Nutzen Sie die Förderprogramme!

Unsere schöne Stadt Langelsheim mit ihren (5) Ortsteilen und die umliegenden Gemeinden bieten vielfältige Möglichkeiten. Hier können wir wohnen, arbeiten und unsere Freizeit verbringen. Es finden sich alle für ein angenehmes Leben erforderliche Einrichtungen.

Gemeinsam mit den anderen im Rat vertretenen Fraktionen sind wir bemüht, neue Bürger zu gewinnen und die bereits mit uns hier lebenden Menschen zu unterstützen. Wir begrüßen die bedarfsgerechte Bereitstellung von Neubaugebieten und haben auch verschiedenen Förderprogrammen zugestimmt. Derzeit bestehen z.B. Fördermöglichkeiten aus folgenden Programmen bzw. Richtlinien:

Kinderbonusprogramm

Altgebäudebonus-Programm

LEADER-Fassadenprogramm

Jugend- und Sportförderrichtlinie.

Einzelheiten zu den Programmen entnehmen Sie bitte den Beiträgen weiter unten. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Stadt Langelsheim (www.langelsheim.de/Leben) entnehmen oder direkt bei der Verwaltung erfragen.

Förderprogramme: Jugend- und Sportförderrichtlinie

An dieser Stelle wollen wir Sie über die Fördermöglichkeiten der Stadt Langelsheim informieren. Heute über die

Die Stadt Langelsheim unterhält in allen Ortsteilen eine Reihe von eigenen Sportanlagen und unterstützt die örtlichen Sportvereine. Damit soll insbesondere den Jugendlichen eine bedarfsgerechte Ausübung des Leistungs-, Breiten- und Freizeitsports ermöglicht werden.
Hierfür stellt die Stadt jedes Jahr finanzielle Mittel zur Förderung der Jugend und des Sports zur Verfügung. Die Zuschüsse teilen sich in Jugendförderung und Sportförderung auf, wobei die Jugendförderung Zuschüsse für Fahrten und Lager, sowie die allgemeine Jugendgruppenförderung beinhaltet.
Die Sportstätten der Stadt Langelsheim werden den örtlichen Vereinen im Rahmen von Nutzungsverträgen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Sportförderung dient in erster Linie zur Unterhaltung und Bewirtschaftung vereinseigener Gebäude bzw. Gebäudeteile.

Quelle: Internetseite der Stadt Langelsheim

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der o.a. Richtlinie. Sie können sich mit Ihren Fragen natürlich auch direkt an die Verwaltung wenden. Siehe auch die Internetseite der Stadt:

www.langelsheim.de/Leben/Jugend/Jugend-und-Sportförderung

Besuch auf dem Bauhof

Um uns einen aktuellen Überblick über den „Fuhrpark“ des städtischen Bauhofes zu verschaffen, hatten wir dort einen Besuchstermin verabredet.

Bauamtsleiter Ralf Schönian, Leiter des Bauhofes Stefan Wiechmann und Thomas Schrader vom Wasserwerk führten uns herum und gaben uns Erläuterungen zu den Aufgaben des Bauhofes und der Stadtwerke. Sie zeigten uns die vorhandenen Fahrzeuge und schilderten deren Zustand. Einige Fahrzeuge werden noch in diesem Jahr durch neue Fahrzeuge ersetzt. Auch für 2021 sind weitere Investitionen erforderlich.

Wir danken den Herren für die freundliche Aufnahme, die kompetente Führung und Beantwortung unserer Fragen und danken allen Mitarbeitern des Bauhofes und der Stadtwerke für ihren engagierten Einsatz zum Wohle der Langelsheimer Bevölkerung!

Förderprogramme: LEADER-Fassadenprogramm

An dieser Stelle wollen wir Sie über die Fördermöglichkeiten der Stadt Langelsheim informieren. Heute über das:

Das „Fassadenprogramm“, dem für Langelsheim der Rat zugestimmt hat, soll private Hauseigentümer bei der Sanierung ihrer Fassade unterstützen, um das baukulturelle Erbe zu sichern. Neben der Stadt Langelsheim nehmen die Stadt Seesen sowie die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld daran teil. Auf den Internetseiten der LEADER-Region Westharz (www.rem-westharz.de) können Sie sich über die Rahmenbedingungen genauer informieren. Sie können sich mit Ihren Fragen natürlich auch direkt an die Verwaltung wenden.

Quelle: Internetseite der LEADER-Region Westharz

Förderprogramme: Altgebäudebonus-Programm

An dieser Stelle wollen wir Sie über die Fördermöglichkeiten der Stadt Langelsheim informieren. Heute über das:

Die Stadt möchte die Bereitschaft für die Nachnutzung älterer Wohngebäude erhöhen und einen Anreiz zum Kauf und zur Sanierung von Altgebäuden schaffen. Hierzu haben wir im Rat der Richtlinie „Altgebäudebonus-Programm“ zugestimmt. Ein Zuschuss kann für den Erwerb eines Altgebäudes im Stadtgebiet, das vor dem 01.01.1950 fertiggestellt wurde, gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das Altgebäude über einen Zeitraum von mind. 6 Monaten zum Verkauf angeboten wurde oder dass das Altgebäude über einen Zeitraum von mind. 6 Monaten leer gestanden hat. Die Förderung beträgt je Altgebäude einmalig 4.000 Euro und ist an die Eigennutzung des Altgebäudes und die Anmeldung mit dem Hauptwohnsitz in Langelsheim gebunden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der o.a. Richtlinie. Sie können sich mit Ihren Fragen natürlich auch direkt an die Verwaltung wenden.

Wenn Sie am Kauf eines Altgebäudes interessiert sind und/oder Fragen zur Nutzung haben, gibt es auch die Möglichkeit, Beratung durch ein unabhängiges Planungsbüro in Anspruch zu nehmen. Näheres entnehmen Sie bitte dem

der Internetseite der Stadt (https://www.langelsheim.de/Leben/Bauen-Wohnen) oder wenden Sie sich an die Verwaltung.

Förderprogramme: Kinderbonusprogramm

An dieser Stelle wollen wir Sie über die Fördermöglichkeiten der Stadt Langelsheim informieren. Heute über das:

Die Stadt will bauwillige Familien mit Kindern beim Erwerb eines Baugrundstückes und dem Neubau eines Wohnhauses im Gemeindegebiet der Stadt Langelsheim unterstützen. Hierzu hat der Rat die Richtlinie „Kinderbonusprogramm (2017)“ beschlossen. Mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro je Kind (für maximal drei Kinder) können Eltern, alleinerziehende Elternteile oder Angehörige einer Lebensgemeinschaft gefördert werden. Das Kind/die Kinder dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Förderung ist an die Eigennutzung des Wohnhauses (für mindestens 5 Jahre) gebunden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der o.a. Richtlinie. Sie können sich mit Ihren Fragen natürlich auch direkt an die Verwaltung wenden.

Bauen & Wohnen
Quelle: Stadt Langelsheim

„Hochwasservorsorge“ in Langelsheim; aktueller Stand

Bereits im März 2017 hatten wir uns im Ortsrat Langelsheim von der Verwaltung über den aktuellen Stand des Hochwasserschutzes im Ortsteil Langelsheim unterrichten lassen. Aus der dazu von Verwaltung erarbeiteten Präsentation (siehe unten) geht hervor, auf welche Einwirkungen Rücksicht genommen werden muss und welche Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Weitere Inhalte sind die Entstehung von Hochwassern, Vorsorgemaßnahmen und aktuelle Maßnahmen, vorrangige Vorhaben und Anderes.

Inzwischen gab es leider weitere „Hochwasserereignisse“, die erneut zu Schäden im Stadtgebiet geführt haben. Wir haben das Thema „Hochwasserschutz“ immer wieder thematisiert und allen Maßnahmen, die inzwischen dankenswerterweise ergriffen bzw. durchgeführt worden sind, gerne zugestimmt. Weitere Maßnahmen zum Schutz vor den leider immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen sind geplant oder schon in Vorbereitung. Wir haben die Verwaltung gebeten, uns und die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand in einer der nächsten (öffentlichen) Sitzungen des Ausschusses für Bau, Umwelt und Wirtschaft zu unterrichten. Sobald der Termin feststeht, werden wir darauf hinweisen.

Die Präsentation zur Hochwasservorsorge finden Sie auf der Internetseite der Stadt oder gleich hier:

WGL besteht seit 10 Jahren

Im März 2010 wurde die Wählergemeinschaft Langelsheim (WGL) gegründet. Das Gründungsprotokoll und die Satzung finden Sie oben unter der Rubrik „Dokumente“. Wir fühlen uns den damals von Heike Wodicka formulierten Zielen noch immer verpflichet und sind stets bemüht, danach auch im „Alltagsgeschäft“ zu handeln.

An den Kommunalwahlen 2011 und 2016 haben wir erfolgreich teilgenommen. 2016 konnten wir unser gutes Ergebnis von 2011 wiederholen, erreichten einen Stimmenanteil von 22,16% und stellen im Stadtrat weiterhin 6 Abgeordnete (von 26). In den Ortsräten Astfeld und Langelsheim sind jeweils 3 WGL-Abgeordnete vertreten. Barbara Eberhardt ist erneut zur Ortsbürgermeisterin von Astfeld gewählt worden. In allen Ratsausschüssen und im Verwaltungsausschuss arbeiten wir konstruktiv und mit eigenen Ideen mit.

Wenn sie sich für unsere Arbeit interessieren, sprechen Sie uns an! Wir sind für Kritik und Anregungen immer offen und freuen uns über neue Mitstreiter! Das gilt selbstverständlich auch für die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Lutter, die wir bereits jetzt ganz herzlich in Langelsheim begrüßen.

Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung musste aufgrund der aktuellen Situation zunächst verschoben werden, wird aber nachgeholt, sobald es die Umstände erlauben. Sie ist wie immer öffentlich. Gäste sind herzlich willkommen!

Kleiderkammerwart/in und Atemschutzbeauftragte/r erhalten Aufwandsentschädigung

Mit der vom Rat einstimmig beschlossenen Änderung der Aufwandentschädigungssatzung erhalten die/der Stadtkleiderkammerwart(in) und die/der Stadtatemschutzbeauftragte der Freiwilligen Feuerwehr ab dem 1. August 2020 eine monatliche Aufwandsentschädigung. Wir haben dem gerne zugestimmt und bedanken uns bei allen Kameraden/innen der Freiwilligen Feuerwehr für ihren ehrenamtlichen Einsatz zum Schutz der Langelsheimer Bevölkerung.

Wir hätten es allerdings begrüßt, wenn bei dieser Satzungsänderung auch an allen in Frage kommenden Stellen neben der männlichen auch die weibliche Form eingeführt worden wäre. Unsere Begründung hierfür finden Sie hier:

Altkleider-und Altschuhcontainer werden Ende des Jahres entfernt

Spätestens Ende des Jahres werden die 24 Altkleider- und Altschuhcontainer, die an 17 Standorten auf öffentlichen Verkehrsflächen im gesamten Stadtgebiet verteilt sind, entfernt. Der Hauptgrund für diesen einstimmigen Ratsbeschluss ist, dass es an den Standorten immer wieder zu Verschmutzungen und illegalen Müllablagerungen kommt, die Gefährdungen darstellen und die auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs behindern.

Altkleider- und Altschuhcontainer auf privaten Stellflächen (z.B. auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten oder beim Deutschen Roten Kreuz) sind weiterhin zulässig.