Die neuen Corona-Beschlüsse

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen wieder öffnen. Doch dann wird es kompliziert: Was ab wann wieder möglich ist und wann erneut Schließungen drohen – die Corona-Beschlüsse im Überblick:

Der Lockdown wird zunächst bis zum 28. März verlängert, doch der Beschluss enthält auch erste Lockerungschritte. Neu ist die starke Koppelung der Öffnungsschritte an Inzidenzwerte sowie einen Notfallmechanismus. Öffnungsschritte können bei einer bestimmten Inzidenz wieder zurückgenommen werden – Notbremse genannt. So sehen die Beschlüsse im Detail aus:

So viele Menschen darf man treffen

Ab Montag sind Treffen mit bis zu fünf Freunden, Verwandten und Bekannten aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Paare gelten als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner kann dies auf maximal zehn Personen und sogar drei Haushalte erweitert werden. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an drei Tagen hintereinander auf mehr als 100 steigt, gelten allerdings wieder die alten, strengen Regeln.

Das sind die fünf Öffnungsschritte

Öffnungsschritt 1: Der erste Öffnungsschritt ist bereits zum Teil vollzogen worden. In mehreren Bundesländern wurden Grundschulen und Kitas mit Einschränkungen geöffnet, seit Wochenbeginn arbeiten bundesweit Friseurinnen und Friseure wieder.

Öffnungsschritt 2 : Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können am Montag bundesweit öffnen. Voraussetzung ist, dass die Kundenzahl begrenzt bleibt. Auch die bisher noch geschlossenen sogenannten körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen dürfen unter Voraussetzungen öffnen.

Öffnungsschritt 3: Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in einer Region oder einem Land sind weitere Lockerungen möglich: Der Einzelhandel kann dann mit einer Begrenzung von einem Kunden pro zehn Quadratmetern für die ersten 800 Quadratmetern Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmetern öffnen. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können dann öffnen, kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen (bis zehn Personen) im Freien erlaubt. Bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern darf der Einzelhandel mit festen Einkaufsterminen öffnen. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen bei diesem Öffnungsschritt besucht werden – wenn die Gäste vorher einen Termin gebucht haben. Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen erlaubt. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100, treten die alten Regeln wieder in Kraft – die sogenannte Notbremse greift.

Öffnungsschritt 4: Hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert und bleibt unter 50, dann greift die nächste Lockerung: Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos dürfen dann öffnen. Der kontaktfreie Sport ist auch im Innenbereich erlaubt, der Kontaktsport im Außenbereich. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von stabil unter 100 kann das Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt weitere Öffnungen planen: Ins Theater oder Kino darf man dann nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Die Öffnung der Außengastronomie ist für Besucher mit Terminbuchung möglich, sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller Test erforderlich. Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung möglich, dass alle einen Schnelltest gemacht haben. Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten die alten strengen Lockdown-Regeln.

Öffnungsschritt 5: Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz zwei Wochen lang stabil unter 50, können die nächsten Öffnungen kommen. Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen zählen dazu. Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das Bundesland 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt landesweit oder regional den Einzelhandel mit Begrenzungen öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist möglich.

Quelle: Internetseite der Tagesschau

Hier finden Sie den vollständigen

Bleiben Sie gesund und halten Sie sich bitte an die gültigen Regeln!

Danke an alle Spender

Gemeinden dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Auch in Langelsheim gibt es immer wieder Firmen, Vereine oder Privatpersonen, die der Stadt Geld- oder Sachspenden zukommen lassen. Oftmals geschieht dies zweckgebunden zur Förderung des Feuerschutzes oder zur Förderung der Heimatpflege aber auch für andere Zwecke. Je nach Höhe der Spende müssen der Verwaltungsausschuss oder der Rat der Annahme dieser Spenden zustimmen.

Aktuell liegt dem Rat für seine Sitzung am 25. März eine Vorlage über die Annahme einer Geldspende vom Förderverein Grundschule Lautenthal in Höhe von ca. 4.200€ für die Anschaffung eines Spielgerätes im Rahmen der Verlegung/Sanierung des Spielplatzes am Grundschulstandort Bergstadt Lautenthal vor. Damit soll die Beschaffung von höherwertigen Spielgeräten ermöglicht werden. Wir begrüßen und unterstützen dieses Vorhaben und danken dem Förderverein für seine großzügige Spende. Selbstverständlich werden wir der Annahme zustimmen.

Auch allen anderen, nicht genannten, Spendern gilt natürlich unser Dank!

Lockdown wird verlängert

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 10. Februar erneut einen Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst:

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich bis zum 7. März verlängert. Die Kontaktreduzierungen zeigten Wirkung. Die Fallzahlen sind deutlich zurückgegangen. Zugleich verbreiteten sich neue Varianten des Coronavirus.

Bisherige Regeln gelten weiterhin

Die bisherigen Beschlüsse gelten fort. Das bedeutet: Private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.

Die nächsten Schritte

Mit Blick auf die kommenden Wochen und Monate wurde dieses weitere Vorgehen festgelegt:

  • Schule und Kitas: Öffnungen in diesem Bereich haben Priorität. Hier soll als erstes schrittweise wieder geöffnet werden. Die Bundesländer entscheiden über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Kita-Angebots. „Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein“. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die Betreuung in Kitas ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren.
  • Öffnung von Friseuren ab 1. März: Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken können Friseure ab dem 1. März wieder öffnen.
  • Weitere Öffnungen: Der nächste Öffnungsschritt kann durch die Länder bei einer stabilen Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erfolgen. Dieser soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, darüber hinaus Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe.
  • Regionale Regeln bei zu hohen Fallzahlen: In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vereinbart, am 3. März 2021 erneut zu beraten.

Quelle: Internetseite der Bundesregierung

Bleiben Sie gesund und halten Sie sich bitte an die gültigen Regeln!
 

Danke an den Winterdienst!

Es ist Winter! Der (ungewohnt) viele Schnee verzaubert die Landschaft, macht (manchem) Freude, bringt aber auch Behinderungen und viel Arbeit mit sich. Er stellt uns alle, insbesondere aber auch den Räumdienst, vor große Herausforderungen. Auch in Langelsheim haben die Mitarbeiter des Bauhofes schnell und engagiert dafür gesorgt, dass unsere Straßen und Wege geräumt und gestreut wurden. Dafür gilt allen Beteiligten unser großer Dank!

Allen, die jetzt dafür sorgen, dass unser Alltag möglichst schnell wieder wie gewohnt reibungslos „funktioniert“ danken wir und erkennen ihren Einsatz und ihre Leistung an. Auch wenn es nicht sofort und an jeder Stelle ohne Einschränkungen geht, sollten die Unzufriedenen nicht schimpfen sondern bedenken, dass dieser Wintereinbruch ungewöhnlich ist und auch den Einsatzkräften im Winterdienst große Anstrengungen abverlangt.

Was passiert im Innerstetal?

Im August 2017 hatte die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Innerstetal II“ und die Ausweisung eines Industriegebietes vorgeschlagen. Wir haben dies kritisch hinterfragt und deutlich gemacht, dass für uns die Ausweisung eines Industriegebietes an dieser Stelle nicht in Frage kommt und dies ausführlich begründet. Siehe hierzu Antrag BPlan Innerstetal .

Bei der „frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit“ haben wir darauf hingewiesen, dass das geplante Industriegebiet unmittelbar an ein Landschaftsschutzgebiet angrenzt und dass dort auch Bürger wohnen.  Genau wie der anwesende Vertreter des Naturschutzbundes (NABU) haben wir die strenge Einhaltung der Belange des Natur- und Umweltschutzes gefordert.

Aus dem Kartierbericht mit Aussagen über den Artenschutz geht u.a. hervor, dass in dem Gebiet 33 Vogelarten nachgewiesen worden sind. Darunter bestandsgefährdete Arten wie Rauchschwalbe, Waldohreule, Turmfalke und Mäusebussard. Außerdem wurden verschiedene schützenswerte Fledermausarten nachgewiesen. Auch zahlreiche Amphibien (z.B. Bergmolch, Fadenmolch, Teichmolch, Erdkröte, Grasfrosch und Feuersalamander) wurden angetroffen.

Der BUND Westharz und der NABU Goslar sehen ein schützenswertes  ökologisches Kleinod, das nicht durch ein Bebauungsgebiet zerstört werden darf und fordern einen Planungsstopp. Siehe hierzu die Stellungnahme BUND und NABU . Ferner hat der NABU Goslar darauf hingewiesen, dass der von der Stadt vorgelegte Umweltbericht mit „heißer Nadel gestrickt“ sei und zahlreiche Kritikpunkte aufgelistet. So wird u.a. bemängelt, dass bei der Planung des Industriegebietes der Mindestabstand zum Hochwald auf bis zu weniger als zehn Meter unterschritten werde. Ferner wird gefordert, das überplante Gebiet nach Altlasten zu untersuchen.

Auch die Emissionen hätten bereits in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Das Verkehrsaufkommen sei deutlich gestiegen und eine stärkere Belastung durch Lärm, Staub und Dreck sei festzustellen. Ferner würde auch das naheliegende Wohngebiet „Zur Kalkrösecke“ durch die Planungen erheblich betroffen. Die in die Stadt hineinziehenden Frischwinde kämen überwiegend aus südwestlicher Richtung, würden sich im jetzt naturbelassenen Teil des Innerstetals abkühlen und kämen angereichert mit Sauerstoff in die Stadt. Dieser Effekt würde bei einer industriellen Bebauung des Gebiets ausbleiben.

Bereits im November 2019 wurde im Ausschuss für Bau, Umwelt und Wirtschaft erklärt, dass die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden sei und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt. Wann wird das Ergebnis vorliegen und wie geht es weiter?

Wir sehen uns in unserer Ablehnung eines weiteren Industriegebietes an dieser Stelle bestätigt und werden auch weiterhin gründlich prüfen, ob dort die Schaffung eines Gewerbegebietes mit den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes zu vereinbaren ist.

Neujahrsgespräch der Goslarschen Zeitung mit Bürgermeister Henze

Der übliche Neujahrsempfang der Stadt Langelsheim musste in diesem Jahr ausfallen. Stattdessen hat jetzt Bürgermeister Ingo Henze in einem Gespräch mit dem Chefredakteur der Goslarschen Zeitung einen Rückblick auf 2020 und einen Ausblick auf 2021 gegeben. Wenn Sie sich dafür interessieren, schauen Sie auf die Internetseite der Goslarschen Zeitung. Es lohnt sich.

https://www.goslarsche.de/foto+video/lokale-videos_video,-Neujahrsgespraech-mit-dem-Buergermeister-Ingo-Henze-aus-Langelsheim-_videoid,14516.html

Rathaussanierung abgeschlossen

So gut wie abgeschlossen ist die Sanierung des Rathauses. Im Wesentlichen wurde die Fassade komplett erneuert und die Fenster wurden ausgetauscht und mit automatischen Jalousien versehen. Damit ist das Gebäude, das aus den 1970er Jahren stammt, jetzt gut gedämmt und entspricht energetisch dem aktuellen Stand. Auch die Sanitäranlagen wurden modernisiert. Die Farbgestaltung der Aussenfassade wurden mit den Mitarbeitern der Verwaltung abgestimmt. Erfreulich ist auch, dass der veranschlagte Kostenrahmen in Höhe von gut 2,5 Mio Euro und der vorgesehene Zeitrahmen im Wesentlichen eingehalten wurden.

Wir haben dieser Investition gerne zugestimmt und freuen uns über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Angehörigen der Stadtverwaltung. Wir wollen ein offenes und bürgerfreundliches Rathaus und halten an unserer Forderung nach einem Bürgerbüro als erste Anlaufstelle für alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger fest.

Corona-Gipfel: Wie der Lockdown verschärft wird

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 19. Januar erneut einen Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst:

Ein Überblick:

Lockdown wird fortgesetzt

Der Lockdown mit vielen geschlossenen Geschäften war bisher bis Ende Januar befristet. Bund und Länder haben diesen Zustand nun zunächst bis zum 14. Februar verlängert. Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Friseure und große Teile des Einzelhandels bleiben damit bundesweit geschlossen. Supermärkte sind weiterhin offen.

Kontaktbeschränkungen

So wenig Kontakte wie möglich – das bleibt auch weiterhin die „Mutter aller Corona-Regeln“. Wer kann, soll zu Hause bleiben. Private Treffen sind weiterhin im Kreis der Angehörigen im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren „externen“ Person erlaubt.

Medizinische Masken im Nahverkehr und beim Einkaufen

Die Maskenpflicht wird verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig medizinische Schutzmasken getragen werden, das heißt neben FFP2-Masken oder Masken des Typs KN95 reichen auch die deutlich billigeren OP-Masken. Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken soll auch in Gottesdiensten gelten. Wer kann, sollte so einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz in allen Situationen mit Menschen in geschlossenen Räumen tragen. Alltagsmasken (also Stoffmasken) bieten nicht ausreichend Schutz. Außerdem sollen insgesamt weniger Menschen in Bussen und Bahnen unterwegs sein. Man hofft, dieses Ziel durch mehr Homeoffice, keine Schulpflicht und zusätzlich eingesetzte Busse und Bahnen zu erreichen.

Schule und Kitas

Kitas und Schulen in Deutschland sollen bis zum 14. Februar geschlossen bleiben. Die Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.

Homeoffice

Die Arbeit zu Hause soll ausgeweitet werden. Demnach müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Wo kein Homeoffice möglich ist, sollen strikte Abstands- und Hygieneregeln gelten. Ohne ausreichende Abstände müssen medizinische Masken eingesetzt werden, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Ausgangssperren

Eine bundesweite Ausgangssperre wird es erstmal nicht geben. Die Bundesregierung und die Länder einigten sich auf einen Passus, in dem festgehalten wird, dass in Regionen mit hohen Infektionszahlen zusätzliche weitere Maßnahmen verhängt werden können.

Alten- und Pflegeheime

Bislang ist es nicht gelungen, die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen vor Corona-Infektionen zu schützen. Sehr viele Todesfälle gehen auf Ausbrüche in diesen Einrichtungen zurück. Künftig soll das Personal beim Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern immer FFP2-Masken tragen. Außerdem wird erneut die Bedeutung von Corona-Schnelltests betont, die bereits seit Mitte Dezember mehrmals pro Woche in den Einrichtungen eingesetzt werden sollen. Sowohl Personal als auch Besucher sollen getestet werden. Um dies tatsächlich sicherzustellen, sollen die Einrichtungen mehr Unterstützung bekommen, etwa durch die Bundeswehr und Freiwillige. Auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden ausdrücklich als „besonders schutzbedürftige Orte mit erhöhtem Infektionsgeschehen“ benannt, in denen ausreichend getestet werden solle.

Gottesdienste

Geistliche Feiern, beispielsweise in Kirchen, Synagogen und Moscheen, bleiben zulässig. Allerdings müssen Besucher den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten und auch an ihrem Platz eine medizinische Maske tragen. Gemeindegesang ist untersagt. 

Wirtschaftshilfen

Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird verbessert. Das sind Zuschüsse zu den Fixkosten, wenn Unternehmen einen deutlichen Umsatzrückgang wegen der Pandemie nachweisen können. So sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden.

Wie es weitergeht

Die Bundesländer müssen die Lockdown-Beschlüsse nun umsetzen. Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.

Quelle: Internetseite der Tagesschau

Bleiben Sie gesund und halten Sie sich bitte an die gültigen Regeln!

Warum hat Langelsheim demnächst 39 Ratsmitglieder?

Der Rat der Stadt Langelsheim besteht in der aktuellen Wahlperiode (01.11.2016 bis 31.10.2021) aus dem (direkt gewähltem) Bürgermeister (kraft Amtes) und 26 gewählten Ratsfrauen und Ratsherren (Abgeordnete). Nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz hätten es aufgrund der Einwohnerzahl bis zu 28 Abgeordnete sein dürfen. Mit den Ratsbeschlüssen vom 19.09.2013/19.03.2015 wurde diese Zahl jedoch per Satzung auf 26 verringert. Unser Antrag, die nach dem Gesetz mögliche Reduzierung um 6 auf dann 22 Abgeordnete zu beschließen,wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt. Zur Begründung unserer Meinung, zu der wir immer noch stehen, siehe unseren

Zum 01. November 2021 werden die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter (Flecken Lutter am Barenberge, Gemeinde Hahausen und Gemeinde Wallmoden) in die Stadt Langelsheim eingegliedert. Im hierzu von den beteiligten Kommunen abgeschlossenen Gebietsänderungsvertrag, dem der Rat der Stadt Langelsheim mit deutlicher Mehrheit (und mit den Stimmen der WGL-Fraktion) zugestimmt hat, ist vorgesehen, dass die Zahl der nach dem Kommunalverfassungsgesetz zu wählenden Abgeordneten für die nächste allgemeine Wahlperiode (01.11.2021 bis 31.10.2026) einmalig und vorübergehend um 6 erhöht wird. Warum haben wir das nach ausführlicher Diskussion akzeptiert?

Bei den Verhandlungen über die Fusion von Langelsheim und Lutter wurde von den Vertretern aus Lutter mehrfach die Befürchtung geäußert, die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter könnten in den kommunalpolitischen Gremien der künftigen Stadt Langelsheim nicht ausreichend vertreten sein. Es war ihnen deshalb ein großes Anliegen, die Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder für die erste Wahlperiode nach der Fusion einmalig um die nach dem Gesetz größtmögliche Zahl zu erhöhen. Wir haben für dieses Anliegen unserer künftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Lutter großes Verständnis und haben deshalb der entsprechenden Formulierung im Gebietsänderungsvertrag zugestimmt.

Die erweiterte Stadt Langelsheim wird nach dem Stand vom 31.03.2020 voraussichtlich 15.266 Einwohner umfassen. Damit wären nach dem Gesetz für die kommende Wahlperiode grundsätzlich 32 Abgeordnete zu wählen. Nach dem Gebietsänderungsvertrag, wird diese Zahl um 6 auf dann 38 erhöht. Die Erhöhung der Anzahl der Ratsmitglieder gilt nur für die kommende Wahlperiode und ist nur einmalig möglich aufgrund der Fusion mit der Samtgemeinde Lutter. Hinzu kommt kraft Amtes der Bürgermeister. Der Rat besteht also in der kommenden Wahlperiode einmalig und vorübergehend aus 39 Mitgliedern. Es wird sich zeigen, ob künftig (frühestens 2026) wieder eine Senkung der gesetzlich vorgesehenen Anzahl (aktuell 32) um 2, 4 oder 6 Abgeordnete sinnvoll ist. Darüber wird der neugewählte Rat zu gegebener Zeit zu entscheiden haben.

Barrierefreier Zugang für die Friedhofskapellen?

Bereits im Oktober 2019 haben wir im Ortsrat Langelsheim darauf aufmerksam gemacht, dass die (städtischen) Friedhofskapellen auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Astfeld, Langelsheim und Wolfshagen bislang nur über Stufen zu erreichen sind und deshalb für mobilitätseingeschränkte Personen schlecht zugänglich sind. Uns lag zu diesem Zeitpunkt ein Angebot einer Firma vor, für die Friedhofskapelle in Langelsheim kostenlos eine Rampe bereitzustellen, die im Bedarfsfall anzulegen wäre. Der Ortsrat hat daraufhin die Verwaltung um Ermittlung gebeten, welche Vorgaben hierbei zu beachten sind. Zum Haushalt 2021 hat der Ortsrat Langelsheim dann im Juni 2020 einstimmig den barrierefreien Zugang zur Friedhofskapelle in Langelsheim angemeldet. Ende September 2020 war der GZ zu entnehmen, dass auch der Zugang zur Friedhofskapelle in Wolfshagen barrierefrei gestaltet werden soll und dass die Stadt einen Prüfauftrag an ein Ingenieurbüro erteilt hat, das Möglichkeiten der barrierefreien Erreichbarkeit der Kapellen ist Astfeld, Langelsheim und Wolfshagen untersuchen soll. Wir hatten uns einfache und kostengünstige Lösungen vorgestellt und sehen seit geraumer Zeit den Vorschlägen des Ingenieursbüros mit Interesse entgegen.

Nachdem im November 2020 auch die Fraktionen im Goslarer Stadtrat entdeckt haben, dass nicht alle Friedhofskapellen im Stadtgebiet Goslar barrierefrei zu betreten sind, hat das Gebäudemanagement der Stadt Goslar (GGM) nun auch Handlungsbedarf festgestellt. Einem Bericht der Goslarschen Zeitung vom 14.01.2021 zufolge werde in vier von sechs Kapellen eine Rampenanlage benötigt. Hierfür rechnet das GGM mit Kosten von rund 50.300€. Die „baurechtliche und architektonische Einbindung in den Bestand bedarf einer weiteren Planung“, so das GGM.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Stadt Goslar offensichtlich ohne ein Ingenieurbüro und relativ zeitnah die Machbarkeit und die Kosten für den barrierefreien Zugang zu den Friedhofskapellen ermittelt hat und sind gespannt, ob und wann Lösungen hier bei uns in Langelsheim gefunden werden. Sicherlich auch eine Aufgabe für den künftigen Behindertenbeauftragen, dessen Einführung der Rat inzwischen beschlossen hat.