Handlungskonzept zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie

Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Niedersachsen ist nach wie vor moderat, steigt aber stetig an. Das Nds. Sozial- und das Nds. Innenministerium haben jetzt ein Handlungskonzept zur Bekämpfung eines ggfs. weiter ansteigenden Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie entwickelt (Abdruck siehe unten). Im Mittelpunkt dieses Handlungskonzepts steht das Ziel, einen erneuten landesweiten Shutdown mit seinen erheblichen ökonomischen und sozialen Folgen möglichst zu vermeiden.
Ausgehend von vier denkbaren Szenarien – sie reichen vom Zustand geringer örtlicher Ausbrüche (grünes Szenario), über ein begrenztes, aber stetiges Wachstum (gelbes Szenario) und schwereren Hotspots (orangenes Szenario) bis hin zu einem massiven und landesweit eskalierenden Infektionsgeschehen (rotes Szenario) – werden fünf Warnstufen definiert (1: Normal; 2: Erhöht; 3: Stark; 4: Sehr stark; 5: Eskalierend). Sie empfehlen den Gesundheitsbehörden vor Ort anhand von Schwellenwerten bestimmte Handlungsansätze. Diese Stufen sind als Orientierungswerte gedacht. Die verbindliche Grundlage der Infektionsschutzmaßnahmen bildet dabei weiterhin die Corona-Verordnung des Landes in ihrer jeweils geltenden Fassung (Abdruck der ab dem 23.10.20 gültigen Fassung siehe unten).

Quelle: Internetseite der Nds. Staatskanzlei

Fusion mit der Samtgemeinde Lutter; Landesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg

Die Niedersächsische Landesregierung hat jetzt den Gesetzentwurf zur Eingliederung der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter am Barenberge in die Stadt Langelsheim und dessen Einbringung in den Landtag beschlossen.

Die Räte der Stadt Langelsheim und der Samtgemeinde Lutter am Barenberge sowie deren Mitgliedsgemeinden haben in ihren Sitzungen Ende November 2019 einstimmig oder mit breiter Mehrheit den Zusammenschluss der beiden Kommunen beschlossen. Die Fusion dient der Stärkung der gemeinsamen Finanz-, der Wirtschafts- und der Gestaltungskraft. Hinzu kommt die Notwendigkeit, sich auf die demografische Entwicklung einzustellen. Beide Kommunen haben bereits einen Bevölkerungsschwund erlitten. Für das künftige Stadtgebiet kann nach dem Zusammenschluss eine leistungsstarke Verwaltung erhalten und bei Bedarf ausgebaut werden. Durch die Vereinigung entstehen überdies Einspareffekte, weil nicht mehr in zwei getrennten Verwaltungen die gleichen Sachbereiche behandelt werden müssen. In Lutter soll ein Bürgerbüro eingerichtet werden, um den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin wohnortnahe kommunale Dienstleistungen anbieten zu können.

Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei

Straßenbeleuchtung wird optimiert!

Den Empfehlungen der Ortsräte folgend hat der Ausschuss für Bau, Umwelt und Wirtschaft jetzt einstimmig einen Beschluss zur Optimierung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet gefasst: Wie bisher wird die Straßenbeleuchtung weiterhin helligkeitsabhängig in Betrieb genommen und ab 22 Uhr wird jede zweite Straßenlampe ausgeschaltet. Die gesamte Beleuchtung wird in den Morgenstunden wieder um 6 Uhr angeschaltet.

Eine (historisch gewachsene) Abweichung gibt es weiterhin im Ortsteil Bergstadt Lautenthal. Hier bleiben alle Leuchten bis 24 Uhr in Betrieb. Von 0 Uhr bis 5 Uhr wird jede zweite Leuchte abgeschaltet, danach werden die restlichen Leuchten wieder bis zur Morgendämmerung zugeschaltet.

In allen Ortsteilen wurden entsprechend den Wünschen der Ortsräte Sonderregelungen für einzelne Leuchten getroffen, um die Straßenbeleuchtung zu verbessern. So werden etliche Leuchten auf Ganznachtbetrieb umgestellt, beispielsweise im Stadtteil Langelsheim der Bereich vom Bahnhof bis zur Innerstebrücke.

Trinkwasserpreis bleibt in Langelsheim unverändert

Der Betriebsausschuss hat die Gebührenbedarfsberechnungen 2021 – 2023 für die Stadtwerke Langelsheim beraten. Aus der Vorlage der Verwaltung geht hervor, dass die aktuellen Abwassergebühren nicht ausreichen werden, um die voraussichtlichen Kosten des Abwasserbetriebes zu decken. Vorgeschlagen wird deshalb eine Erhöhung der Grundgebühr um 0,50€ (d.h. von 5€ auf 5,50€) und der verbrauchsabhängigen Gebühr von 3,28€ auf 3,64€ (zzgl. 0,35€ für Regenwasser). Das würde für einen Haushalt mit einem jährlichen Schmutzwasseranfall von 160 cbm zusätzliche Kosten von ca. 64€ im Jahr bedeuten.

Beim Wasserwerk hingegen gibt es aus den Vorjahren noch einen Überschuss, der jetzt ausgeglichen wird. Dies führt dazu, dass eine Erhöhung der Wassergebühren für die Jahre 2021 bis 2023 nicht erforderlich ist und der Wasserpreis bei 1,38€/cbm (netto) und die Grundgebühr/Jahr bei 72€ (netto) bestehen bleiben kann.

Damit liegen wir im Vergleich mit den Nachbargemeinden sowohl bei den Abwassergebühren als auch beim Wasssergeld immer noch sehr günstig. Der Betriebsausschuss hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, die notwendige Gebührenanpassung zum 01. Januar 2021 vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Über den Ratsbeschluss werden wir Sie natürlich unterrichten.

Quelle: Internetseite der Stadt Langelsheim

Lange Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Wirtschaft

Insgesamt drei Stunden hat der Ausschuss für Bau, Umwelt und Wirtschaft im Saal der Wolfshäger Festhalle getagt. Zunächst wurde vom Vertreter des Avacon Kommunalmanagements ausführlich zu den Stromausfällen im Stadtgebiet und über die bereits ergriffenen und noch geplanten Maßnahmen zur Sicherstellung der Stromversorgung berichtet. Danach stimmte der Ausschuss einstimmig der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Damm“ im Stadtteil Langelsheim zu. Am Friedhof werden voraussichtlich 6 Bauplätze geschaffen. Mit dem Beginn der Erschließungsmaßnahmen ist Anfang 2021 zu rechnen. Auch den Beschlussempfehlungen der Ortsräte bezüglich der Schaltung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet wurde einstimmig gefolgt.

Zur Verkehrssituation am Ortsausgang Wolfshagen Richtung Lautenthal wurde die Anhörung einer Vertreterin der Anlieger beschlossen. Sie schilderte ausführlich die von den Anliegern wahrgenommenen Beeinträchtigungen und stellte verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor. Während einer Unterbrechung der Sitzung hatten die Zuhörer Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen. Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Ausschuss einstimmig, den Bürgermeister zu bitten, gemeinsam mit dem Landkreis nach dauerhaften Lösungen zur Verkehrsberuhigung und Lärmreduzierung zu suchen und möglichst kurzfristig für Abhilfe zu sorgen.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verkehrsentwicklungsplan Langelsheim“ wurden die vom Ortsrat Langelsheim benannten sechs Maßnahmen vorgestellt und einvernehmlich beschlossen, darüber in der nächsten Sitzung zu befinden.

Betriebsausschuss berät über Trinkwasserpreis

Nach einem Bericht in der Goslarschen Zeitung vom 01. August 2020 stiegen die Wasserpreise in Niedersachsen seit 2009 um 19 Prozent. Wo steht Langelsheim?

Dem Bericht zufolge liegt der Durchschnittswert für einen Zwei-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Trinkwasserjahresverbrauch von 80 Kubikmeter bei 165 Euro/Jahr. Die Stadtwerke der Stadt Langelsheim liegen mit 182,40 Euro/Jahr etwas über diesem Durchschnittswert und an 82. Stelle (von 202). An 1. Stelle liegt die Insel Juist mit 349 Euro.

Wir zahlen derzeit bei einer Jahresgrundgebühr von 72€ für einen Kubikmeter Trinkwasser 1,38 Euro (netto). Damit liegen wir im Vergleich mit den Nachbargemeinden sehr günstig. Zur Ermittlung der Gebühren für Wasser und Abwasser wird von der Verwaltung regelmäßig eine Gebührenbedarfsberechnung erstellt. Auf dieser Grundlage setzt der Rat dann die Gebühren fest. Die aktuelle Gebührenbedarfsberechnung 2021 – 2023 wird in der öffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses am Donnerstag, 10.09.2020, (Großer Sitzungssaal im Rathaus) beraten. Im Betriebsausschuss sind wir mit K.-O. Günzler und F.-W. Möse vertreten.

Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren, ob sich die in Langelsheim anfallenden Gebühren für Trinkwasser und Abwasser ab dem 01. Januar 2021 verändern werden.

Quelle: Internetseite der Stadt Langelsheim

WGL-Vorstand erneut bestätigt

Wir danken Maria und Thomas Wietig vom „Hotel zum Löwen“ für die Bereitstellung des Saales für unsere diesjährige Jahreshauptversammlung! Vor Beginn der Versammlung 2020 erfolgte zunächst eine Ehrung:

Annegret Grabenhorst

Anne Grabenhorst, gebürtige Langelsheimerin und langjährige Kantorin der St. Andreas Gemeinde und Leiterin verschiedener Chöre, hat sich mit ihrem Wirken in der Kirchenmusik und durch viele Konzerte sehr verdient gemacht und das kulturelle Leben in Langelsheim bereichert. Dafür und für ihre unermüdlichen Einsatz für den Natur- und Tierschutz danken wir ihr! Als Anerkennung hat Heike Wodicka ihr ein kleines Präsent überreicht. Mit einem Glas Sekt wurde auf die Geehrte und auf das 10jährige Bestehen der WGL angestoßen.

Anschließend wurde über die Arbeit der WGL-Ratsfraktion und über den Ratsbeschluss zur Fusion mit der Samtgemeinde Lutter berichtet. Ferner wurden die Aktivitäten der Ortsräte in Astfeld und Langelsheim geschildert. Auf Antrag der Kassenprüfer wurden der Kassenwart und der Vorstand entlastet. Bei den turnusmäßigen Neuwahlen wurde der bisherige Vorstand bestätigt und die Kassenprüferinnen Alexandra Wiedenhaupt und Julia Gläsener erneut gewählt. Das Protokoll der Jahreshauptversammlung finden Sie hier

Versprochen!

Behindertengerechtes WC im Freibad Langelsheim?

Das Freibad Langelsheim konnte erfreulicherweise unter Beachtung der besonderen Anforderungen aufgrund der Corona-Situation auch in dieser Saison geöffnet werden und wird gerade jetzt bei den aktuellen Temperaturen auch gut besucht. Das begrüßen wir sehr und bedanken uns bei allen Beteiligten!

Vor Eröffnung der Saison 2020 wurden u.a. die Umkleideräume im Damenbereich umfangreich saniert und zeitgemäß hergerichtet. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten konnte unser Vorschlag, behindertengerechte Toiletten und Duschen zu installieren leider nicht umgesetzt werden. Wir halten aber eine behindertengerechte Lösung weiterhin für erforderlich und haben deshalb den Bürgermeister gebeten, nach Lösungen zu suchen. Als eine Möglichkeit haben wir die Aufstellung eines „WC-Containers“ vorgeschlagen. Vielleicht gibt es ja schon für den Haushalt 2021 eine Realisierungschance?

Quelle: Internetseite der Stadt Langelsheim

Nutzen Sie die Förderprogramme!

Unsere schöne Stadt Langelsheim mit ihren (5) Ortsteilen und die umliegenden Gemeinden bieten vielfältige Möglichkeiten. Hier können wir wohnen, arbeiten und unsere Freizeit verbringen. Es finden sich alle für ein angenehmes Leben erforderliche Einrichtungen.

Gemeinsam mit den anderen im Rat vertretenen Fraktionen sind wir bemüht, neue Bürger zu gewinnen und die bereits mit uns hier lebenden Menschen zu unterstützen. Wir begrüßen die bedarfsgerechte Bereitstellung von Neubaugebieten und haben auch verschiedenen Förderprogrammen zugestimmt. Derzeit bestehen z.B. Fördermöglichkeiten aus folgenden Programmen bzw. Richtlinien:

Kinderbonusprogramm

Altgebäudebonus-Programm

LEADER-Fassadenprogramm

Jugend- und Sportförderrichtlinie.

Einzelheiten zu den Programmen entnehmen Sie bitte den Beiträgen weiter unten. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Stadt Langelsheim (www.langelsheim.de/Leben) entnehmen oder direkt bei der Verwaltung erfragen.

Förderprogramme: Jugend- und Sportförderrichtlinie

An dieser Stelle wollen wir Sie über die Fördermöglichkeiten der Stadt Langelsheim informieren. Heute über die

Die Stadt Langelsheim unterhält in allen Ortsteilen eine Reihe von eigenen Sportanlagen und unterstützt die örtlichen Sportvereine. Damit soll insbesondere den Jugendlichen eine bedarfsgerechte Ausübung des Leistungs-, Breiten- und Freizeitsports ermöglicht werden.
Hierfür stellt die Stadt jedes Jahr finanzielle Mittel zur Förderung der Jugend und des Sports zur Verfügung. Die Zuschüsse teilen sich in Jugendförderung und Sportförderung auf, wobei die Jugendförderung Zuschüsse für Fahrten und Lager, sowie die allgemeine Jugendgruppenförderung beinhaltet.
Die Sportstätten der Stadt Langelsheim werden den örtlichen Vereinen im Rahmen von Nutzungsverträgen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Sportförderung dient in erster Linie zur Unterhaltung und Bewirtschaftung vereinseigener Gebäude bzw. Gebäudeteile.

Quelle: Internetseite der Stadt Langelsheim

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der o.a. Richtlinie. Sie können sich mit Ihren Fragen natürlich auch direkt an die Verwaltung wenden. Siehe auch die Internetseite der Stadt:

www.langelsheim.de/Leben/Jugend/Jugend-und-Sportförderung