmal nicht geben. Die Bundesregierung und die Länder einigten sich auf einen Passus, in dem festgehalten wird, dass in Regionen mit hohen Infektionszahlen zusätzliche weitere Maßnahmen verhängt werden können.

Alten- und Pflegeheime

Bislang ist es nicht gelungen, die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen vor Corona-Infektionen zu schützen. Sehr viele Todesfälle gehen auf Ausbrüche in diesen Einrichtungen zurück. Künftig soll das Personal beim Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern immer FFP2-Masken tragen. Außerdem wird erneut die Bedeutung von Corona-Schnelltests betont, die bereits seit Mitte Dezember mehrmals pro Woche in den Einrichtungen eingesetzt werden sollen. Sowohl Personal als auch Besucher sollen getestet werden. Um dies tatsächlich sicherzustellen, sollen die Einrichtungen mehr Unterstützung bekommen, etwa durch die Bundeswehr und Freiwillige. Auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden ausdrücklich als „besonders schutzbedürftige Orte mit erhöhtem Infektionsgeschehen“ benannt, in denen ausreichend getestet werden solle.

Gottesdienste

Geistliche Feiern, beispielsweise in Kirchen, Synagogen und Moscheen, bleiben zulässig. Allerdings müssen Besucher den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten und auch an ihrem Platz eine medizinische Maske tragen. Gemeindegesang ist untersagt. 

Wirtschaftshilfen

Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird verbessert. Das sind Zuschüsse zu den Fixkosten, wenn Unternehmen einen deutlichen Umsatzrückgang wegen der Pandemie nachweisen können. So sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden.

Wie es weitergeht

Die Bundesländer müssen die Lockdown-Beschlüsse nun umsetzen. Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.

Quelle: Internetseite der Tagesschau

Bleiben Sie gesund und halten Sie sich bitte an die gültigen Regeln!

Die gültigen Corona-Regeln

Angesichts der dramatischen Pandemie-Entwicklung fährt Deutschland das öffentliche Leben herunter und geht ab Mittwoch, 16. Dezember, erneut in einen bundesweiten Lockdown. Das betrifft fast alle Lebensbereiche, also auch den Einzelhandel und Schulen und Kitas. Die Maßnahmen sind zunächst befristet bis zum 10. Januar – eine Verlängerung ist aber möglich. Das sind die Lockdown-Regeln im Überblick:

Kontakte

So wenig Kontakte wie möglich – dies bleibt sozusagen „die Mutter aller Corona-Regeln“. Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Weihnachten

Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Dann sollen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich sein. Allerdings soll dies auf den engsten Familienkreis beschränkt sein: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Zudem gilt der Appell, Kontakte in der Woche davor auf ein Minimum zu beschränken.

Silvester

Für Silvester gelten die normalen Kontaktbeschränkungen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Vom Zünden von Feuerwerk wird generell dringend abgeraten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen.

Einzelhandel

Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis – zunächst – 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Geschlossen sind: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben aber weiter möglich.

Schulen und Kindergärten

Kinder sollen von Mittwoch bis zum 10. Januar „wann immer möglich“ zu Hause betreut werden. Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten. Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, bezahlten Urlaub nehmen zu können. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.

Gastronomie und Alkohol

Restaurants, Cafés und Kneipen bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zuhause durch Restaurants sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird aber untersagt. Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist ebenso verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Kirchen und Gottesdienste

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Altenheime und Pflegedienste

Es sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden. So soll der Bund medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden. Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher im Heimen aktuelle negative Coronatests vorlegen müssen.

Reisen

Es gilt ein Appell, bis zum 10. Januar auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten, verboten werden diese jedoch nicht. Quarantänepflichten bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten werden bekräftigt.

Quelle: Internetseite der „Tagesschau“

Hier finden Sie den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

Die Nds. Landesregierung hat ihre „Corona-Verordnung“ entsprechend dem o.a. Beschluss angepasst. Hier finden Sie den Text der in Niedersachsen (ab dem 24.12.20) gültigen Regelung:

Bleiben Sie gesund und halten Sie sich bitte an die gültigen Regeln!

Handlungskonzept zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie

Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Niedersachsen ist nach wie vor moderat, steigt aber stetig an. Das Nds. Sozial- und das Nds. Innenministerium haben jetzt ein Handlungskonzept zur Bekämpfung eines ggfs. weiter ansteigenden Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie entwickelt (Abdruck siehe unten). Im Mittelpunkt dieses Handlungskonzepts steht das Ziel, einen erneuten landesweiten Shutdown mit seinen erheblichen ökonomischen und sozialen Folgen möglichst zu vermeiden.
Ausgehend von vier denkbaren Szenarien – sie reichen vom Zustand geringer örtlicher Ausbrüche (grünes Szenario), über ein begrenztes, aber stetiges Wachstum (gelbes Szenario) und schwereren Hotspots (orangenes Szenario) bis hin zu einem massiven und landesweit eskalierenden Infektionsgeschehen (rotes Szenario) – werden fünf Warnstufen definiert (1: Normal; 2: Erhöht; 3: Stark; 4: Sehr stark; 5: Eskalierend). Sie empfehlen den Gesundheitsbehörden vor Ort anhand von Schwellenwerten bestimmte Handlungsansätze. Diese Stufen sind als Orientierungswerte gedacht. Die verbindliche Grundlage der Infektionsschutzmaßnahmen bildet dabei weiterhin die Corona-Verordnung des Landes in ihrer jeweils geltenden Fassung (Abdruck der ab dem 23.10.20 gültigen Fassung siehe unten).

Quelle: Internetseite der Nds. Staatskanzlei

Niedersachsen aktualisiert Corona-Verordnung – Regeln werden vereinfacht und angeglichen

Das Land Niedersachsen passt zum 6. Juli 2020 seine Corona-Verordnung erneut an. Dabei werden einige Auflagen präzisiert oder der Umgang mit Auflagen vereinheitlicht. Es bleiben die Pflicht und die Verantwortung, Abstände und Hygieneregeln einzuhalten. Überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht mit Sicherheit eingehalten werden kann, gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Am gesellschaftlichen Leben in Restaurants und Kneipen, in Kinos und bei Veranstaltungen sowie bei kontaktintensivem Sport kann nur teilnehmen, wer seine Kontaktdaten dokumentieren lässt.

Einige Neuerungen im Überblick:

Kultur:

– Kulturelle Veranstaltungen sind bis zu einer Personenanzahl von 500 wieder möglich. Dies gilt u.a. für Kulturzentren, Theater, Opernhäuser und Kinos.

– Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht mehr, wenn die Besucher ihren Sitzplatz eingenommen haben, wohl aber beim Hinein- und Hinausgehen und auch, wenn sie während der Vorstellung ihren Platz verlassen. Die Kontaktdaten aller Besucher müssen dokumentiert werden.

Tourismus:

– Bei allen touristischen Angeboten wie Schifffahrten, Kutschfahrten, Stadt- und Naturführungen gilt nun die 10-Personen-Regel. Das heißt, dass Gruppen von bis zu 10 Personen keinen Abstand untereinander einhalten müssen.

Sport:

– Erlaubt ist Kontaktsport, wenn er in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt (Mannschaftssport in allen Klassen wird ermöglicht). Für diesen Fall sind die Kontaktdaten der Personen der Kleingruppe zu erheben. Gleiches gilt auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum.

– Bei Sportveranstaltungen sind anstelle der bisherigen 250 Zuschauer ab Montag 500 erlaubt, wenn jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält. Beträgt die Zahl der Zuschauer mehr als 50, gelten strengere Regeln wie Zuschauen im Sitzen und Dokumentation der Anwesenden.

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht:

– Jede Person ist weiterhin dazu angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

– In der Öffentlichkeit ist ein Treffen zwischen zwei Haushalten, sowie in einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen möglich.

– Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin dort zu tragen, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Pflicht ist sie insbesondere beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Hier finden Sie die ab Montag, 6. Juli, gültige Fassung der

Bitte halten Sie sich an die gültigen Regelungen und bleiben Sie gesund!

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Niedersachsen ist weiter auf dem Weg in eine neue Normalität mit Corona: ab Montag, den 22. Juni, treten weitere Lockerungen in Kraft.

Die neuen Regelungen ermöglichen in vielen Bereichen eine Rückkehr des gesellschaftlichen Lebens mit dem Bewusstsein, dass das Virus noch nicht besiegt ist. Die Möglichkeiten, sich in der Öffentlichkeit zu treffen, werden ausgeweitet. Dies ist zukünftig mit zwei Haushalten oder in einer Gruppe mit bis zu 10 Personen zulässig. Es bleibt aber für alle Menschen in Niedersachsen Pflicht und Verantwortung, Abstände und Hygieneregeln einzuhalten und beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am gesellschaftlichen Leben in Restaurants und Kneipen, in Kinos und bei Veranstaltungen kann nur teilnehmen, wer seine Kontaktdaten dokumentieren lässt.

Lesen Sie hier einige Neuerungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht:

  • Jede Person ist weiterhin dazu angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist ein Treffen zwischen zwei Haushalten, sowie in einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen möglich.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin dort zu tragen, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Pflicht ist sie insbesondere beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen. Auch an kulturellen Veranstaltungen kann nur mit Mund-Nasen-Bedeckung teilgenommen werden.

Soziales:

  • Kleinere Ferienfreizeiten sind wieder möglich.
  • In Tagespflegeeinrichtungen wird der Notbetrieb beendet.
  • Auch in Behindertenwerkstätten können wieder mehr Personen zur Arbeit kommen.

Quarantäne:

  • Die Regeln für die Ein- und Rückreise aus dem Ausland nach Niedersachsen sind vereinheitlicht worden. Künftig gilt keine generelle Quarantänepflicht mehr, sondern nur noch in den Fällen, in denen ein Ausreiseland als Risikogebiet ausgewiesen wurde.

Schulen und Kindertagesstätten:

  • Zeugnisübergaben und Verabschiedungen und Einschulungsfeiern sind wieder möglich.
  • Schulsport soll wieder möglich sein.
  • Theateraufführungen, Filmvorführungen, Vortragsveranstaltungen, Projektwochen und vergleichbare Veranstaltungen sind zulässig, ebenso Fahrten zu außerschulischen Lernorten, sofern sie lediglich einen Tag dauern.
  • Ab dem 22. Juni 2020 sollen zudem Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung bereits einen Betreuungsplatz haben.

Tourismus:

  • Ferienwohnungen und -häuser, Campingplätze und Bootsanleger können sowohl ohne die bisherige Wiederbelegungsfrist als auch ohne eine Auslastungsbeschränkung vermietet werden.
  • Auch für Hotels in Niedersachsen fällt die Auslastungsbeschränkung von 80 Prozent weg. Die Hotels können also wieder alle Zimmer gleichzeitig belegen.
  • In Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Bildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger wieder bis zu einer Gruppengröße von 16 Personen zulässig.
  • Die Auflagen für touristische Busreisen werden ebenfalls gelockert.
  • Analog zu den gelockerten Kontaktbeschränkungen können jetzt auch bis zu zehn Personen, die auch aus mehreren Hausständen kommen können, gemeinsam ein Restaurant besuchen.

Kultur:

  • Kulturelle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind wieder möglich. Dies gilt unter anderem für Kulturzentren, Theater und Opernhäuser, aber auch für Kinos.
  • Für den Besuch gelten unter anderen folgende Auflagen: Es dürfen maximal 250 Besucherinnen und Besucher teilnehmen. Die Besucherinnen und Besucher müssen während der Veranstaltung sitzen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen Besucherinnen und Besucher außerdem eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern bleiben bis mindestens Ende Oktober untersagt.

Sport:

  • Es können wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zu den Amateur-Sportveranstaltungen in Niedersachsen kommen. Bei kleinen Sportveranstaltungen und Turnieren sowie dem Training können bis zu 50 Personen zuschauen, wenn sie dabei einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Darüber hinaus, also ab 50 Personen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Sicherheit der beteiligten Personen gewährleistet werden kann.

Neben allen Lockerungen dürfen wir eines nicht vergessen: Das Virus ist noch da und es ist noch nicht mit Medikamenten zu besiegen. Daher gilt nach wie vor:

  • Abstandhalten (1,5 Meter zu Personen, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Haushalt angehören)
  • Mund-Nase-Bedeckung dort tragen, wo das Abstandhalten nicht möglich ist (Busse und Bahnen, Supermarkt und Geschäfte, kulturelle Veranstaltungen)
  • Hygiene beachten (sehr häufiges Händewaschen, Nieshygiene)

Quelle: Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Bitte halten Sie sich an die gültigen Regelungen und bleiben Sie gesund!

Nds. Gesundheitsministerium legt Bußgeldkatalog vor

Auf Grundlage der Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie (siehe Artikel weiter unten) hat das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einen Bußgeldkatalog vorgestellt. Er soll eine Orientierung geben, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Es gilt weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger dringend aufgefordert sind, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Verstöße gegen die Verordnung sollen von den Ordnungsbehörden konsequent, aber mit Augenmaß geahndet werden. So muss niemand ein Bußgeld fürchten, wenn es etwa eine Situation im Alltag vorübergehend nicht erlaubt, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Bei wiederholten und schweren Verstößen sind jedoch empfindliche Bußgelder möglich. Halten Sie bitte unbedingt Abstand und bleiben Sie soweit möglich und vertretbar zu Hause! Und: bleiben Sie gesund!

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Verordnung können Sie auf der Internetseite des Gesundheitsministerims einsehen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html

Hier finden Sie den