Die letzte Sitzung des Stadtrates vor den Kommunalwahlen am 12. September verlief erneut sehr harmonisch. Nach Beantwortung der Fragen einer Bürgerin wurden die Anfragen der Fraktionen behandelt und die Anträge zur Digitalisierung der Grundschulen, den Skateranlagen, den Kindertagesstätten und zum Baulandmobilisierungsgesetz nach kurzer Erläuterung einstimmig an die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. Auch die Festlegung des Kaufpreises für die Baugrundstücke im Baugebiet „Am Damm“ in Langelsheim, die Ablösung von Altkrediten und die Annahme einer Spende wurden einstimmig beschlossen. Mit dem Ziel, aufgrund der „Corona-Lage“ eine kurze Sitzung durchzuführen, verzichteten erfreulicherweise alle Fraktionen auf Wortbeiträge und auf „Wahlkampfgetöse“. Dies erkennen wir ausdrücklich an und begrüßen wir sehr.
Autor: Friedhelm Möse
WGL-Stammtisch in Bredelem
Glücklicherweise lässt die aktuelle „Corona-Lage“ jetzt endlich wieder Treffen mit mehreren Personen zu. Wir können deshalb unsere Reihe von „Stammtisch-Treffen“ in den Ortsteilen fortsetzen. Der nächste Termin findet schon am kommenden Mittwoch, 30. Juni, ab 18.30 Uhr im Dorfkrug in Bredelem statt. Wir würden uns über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme freuen. Selbstverständlich sind unsere Kandidaten für den Stadtrat und für die Orträte anwesend und möchten mit Ihnen über ihre kommunalpolitischen Vorstellungen diskutieren. Weitere Termine in anderen Stadtteilen folgen.
„WGL-Rennveranstaltung“ am Sonntag, 18. Juli
Nach den erfolgreichen Aktionen „Bobby Cars verschenkt“, „Eis für Kinder und Mütter (am Muttertag)“ und „Kuchen für die Senioren (am 1. Advent)“, die wir aus der von den WGL-Ratsmitgliedern gespendeten Aufwandsentschädigung finanziert haben, planen wir eine weitere Aktion für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
Am Sonntag, den 18. Juli, wird es ab 14 Uhr im Stadtteil Langelsheim eine „Rennveranstaltung“ geben. Wir laden bereits heute alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme ein und bitten Sie, sich diesen Termin vorzumerken. Weitere Informationen gibt es demnächst an dieser Stelle.
„Corona-Regeln“ weiter gelockert
Die Nds. Landesregierung hat die niedersächsische Corona-Verordnung aktualisiert. Ab Montag treten wesentliche Lockerungen für Inzidenzen unter 10 in Kraft – die sogenannte Stufe null. Eine Änderung gilt bereits ab Samstag: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer konstanten Inzidenz unter 35 dürfen sich zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen. Zusätzlich dürfen noch vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren an einem Treffen teilnehmen.
Regeln bei Inzidenzen unter 10:
- In geschlossenen Räumen sind private Treffen mit bis zu 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen.
- Treffen und Feiern mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise mehr als 50 Personen unter freiem Himmel sind möglich, wenn die für die Feier verantwortliche Person sicherstellt, dass alle Teilnehmenden einen negativen Test nachweisen können, vollständig geimpft oder genesen sind.
- Bei Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen entfallen Abstandsgebot und Maskenpflicht, wenn drinnen nicht mehr als 25 Personen beteiligt sind und nicht mehr als 50 Personen im Freien teilnehmen. Bei größeren Sitzungen gilt die Abstands- und drinnen auch die Maskenpflicht, solange kein Sitzplatz eingenommen wurde. Die Hygieneregeln gelten nicht, wenn alle Teilnehmenden negativ getestet, komplett geimpft oder genesen sind. Der Veranstalter muss die Daten aufnehmen, um Kontakte nachverfolgen zu können.
- Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaften sind uneingeschränkt zulässig. Es gelten weder Abstands- noch Maskenpflicht.
- Touristische Schiffs-, Kutsch-, Bus- sowie Seilbahnfahrten brauchen ein Hygienekonzept. Am Sitzplatz gilt Maskenpflicht, wird der Mindestabstand eingehalten, entfällt sie.
- Bei touristischen Übernachtungen muss nur bei der Anreise ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.
- Bei geschlossenen Feiern in der Gastronomie entfallen Personenbegrenzungen. Bei Feiern ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen müssen nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen einen negativen Testnachweis vorlegen.
- Gäste von Clubs und Discotheken müssen einen negativen Testnachweis vorlegen oder einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung. Masken- und Abstandspflicht entfallen.
- Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten entfällt.
Änderungen ab kommender Woche:
- Härtefallregelung bei lokalen Corona-Ausbrüchen: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt aufgrund räumlich abgegrenzter Neuinfektionen einen Schwellenwert des Stufenplans, greift nicht mehr automatisch die nächsthöhere Stufe.
- Die Maskenpflicht auf Einzelhandelsparkplätzen entfällt bei stabilen Inzidenzen unter 35.
- Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen ist unabhängig von Inzidenz-Werten möglich.
- Mitarbeitende in Diskotheken und Clubs müssen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.
- Bei Inzidenzen unter 50 muss bei Angeboten der Jugendarbeit keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden.
Für Schülerinnen und Schüler gilt zudem: Sie müssen ab sofort auf den Schulhöfen keine Maske mehr tragen. In den Schulgebäuden bleibt die Maskenpflicht jedoch auf Fluren, in Treppenhäusern und auf Toiletten bestehen.
Hier finden Sie die aktuelle
Bleiben Sie gesund und bitte halten Sie sich an die gültigen Regeln!
Rente von der Stadt für die Feuerwehrkameraden?
Ende letzten Jahres kam eine Ratsfraktion auf die Idee, die Stadt Langelsheim möge prüfen, ob es möglich sei, eine „Feuerwehrrente“ einzuführen. Damit solle ein Anreiz gegeben werden, um freiwillige Feuerwehrleute im Ehrenamt zu halten oder zu gewinnen. Der Rat hat diesen Antrag im Dezember 2020 einstimmig an den Feuerwehrausschuss zur Beratung verwiesen. Dort hat die Verwaltung jetzt ausführlich berichtet:
Im Gegensatz zu Thüringen, wo eine Feuerwehrrente im Brandschutzgesetz festgeschrieben ist, gibt es in Niedersachsen eine solche Regelung nicht. Die Stadt bekäme also keine Unterstützung vom Land und müsste den vollen Betrag (Mindestbeitrag monatlich 20€ pro Mitglied) in eine private Altersvorsorge einzahlen. Das würde bei ca. 450 aktiven Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren Langelsheim und Lutter Kosten in Höhe von ca. 108.000€ pro Jahr verursachen (ohne Berechnung des Verwaltungsaufwandes). Tritt jemand im Alter von 20 Jahren der Feuerwehr bei, dann würde er/sie mit 67 Jahren monatlich ca. 30€ Rente bekommen, die auch noch zu versteuern wären.
Wir schätzen und achten die ehrenamtliche Tätigkeit unserer Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner sehr und unterstützen diese immer, wenn es sinnvoll und finanziell machbar ist. Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt brauchen unbestritten eine gute Ausstattung (Fahrzeuge, Gebäude, Geräte, Schutzausrüstung usw.) Den entsprechenden Haushaltsansätzen und den Aufwandsentschädigungen für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen haben wir immer zugestimmt und fordern schon lange die Verbesserung der sanitären Einrichtungen (z.B. der Duschen im Gerätehaus Astfeld).
Die Nds. Landesregierung hat sich zum Thema Feuerwehrrente wie folgt geäußert: „Es erscheint fraglich, ob die verfolgten Ziele der Ehrenamtsförderung durch Einführung einer Feuerwehrrente als persönliche finanzielle Förderung für den langjährigen aktiven Feuerwehrdienst tatsächlich erreicht werden könnnen.“ (Quelle: „Einsatzort Zukunft“ Abschlussbericht der Strukturkommission des Innenministeriums). Dieser Einschätzung haben sich auch die kommunalen Spitzenverbände angeschlossen und auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen.
Den umfassend und sorgfältig recherchierten Ausführungen der Verwaltung, die sicherlich viel Arbeitszeit und Mühe gekostet haben, stimmen wir zu und bedanken uns für die umfangreiche Prüfung des o.a. Antrages. Aus verschiedenen Gesprächen mit aktiven Feuerwehrleuten haben auch wir den Eindruck gewonnen, dass die Einführung einer Feuerwehrrente wohl kaum jemanden dazu bewegen wird, der Freiwilligen Feuerwehr beizutreten. Hier wurden uns ganz andere Motive genannt und finanzielle Aspekte spielten dabei keine Rolle.
Da die antragstellende Fraktion im Feuerwehrausschuss mit zwei aktiven Feuerwehrkameraden vertreten ist, hätte sie nach unserer Meinung mit etwas Mühe auch selbst und ohne Ratsantrag zu diesem Ergebnis kommen können.
Weinfest fällt leider wieder aus
Auch in diesem Jahr wird das Weinfest des Ortsrates Langelsheim aufgrund der aktuellen Coronalage leider nicht stattfinden.
Diese Entscheidung haben die Ortsratsmitglieder mehrheitlich getroffen. Wir hoffen, dass diese schöne Veranstaltung im nächsten Jahr wieder stattfinden kann.
Die Sanierung des Bahnhofes in Langelsheim beginnt in Kürze
Seit vielen Jahren beschäftigt und verärgert der miserable Zustand des Bahnhofes in Langelsheim die Bevölkerung und die Kommunalpolitik. Parteiübergreifend sind sich alle im Rat vertretenen Fraktionen schon immer einig, dass hier dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Dementsprechend hat der Stadtrat auch im Juni 2018 einstimmig die
verabschiedet. Dieser Resolution haben die WGL-Ratsmitglieder gerne zugestimmt und auch immer alle Bemühungen, einen baldigen Baubeginn zu erreichen, unterstützt. Das nunmehr vorgesehene Konzept zur Sanierung, das auch die denkmalschutzrechtlichen Aspekte angemessen berücksichtigt, findet unsere Zustimmung. Endlich wird die unansehnliche Unterführung geschlossen und durch moderne Fahrstühle barrierefrei ersetzt werden.
Im Zuge der Bahnhofsanierung ist es auch wichtig, den Bereich vor dem Bahnhofsgebäude attraktiv umzugestalten. Hier liegen bereits verschiedene Entwürfe vor, die bereits mehrfach diskutiert wurden. Auch die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits eingeplant.
Wir sind erleichtert darüber, dass der Umbau des Bahnhofes nun endlich in Kürze beginnt und hoffen auf eine zügige Durchführung der Arbeiten. Nach dem Umbau werden mit der Bahn Reisende dann bei Ankunft endlich wieder einen positiven Eindruck von unserer Stadt gewinnen.
Vielleicht erübrigen sich dann auch die regelmäßig wiederholten Hinweise und Pressemitteilungen einer Ratsfraktion, auch sie habe sich um dieses Thema sehr bemüht und habe hierzu sogar einen eigenen Antrag gestellt.
Letzte Ratssitzung vor den Wahlen
Am Donnerstag, den 01. Juli 2021, findet voraussichtlich die letzte Sitzung des Rates vor den Kommunalwahlen am 12. September 2021 statt. Ob und ggfs. welche Ausschüsse des Rates vorher noch tagen, bleibt abzuwarten. Aktuell sind einige Sitzungen aufgrund der Corona-Situation vorsorglich abgesagt worden. Lediglich zu einer Sitzung des Feuerwehrausschusses (15.06.21, 19 Uhr im Rathaus) wurde eingeladen. Entscheidungsbedarf besteht dort allerdings nicht.
Es fällt auf, dass von den anderen Ratsfraktionen in letzter Zeit vermehrt Anträge gestellt werden. Zum Teil mit Anliegen, die selbstverständlich und absolut unstrittig sind oder die sich bereits seit längerer Zeit auf einem guten Weg befinden. Woran das wohl liegen mag?
Wir haben während der bisherigen Wahlperiode kontinuierlich Sachanträge zu verschiedenen Themen gestellt (Beispiele siehe oben unter „Dokumente“), unsere Ziele beharrlich verfolgt und dabei etliche sinnvolle Maßnahmen unterstützt. Dafür sind wir bisweilen auch kritisiert worden. Unbeeindruckt von dem Wahltermin im September werden wir unsere Arbeit zielstrebig fortsetzen und uns weiter um die Belange der Stadt Langelsheim und seiner Bürgerinnen und Bürger kümmern. Ohne viel „Getöse“. Versprochen!
Anregungen zu mehr Klimaschutz und Biodiversitätsschutz
Nach dem Kommunalverfassungsgesetz kann sich jede Person mit Anregungen und Beschwerden an den Rat wenden. Von diesem Recht hat jetzt ein junger Mitbürger mit zwei ausführlichen Schreiben Gebrauch gemacht. Darin wird u.a. angeregt, die Stadt und ihre Gremien möge sich umfassend über Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels informieren und diese auch umzusetzen. Ferner soll ein Konzept erarbeitet werden, die Stadt Langelsheim bis 2050 klimaneutral zu machen.
Außerdem wird der Schutz der Biodiversität angeregt. Dieser Begriff umfasst die verschiedenen Lebensformen (Arten von Tieren, Pflanzen, Pilzen, Bakterien), die unterschiedlichen Lebensräume, in denen Arten leben (Ökosysteme wie der Wald oder Gewässer), sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten (z.B. Unterarten, Sorten und Rassen). Hierzu werden in dem Schreiben bereits konkrete Vorschläge (z.B. die Schaffung von Blühwiesen, Ausweisung von Biotopen) unterbreitet.
Wir halten die Anregungen des jungen Bürgers für sehr wichtig und sind der Meinung, dass sich auch die Stadt Langelsheim bei beiden Themen engagieren muss. Deshalb haben wir beantragt und erreicht, dass sich der Ausschuss für Bau, Umwelt und Wirtschaft in seiner nächsten Sitzung damit ausführlich befassen wird.
Land passt Corona-Regeln an
Die niedersächsische Landesregierung hat wieder eine geänderte Corona-Verordnung veröffentlicht. Ein wesentlicher Punkt ist eine ergänzte Maskenpflicht für Diskotheken und Clubs. Desweiteren gibt es u.a. folgende Änderungen:
- Bei privaten Feiern im geschlossenen Kreis müssen die Teilnehmenden einen negativen Schnelltest nachweisen. Ab Inzidenzen über von über 50 sind entsprechende Veranstaltungen nicht mehr erlaubt.
- Für Freizeit- und Amateursport hat das Land das Testregime angepasst: Drinnen müssen volljährige Teilnehmende bei Inzidenzen über 35 ein negatives Ergebnis nachweisen, draußen bei Kontaktsport. Bei Werten über 50 und bei Gruppenangeboten gilt draußen eine generelle Testpflicht. Unterhalb einer Inzidenz von 35 entfällt diese. Trainerinnen und Trainer müssen sich unabhängig vom Alter den Tests unterziehen.
- Bars dürfen bei stabilen Inzidenzen unter 100 im Innen- und Außenbereich öffnen. Außerdem gelten dieselben Regeln wie für Gastronomie und Clubs mit Masken- und Abstandspflicht, halber Auslastung und Sperrstunde um 23 Uhr. Bei Inzidenzwerten unter 50 entfallen Testpflicht im Freien, Kapazitätsbeschränkung und Sperrstunde – drinnen erst unterhalb einer Inzidenz von 35.
- Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit teilweise stehendem Publikum gilt bis zu einer Inzidenz von 35 keine Testpflicht für die Teilnehmenden mehr. Bisher war diese ab 250 Personen vorgesehen. Bei stabilen Inzidenzen unter 50 ist im Freien zudem bei sitzenden Zuschauern von Opern, Konzerten und Kinovorstellungen ein Schachbrettmuster mit einem Meter Platzabstand erlaubt.
- Freizeitparks dürfen nunmehr Besucherinnen und Besucher einlassen – sowohl drinnen als auch draußen gilt eine Begrenzung auf 75 Prozent der normalerweise zulässigen Personenzahl.
- Die Regelung für Schwimmbäder wurde bei Inzidenzen über 50 eben dieser Begriff durch Freibäder und Schwimmhallen ersetzt. Freibäder dürfen demnach bereits ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 öffnen. Eine weitere Ergänzung: Bei einer Inzidenz über 50 müssen volljährige Besucherinnen und Besucher einen negativen Corona-Schnelltest nachweisen.
- In Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen gilt nun ab einer Inzidenz von 35 auch in den Ess- und Trinkbereichen eine Maskenpflicht – nur während des Verzehrs darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Darüber hinaus darf kein Alkohol verkauft werden.
- Die Wiederbelegungssperre von einem Tag für Herbergen und Ferienwohnungen entfällt in Gebieten mit stabiler Inzidenz unter 35.
Quelle: Internetseite des NDR
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Bleiben Sie gesund und halten Sie sich bitte an die gültigen Regeln!