Mit fremden Federn schmücken: Beispiel Altbauförderung

Wir haben im Rat der Richtlinie „Altgebäudebonus-Programm“ zugestimmt, die am 01. Januar 2018 in Kraft treten wird. Damit wird nun endlich auch der Erwerb eines Altgebäudes im gesamten Stadtgebiet, das vor dem 01.01.1950 fertiggestellt wurde, mit einmalig 4.000€ je Altgebäude gefördert.

Dies beantragen wir bereits seit Mitte 2014, als über die Einführung des sogen. „Kinderbonusprogramm“ diskutiert wurde. In unserem Änderungsantrag zum Kinderbonusprogramm hatten wir klargestellt, dass wir einer sozial ausgewogenen Richtlinie zustimmen würden und gleichzeitig eine angemessene Förderung des Erwerbs von Altbauten gefordert. Dies wurde von SPD und CDU abgelehnt und wir wurden an den Gesprächen zur Suche von Lösungsmöglichkeiten nicht beteiligt. Nachfolgend haben wir immer wieder eigene Vorschläge unterbreitet (siehe Bericht unten) und letztlich durch Zurückziehen unseres Antrages Willkommensgruß und gerechtes Förderprogramm und durch konstruktive Mitarbeit in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe den jetzt vom Rat (nach mehr als drei Jahren!) beschlossenen Kompromiss ermöglicht.

Jetzt plötzlich erklärt die CDU-Fraktion, sie sei der Impulsgeber für das Altbauförderkonzept (siehe GZ-Bericht). Was soll man davon halten?

Ortsheimatpfleger verdienen eine Aufwandsentschädigung

Wir begrüßen den einstimmigen Beschluss des Rates zur Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen. Damit erhalten nun auch die ehrenamtlichen Ortsheimatpfleger ab dem nächsten Jahr eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30€. Alexandra Wiedenhaupt hob für die WGL in ihrem Redebeitrag hervor, dass die Ortsheimatpflege große Bedeutung hat und Anerkennung verdient. Als Beispiel erwähnte sie das emsige Wirken von Horst Immenroth für den Ortsteil Wolfshagen im Harz.

Wir hatten bereits in unserem Antrag auf „Einfrieren“ der Aufwandsentschädigung für die Kommunalpolitiker ausdrücklich aufgenommen, dass die Beträge für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und für die sonstigen ehrenamtlich Tätigen bei Bedarf angepasst werden sollten. Leider hat die Ratsmehrheit jedoch beschlossen, sich mit unserem Antrag nicht zu befassen.

Warum die Aufregung um die Anhebung der Grundsteuer B?

Die Grundsteuer B wird von der Stadt auf der Grundlage des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrages für bebaute Grundstücke erhoben. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und ergibt dann die zu zahlende Jahressteuer.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde in Langelsheim zuletzt zum 01.01.2014 erhöht und beträgt somit seit vier Jahren unverändert 360%. Der Rat hat diesen Hebesatz nun für 2018 und 2019 um jeweils 15% (also auf 375% in 2018 und auf 390% ab 2019) erhöht.

Was bedeutet dies für ein Einfamilienhaus? Als Beispiel wird ein 1990 fertiggestelltes Einfamilienhaus (mit 147 qm Wohnfläche und Garage) auf einem ca. 700 qm großen Grundstück im Ortsteil Langelsheim zugrunde gelegt:

Grundsteuer B bisher: Grundsteuermessbetrag (94,11€) mal Hebesatz (360%) = 338,80€ im Jahr.

Grundsteuer B ab 01.01.2018: Grundsteuermessbetrag (94,11€) mal Hebesatz (375%) = 352,91 €/Jahr. Also zusätzlich 14,11€ in 2018.

Grundsteuer B ab 01.01.2019: Grundsteuermessbetrag (94,11€) mal Hebesatz (390%) = 367,02 €/Jahr. Also zusätzlich 14,11€ in 2019.

Die vom Rat beschlossene Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B kostet den Hauseigentümer im obigen Beispiel also 2018 ca. 1,17€ im Monat!

 

Was kostet die Wassergelderhöhung zum 01.01.2018 einen Vierpersonenhaushalt?

Wir alle ärgern uns über steigende Preise. Natürlich auch dann, wenn es um Wasser, Abwasser, Strom, Gas und ähnliche Güter geht.

Hier einige Zahlen zum Wasserwerk der Stadt Langelsheim:

Das von der Stadt zu unterhaltende Wasserleitungsnetz beträgt ca. 120.600 Meter. Hinzu kommen ca. 19.100 Meter Hausanschlussleitungsnetz. Zu den wichtigsten Anlagen gehören 2 Bergwerksstollen, 1 Bergwerksschacht, 1 Tiefbrunnen, 5 Druckerhöhungsanlagen 1 Kaskadenspeicher, 4 Übergabestationen, 8 Druckregelstationen, 2 Uferfilteranlagen, 6 Frischwasserspeicher und 31 Be- und Entlüftungsventile. Allein für die Erneuerung der Filteranlage Waldhügel sind im Jahr 2018 wieder 410.000€ veranschlagt.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk muss ausgeglichen sein. Gewinne erzielt die Stadt mit der Abgabe von Trinkwasser nicht. Der Ertrag des Betriebes setzt sich zu ca. 96% aus dem Wassergeldaufkommen zusammen. Eine Bedarfsberechnung für die Jahre 2018 bis 2020 hat gezeigt, dass eine Erhöhung des Wassergeldes unumgänglich war.

Was kostet die vom Rat einstimmig beschlossene Erhöhung einen durchschnittlichen 4 Personenhaushalt im Jahr? Legt man einen Jahresverbrauch von ca. 150 Kubikmeter/Jahr zugrunde, so ergibt sich folgende Rechnung:

Erhöhung der Verbrauchsgebühr von 1,30€ auf 1,38€/cbm: 0,08 Cent mal 150cbm = 12€/Jahr + 7% MWst (0,84€) = 12,84€/Jahr. Zuzüglich Erhöhung der Zählergebühr von 5,50€ auf 6,00€/Monat = 6€/Jahr + 7% MWSt(0,42€) = 6,42€/Jahr. Die Gesamterhöhung des Wassergeldes beträgt also 19,26€/Jahr oder weniger als 2€ im Monat für einen Haushalt mit vier Personen.

Hinzu kommt dann allerdings noch die Erhöhung der Abwassergebühren, die sich bei 150cbm auf 55.50€/Jahr (oder 4,62€ im Monat) beläuft.

Der Haushalt 2018 ist beschlossen!

Bei (nur!) einer Gegenstimme hat der Rat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2018 sowie das Investitionsprogramm beschlossen. Es ergibt sich ein Überschuss von 5.700€.

Damit können jetzt auch im nächsten Jahr die vorhandenen Einrichtungen weiter unterhalten und gefördert werden und auch etliche sinnvolle Maßnahmen verwirklicht werden. Einige Beispiele:

  • Im Ortsteil Wolfshagen im Harz wird der Neubau einer Kinderkrippe errichtet (1.200.000€).
  • Die Straße „Im Stadtfeld“ im Ortsteil Astfeld wird weiter saniert (160.000€).
  • Das Klimaschutzprojekt „Straßenbeleuchtung Langelsheim“ wird abgeschlossen (200.000€).
  • Die Ortsfeuerwehr Bredelem erhält einen Anbau an die Fahrzeughalle (90.000€) und eine Absauganlage (20.000€).
  • Die Ortsfeuerwehr Wolfshagen erhält 2019 ein neues Fahrzeug (TLF 2000; 220.000€).
  • Weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden durchgeführt (171.000€). Schäden werden beseitigt.
  • Die Friedhofskapelle im Ortsteil Wolfshagen im Harz wird saniert (49.000€).
  • Im Heimatmuseum Langelsheim werden die Toiletten saniert (10.000€).
  • Im Ortsteil Astfeld wird ein weiteres Neubaugebiet (Stadtfeld III) geplant (15.000€).
  • Die Freibadvereine in Wolfshagen und in Lautenthal werden weiter gefördert (jeweils 20.000€).
  • Die Jugend- und Sportförderung wird ohne Abstriche fortgesetzt.

Diesen und vielen anderen Maßnahmen haben wir gerne zugestimmt und deshalb auch dem Haushalt geschlossen zugestimmt.

Da wir keine weiteren Einsparmöglichkeiten gesehen haben, haben wir auch die maßvolle Erhöhung der Steuerhebesätze mitgetragen. Wie man dies ablehnen kann ohne zu sagen, welche konkreten Kürzungen im Haushalt man den Bürgern zumuten will, ist uns unverständlich und bleibt wohl das Geheimnis der CDU/FDP Ratsgruppe.

 

Rat beschließt notwendige Anhebung der Steuerhebesätze

Nachdem sowohl die Verwaltung als auch der Verwaltungsausschuss (ergänzt um die Ortsbürgermeister und die Ausschussvorsitzenden) im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 umfangreiche und schmerzhafte Ausgabenkürzungen vorgenommen hatten, blieb immer noch eine erhebliche Deckungslücke. Um trotzdem die erforderliche Genehmigung des Haushalts durch den Landkreis Goslar zu ermöglichen, schlug die Verwaltung eine Anhebung der Steuersätze bei den Grundsteuern A und B sowie bei der Gewerbesteuer in einem Schritt zum 01.01.2018 um je 30 v.H. vor.

Diese Belastung für die Bürger erschien uns nicht tragbar. Nachdem sich die CDU/FDP Ratsgruppe nicht gesprächsbereit gezeigt hat, haben wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion nach Lösungen gesucht und u.a. vorgeschlagen, die Anhebung zumindest auf zwei Jahre zu verteilen.

Der Rat hat mehrheitlich folgende Anhebung beschlossen:

Grundsteuer A + B:

in 2018 von 360 v.H auf 375 v.H. und dann in 2019 auf 390 v.H.

Gewerbesteuer:

in 2018 von 370 v.H. auf 390 v.H. und dann in 2019 auf 400 v.H..

Damit liegt Langelsheim dann knapp über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden und kommt auch einer langjährigen Forderung der Kommunalaufsichtsbehörde nach. Zum Vergleich: In Bad Harzburg beträgt die Gewerbesteuer 440 v.H. und in Goslar 420 v.H.. Auch die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) ist in Goslar (460 v.H.), Bad Harzburg (440 v.H.), Braunlage (420 v.H.) und in Clausthal-Zellerfeld (500 v.H.) höher.

Durch die jetzt beschlossene Erhöhung wird die Stadt voraussichtlich in 2018 ca. 388.500€ und in 2019 ca. 604.000€ zusätzliche Einnahmen erzielen. Nur so können die erforderlichen Ausgaben für zusätzliche und parteiübergreifend gewünschte Investitionen gedeckt werden und die Nettoneuverschuldung auf (dann immer noch!) 911.900€ begrenzt werden. Die CDU/FDP Ratsgruppe hat sich dieser Notwendigkeit geschlossen verweigert, konnte jedoch nicht schlüssig darlegen, welche andere Lösung sie bevorzugt hätte.

 

Gebührenerhöhung für Wasser und Abwasser ist unumgänglich

Aus der von der Verwaltung vorgelegten „Gebührenbedarfsberechnung (2018 bis 2020)“ für das Wasserwerk und den Abwasserbetrieb geht hervor, dass die notwendigen Ausgaben in den kommenden drei Jahren nur dann finanziert werden können, wenn die Gebühren maßvoll angehoben werden. Wir haben gefordert, dass alle möglichen Einsparmaßnahmen getroffen werden, mussten aber bei den Beratungen im Betriebsausschuss anerkennen, dass erhebliche Investitionen bei den Wassergewinnungsanlagen (z.B. im „Wasserwerk Waldhügel“ an der Innerstetalsperre) und beim Leitungsnetz zwingend erforderlich sind.

Der Rat hat einstimmig folgende Erhöhung zum 01.01.2018 beschlossen:

Wasssergeld:     von 1,30€ auf 1,38€/cbm und die Zählergebühr von 5,50€ auf 6€

Abwassser:         von 3,30€ auf 3,63€/cbm und die Zählergebühr von 4,50€ auf 5€.

Auch uns gefällt diese zusätzliche Belastung für die Bürger nicht. Da wir jedoch weiterhin problemlos sauberes Trinkwasser und eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung wollen, haben wir der unumgänglichen Gebührenerhöhung zugestimmt.

Auch mit den neuen Gebühren liegt Langelsheim im Vergleich mit den Nachbargemeinden immer noch am unteren Ende. Beispiele: In Liebenburg beträgt der Wasserpreis 1,80€/cbm, in Goslar, Seesen und Braunlage 1,73€/cbm. Das Abwasser kostet in Braunlage 5,09€/cbm, in Clausthal-Zellerfeld 4,27€/cbm und in Liebenburg 3,94€/cbm.

Rat beschließt „Altgebäudebonus-Programm“

Einstimmig hat der Rat die Richtlinie „Altgebäudebonus-Programm“ beschlossen, die damit am 01. Januar 2018 in Kraft treten wird. Nunmehr soll auch der Erwerb eines Altgebäudes im gesamten Stadtgebiet, das vor dem 01.01.1950 fertiggestellt wurde, mit einmalig 4.000€ je Altgebäude gefördert werden. Voraussetzung ist u.a., dass das Gebäude zur Eigennutzung zu Wohnzwecken erworben wird.

Schon seit 2014 haben wir bei allen Beratungen des sogen. „Kinderbonusprogramms“, mit dem in Langelsheim ausschließlich Neubauten gefördert werden, deutlich gemacht, dass wir dies für ungerecht halten und deshalb immer gefordert, dass auch der Erwerb von älteren Wohnungen und Gebäuden gefördert wird. Unsere Vorschläge (z.B. Willkommensgruß und gerechtes Förderprogramm  oder Änderungsantrag zum Kinderbonusprogramm ) wurden von CDU und SPD stets abgelehnt.

Nachdem auch wir jetzt in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe mitarbeiten durften, ist es endlich gelungen, eine Einigung herbeizuführen.

Mit der Richtlinie Altgebäudebonus-Programm , dem      Fassadenprogramm  und  dem Kinderbonusprogramm bestehen jetzt verschiedene Fördermöglichkeiten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das städtische Bauamt.

 

 

Waldkindergarten Lutter plant Nachmittagsangebot in Bredelem

Der Waldwichtel Waldkindergarten Lutter e.V. möchte sein Angebot um eine Nachmittagsgruppe in Bredelem erweitern. Unter dem Motto „Wald und Wiese“ soll im Anschluss an den Vormittag auf einer Fläche in Bredelem ein Kinderbauernhof initiiert werden, auf dem gesät und geackert werden kann. Bei Kooperationspartnern im Dorf können Tiere kennengelernt und versorgt werden.

Wir begrüßen dieses Projekt und haben im Rat dem Ankauf eines Grundstückes hinter der Freien Schule Bredelem, mit der eine Zusammenarbeit beabsichtigt ist, zugestimmt. Diese Fläche wird von der Stadt an den Verein Bildung, Leben und Natur e.V. verpachtet und dem Waldkindergarten zur Nutzung überlassen.

Sogen. „Kinderbonusprogramm“ läuft mit neuen Einschränkungen weiter

In großer Übereinstimmung haben SPD und CDU/FDP das sogen. „Kinderbonusprogramm“ ohne ausführliche Beratung und gegen unsere Stimmen bis zum 31.12.2021 verlängert.

Warum jetzt nur noch 4.000€ (statt bisher 5.000€) pro Kind gezahlt werden und warum die Förderung auf maximal drei Kinder beschränkt ist, blieb unklar. Auch für die neue Begrenzung der Förderung nur auf den Kauf von Bauplätzen der Stadt Langelsheim selbst oder von einem privaten Erschließungsträger gab es keine schlüssige Erklärung. Damit wird der Kreis der möglichen Antragsteller noch weiter eingeschränkt und der Grundstückskauf von einer Privatperson wird künftig auch nicht mehr gefördert.

Wir halten die Richtlinie „Kinderbonusprogramm (2017)“ weiterhin für sozial ungerecht und fordern, endlich eine Altbauförderung einzuführen. Unser Vorschlag Willkommensgruß und gerechtes Förderprogramm liegt seit mehr als einem Jahr vor, wurde jedoch bislang ignoriert.

Der WGL-Antrag auf öffentliche und sorgfältige Beratung der neuen Richtlinie wurde von SPD und CDU/FDP abgelehnt. Siehe: Antrag Rat Juni 2017

Hier finden Sie die neue Richtlinie Kinderbonusprogramm 2017