Bemerkenswerte Ratssitzung in Zeiten von Corona

Der Rat tagte erneut unter den besonderen Umständen und Auflagen, die der aktuellen „Corona-Situation“ geschuldet sind. Alle Teilnehmer trugen beim Betreten und Verlassen der Sitzung eine Mund-Nase-Bedeckung und hielten einen Sicherheitsabstand ein.

Vor Eintritt in die Tagesordnung erhoben sich die Anwesenden zum Gedenken an den kürzlich verstorbenen Ersten Stadtrat a.D. Otto Rettstadt. Während der Einwohnerfragestunde wiesen Bürger auf die Situation auf einem Grundstück an der „Langen Straße“ in Höhe der Innerstebrücke und auf die Verkehrssituation an der Ortsausfahrt in Wolfshagen (Richtung Lautenthal) hin. Die Tagesordnung wurde dann ziemlich schnell „abgearbeitet“: Ein Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen an der K 35 in Wolfshagen wurde zur Beratung an den Ausschuss für Bau, Umwelt und Wirtschaft verwiesen. Das Sondernutzungskonzept für die Aufstellung von Altkleider- und Altschuhcontainern wurde aufgehoben. Dem Gebührenerlass während der Notbetreuung in den Kindertagesstätten, der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte, der Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung, dem Beitritt der Stadt zur ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft e.G. und der Änderung der Vereinbarung zum Harzer Urlaubs-Ticket (HATIX) stimmte der Rat zu.

Auffällig war, dass es zu allen Tagesordnungspunkten keine (sonst üblichen) Berichte der Verwaltung und keine Wortmeldungen gab. Dies war im Vorfeld zwischen den Fraktionen und dem Bürgermeister so abgesprochen und im Hinblick auf die „Corona-Situation“ vereinbart worden. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst!

Wir haben diesem Verfahren zugestimmt, hoffen aber, dass der Rat möglichst bald wieder zu „munteren“ Sitzungen mit ausführlichen Diskussionen, in denen die – durchaus vorhandenen – unterschiedlichen Standpunkte deutlich werden, zurückkehren kann.

Demokratie lebt von der – friedlichen – Auseinandersetzung und dem Ringen um tragfähige Kompromisse.

Frauenanteil in der Politik und in den kommunalen Gremien erhöhen!

Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat das Mentoring-Programm „FRAU. MACHT. DEMOKRATIE.“ zur Kommunalwahl 2021 gestartet, um Frauen für politische Ämter zu gewinnen. Dieses Programm hat die Ziele

  • Frauen für die Kommunalpolitik zu gewinnen. Frauen den Weg in die Politik zu erleichtern und Frauen bei diesem Prozess individuell zu unterstützen.
  • Kommunalpolitikerinnen und -politiker im Hinblick auf die Notwendigkeit, den Frauenanteil in den kommunalen Gremien zu erhöhen, zu sensibilisieren und hierbei sowohl eigene Aktivitäten wie auch kommunale Strukturen zu überdenken.
  • Sensibilität für eine gleichstellungsorientierte Kommunalpolitik zu schaffen.

Es geht also darum, dass interessierte Frauen (Mentees) Einblicke in kommunalpolitische Abläufe bekommen, indem sie ein Jahr lang aktive Ratsmitglieder (Mentorinnen/Mentoren) im politischen Alltagsgeschäft begleiten.

Die WGL-Ratsfraktion besteht zur Hälfte aus Frauen (den Ratsdamen Barbara Eberhardt, Alexandra Wiedenhaupt und Heike Wodicka) und wird von einer Frau (Heike Wodicka) geleitet. Die WGL stellt in der Stadt Langelsheim auch die einzige Ortsbürgermeisterin und hat den ihr zustehenden Sitz im Verwaltungsausschuss, den Vorsitz im Schulausschuss sowie die Funktion der 2. stellv. Ratsvorsitzenden jeweils mit einer Frau besetzt. Vergleichen Sie das mit den anderen Ratsfraktionen/-gruppen.

Wir identifizieren uns mit den Zielen des Mentoring-Programms „FRAU.MACHT.POLITIK.“, möchten deren Erreichung unterstützen und nehmen deshalb an dem Programm aktiv teil. Auch über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen!

Bei Interesse können Sie sich im flyer zum Programm und im Internet unter www.Frau-Macht-Demokratie.de informieren. Oder sprechen Sie uns einfach persönlich an. Wir helfen Ihnen gerne!

Weitere Informationen finden Sie in der Handreichung zum Programm und in der Praesentation-Mentoring-Sozialministerium

Entwurf des „Fusionsgesetzes“ zur Anhörung und Verbandsbeteiligung freigegeben

Die Nds. Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Eingliederung der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter am Barenberge in die Stadt Langelsheim zur Anhörung vor den kommunalen Spitzenverbänden und Gewerkschaften freigegeben. Die Staatskanzlei hat hierzu mitgeteilt, dass der Zusammenschluss der Stärkung der gemeinsamen Finanz-, der Wirtschafts- und der Gestaltungskraft dient und der demografischen Entwicklung Rechnung trägt. Beide Kommunen haben in den vergangenen Jahren einen Bevölkerungsverlust erlitten. Die Räte der Stadt Langelsheim und der Samtgemeinde Lutter am Barenberge sowie deren Mitgliedsgemeinden Flecken Lutter am Barenberge, Hahausen und Wallmoden haben Ende November 2019 einstimmig oder mit breiter Mehrheit den Zusammenschluss der beiden Kommunen beschlossen.

Für das künftige Stadtgebiet kann eine leistungsstarke Verwaltung erhalten und bei Bedarf ausgebaut werden. Durch die Vereinigung der Kommunen entstehen auch Einspareffekte, weil nicht mehr in zwei getrennten Verwaltungen die gleichen Sachbereiche behandelt werden müssen. In Lutter am Barenberge soll zudem ein Bürgerbüro eingerichtet werden, um den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin wohnortnahe kommunale Dienstleistungen anbieten zu können.

Quelle: Pressemitteilung der Nds. Staatskanzlei

Siehe auch oben die Rubrik „Fusion Langelsheim/Lutter“

Niedersachsen aktualisiert Corona-Verordnung – Regeln werden vereinfacht und angeglichen

Das Land Niedersachsen passt zum 6. Juli 2020 seine Corona-Verordnung erneut an. Dabei werden einige Auflagen präzisiert oder der Umgang mit Auflagen vereinheitlicht. Es bleiben die Pflicht und die Verantwortung, Abstände und Hygieneregeln einzuhalten. Überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht mit Sicherheit eingehalten werden kann, gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Am gesellschaftlichen Leben in Restaurants und Kneipen, in Kinos und bei Veranstaltungen sowie bei kontaktintensivem Sport kann nur teilnehmen, wer seine Kontaktdaten dokumentieren lässt.

Einige Neuerungen im Überblick:

Kultur:

– Kulturelle Veranstaltungen sind bis zu einer Personenanzahl von 500 wieder möglich. Dies gilt u.a. für Kulturzentren, Theater, Opernhäuser und Kinos.

– Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht mehr, wenn die Besucher ihren Sitzplatz eingenommen haben, wohl aber beim Hinein- und Hinausgehen und auch, wenn sie während der Vorstellung ihren Platz verlassen. Die Kontaktdaten aller Besucher müssen dokumentiert werden.

Tourismus:

– Bei allen touristischen Angeboten wie Schifffahrten, Kutschfahrten, Stadt- und Naturführungen gilt nun die 10-Personen-Regel. Das heißt, dass Gruppen von bis zu 10 Personen keinen Abstand untereinander einhalten müssen.

Sport:

– Erlaubt ist Kontaktsport, wenn er in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt (Mannschaftssport in allen Klassen wird ermöglicht). Für diesen Fall sind die Kontaktdaten der Personen der Kleingruppe zu erheben. Gleiches gilt auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum.

– Bei Sportveranstaltungen sind anstelle der bisherigen 250 Zuschauer ab Montag 500 erlaubt, wenn jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält. Beträgt die Zahl der Zuschauer mehr als 50, gelten strengere Regeln wie Zuschauen im Sitzen und Dokumentation der Anwesenden.

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht:

– Jede Person ist weiterhin dazu angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

– In der Öffentlichkeit ist ein Treffen zwischen zwei Haushalten, sowie in einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen möglich.

– Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin dort zu tragen, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Pflicht ist sie insbesondere beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Hier finden Sie die ab Montag, 6. Juli, gültige Fassung der

Bitte halten Sie sich an die gültigen Regelungen und bleiben Sie gesund!

Besuch im Schacht Konrad fällt aus!

Blick auf des Gelände des Schachtes Konrad 1
Quelle: Internetseite der BGE

Der von uns für Mitte August geplante Besuch und die Befahrung im Bergwerk Konrad wurde leider abgesagt. Die Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat aufgrund der aktuellen Situation vorsorglich entschieden, dass zunächst keine Besichtigungen der BGE-Anlagen stattfinden können. Sobald dies wieder möglich ist, holen wir den Besuch nach. Interessenten können sich bereits jetzt bei Heike Wodicka oder Friedhelm Möse melden.

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Niedersachsen ist weiter auf dem Weg in eine neue Normalität mit Corona: ab Montag, den 22. Juni, treten weitere Lockerungen in Kraft.

Die neuen Regelungen ermöglichen in vielen Bereichen eine Rückkehr des gesellschaftlichen Lebens mit dem Bewusstsein, dass das Virus noch nicht besiegt ist. Die Möglichkeiten, sich in der Öffentlichkeit zu treffen, werden ausgeweitet. Dies ist zukünftig mit zwei Haushalten oder in einer Gruppe mit bis zu 10 Personen zulässig. Es bleibt aber für alle Menschen in Niedersachsen Pflicht und Verantwortung, Abstände und Hygieneregeln einzuhalten und beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am gesellschaftlichen Leben in Restaurants und Kneipen, in Kinos und bei Veranstaltungen kann nur teilnehmen, wer seine Kontaktdaten dokumentieren lässt.

Lesen Sie hier einige Neuerungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht:

  • Jede Person ist weiterhin dazu angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist ein Treffen zwischen zwei Haushalten, sowie in einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen möglich.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin dort zu tragen, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Pflicht ist sie insbesondere beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen. Auch an kulturellen Veranstaltungen kann nur mit Mund-Nasen-Bedeckung teilgenommen werden.

Soziales:

  • Kleinere Ferienfreizeiten sind wieder möglich.
  • In Tagespflegeeinrichtungen wird der Notbetrieb beendet.
  • Auch in Behindertenwerkstätten können wieder mehr Personen zur Arbeit kommen.

Quarantäne:

  • Die Regeln für die Ein- und Rückreise aus dem Ausland nach Niedersachsen sind vereinheitlicht worden. Künftig gilt keine generelle Quarantänepflicht mehr, sondern nur noch in den Fällen, in denen ein Ausreiseland als Risikogebiet ausgewiesen wurde.

Schulen und Kindertagesstätten:

  • Zeugnisübergaben und Verabschiedungen und Einschulungsfeiern sind wieder möglich.
  • Schulsport soll wieder möglich sein.
  • Theateraufführungen, Filmvorführungen, Vortragsveranstaltungen, Projektwochen und vergleichbare Veranstaltungen sind zulässig, ebenso Fahrten zu außerschulischen Lernorten, sofern sie lediglich einen Tag dauern.
  • Ab dem 22. Juni 2020 sollen zudem Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung bereits einen Betreuungsplatz haben.

Tourismus:

  • Ferienwohnungen und -häuser, Campingplätze und Bootsanleger können sowohl ohne die bisherige Wiederbelegungsfrist als auch ohne eine Auslastungsbeschränkung vermietet werden.
  • Auch für Hotels in Niedersachsen fällt die Auslastungsbeschränkung von 80 Prozent weg. Die Hotels können also wieder alle Zimmer gleichzeitig belegen.
  • In Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Bildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger wieder bis zu einer Gruppengröße von 16 Personen zulässig.
  • Die Auflagen für touristische Busreisen werden ebenfalls gelockert.
  • Analog zu den gelockerten Kontaktbeschränkungen können jetzt auch bis zu zehn Personen, die auch aus mehreren Hausständen kommen können, gemeinsam ein Restaurant besuchen.

Kultur:

  • Kulturelle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind wieder möglich. Dies gilt unter anderem für Kulturzentren, Theater und Opernhäuser, aber auch für Kinos.
  • Für den Besuch gelten unter anderen folgende Auflagen: Es dürfen maximal 250 Besucherinnen und Besucher teilnehmen. Die Besucherinnen und Besucher müssen während der Veranstaltung sitzen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen Besucherinnen und Besucher außerdem eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern bleiben bis mindestens Ende Oktober untersagt.

Sport:

  • Es können wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zu den Amateur-Sportveranstaltungen in Niedersachsen kommen. Bei kleinen Sportveranstaltungen und Turnieren sowie dem Training können bis zu 50 Personen zuschauen, wenn sie dabei einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Darüber hinaus, also ab 50 Personen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Sicherheit der beteiligten Personen gewährleistet werden kann.

Neben allen Lockerungen dürfen wir eines nicht vergessen: Das Virus ist noch da und es ist noch nicht mit Medikamenten zu besiegen. Daher gilt nach wie vor:

  • Abstandhalten (1,5 Meter zu Personen, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Haushalt angehören)
  • Mund-Nase-Bedeckung dort tragen, wo das Abstandhalten nicht möglich ist (Busse und Bahnen, Supermarkt und Geschäfte, kulturelle Veranstaltungen)
  • Hygiene beachten (sehr häufiges Händewaschen, Nieshygiene)

Quelle: Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Bitte halten Sie sich an die gültigen Regelungen und bleiben Sie gesund!

Ortsrat Langelsheim sagt Veranstaltungen ab

Mit Blick auf die derzeitige „Corona-Situation“ und der bestehenden Unsicherheit wie die weitere Entwicklung verlaufen wird hat der Ortsrat Langelsheim jetzt vorsorglich verschiedene Veranstaltungen abgesagt:

Das für Juli geplante Konzert im Freibad fällt aus. Auch das Weinfest Ende September wird nicht stattfinden. Die geplanten Seniorennachmittage im September und im Dezember fallen ebenfalls aus.

Der Aktionstag sauberes Langelsheim soll am 6. März 2021 durchgeführt werden.

Der Ortsrat hat ferner seine Anmeldung für den Haushalt 2021 beschlossen. Dazu gehören u.a. die Instandsetzung der Straße „Am Friedhof“ und die Hochwasserschutzmaßnahme Papentalsbach. Die Planung fürd das Baugebiet „Am Damm“ wird fortgesetzt. Auch die Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zur Friedhofskapelle und die Anschaffung neuer Bänke für den Friedhof werden weiterverfolgt.

Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst!

Freibad Langelsheim ist geöffnet!

Seit Montag, 15. Juni, ist das Freibad Langelsheim geöffnet. Selbstverständlich müssen strenge Hygienevorschriften eingehalten werden. Während der Mittagszeit wird das Freibad geschlossen und es werden Reinigungsarbeiten durchgeführt. Die Zahl der gleichzeitigen Besucher ist auf 200 begrenzt.

In der letzten Zeit wurden von der Stadt umfangreiche Sanierungsarbeiten (u.a. im Damenumkleidebereich) ausgeführt. Dafür herzlichen Dank! Auch die vom Förderverein finanzierte Einstiegshilfe steht in dieser Saison zur Verfügung. Wir freuen uns, dass diese wichtige Freizeiteinrichtung jetzt wieder zur Verfügung steht. Bitte halten Sie sich an die geltenden Regelungen!

Schwimmmeister i.R. Otto Günzler

Grundstücke im Neubaugebiet „Stadtfeld III“ in Astfeld werden verkauft

Einstimmig hat der Rat den Bürgermeister ermächtigt, mit der Vergabe und dem Verkauf der städtischen Bauplätze im „Stadtfeld III“ zu beginnen. Gleichzeitig wurde auch der Kaufpreis festgelegt. Dieser ist vergleichsweise günstig und wird bestimmt zu einem schnellen Verkauf der zunächst verfügbaren zehn Bauplätze führen. Mit der Bebauung wird in Kürze begonnen werden.

Wir begrüßen, dass mit diesem Angebot von zusätzlichen Bauplätzen die Attraktivität des Ortsteils Astfeld weiter erhöht wird. Wir unterstützen auch die Schaffung von Neubaugebieten in den anderen Ortsteilen soweit der Bedarf und eine Nachfrage erkennbar sind.

Wir stellen die Stadt und ihre Ortsteile vor. Heute: Ortsteil Langelsheim

(Quelle: Stadt Langelsheim)

Erste Gründungsanfänge gehen bis in die germanische Zeit zurück, wie Ausgrabungen einer Karolinger Burg am Kanstein aus dem 8. Jahrhundert zeigen. Funde aus der jüngeren Steinzeit belegen, dass Langelsheim ein alter Siedlungsort ist. Über die Bezeichnungen Laggenizze und Lagneze findet sich erst 1792 der Name Langelsheim in seiner heutigen Schreibweise. Infolge seiner wirtschaftlichen Bedeutung wurde Langelsheim 1653 zum Sitz eines fürstlichen Amtes erkoren, dem die Dörfer Wolfshagen und Astfeld, die Gebiete der Herzog Juliushütte und Frau Sophienhütte, der Auerhahn und ein Bezirk vor dem Goslarschen Claustore zugeteilt wurden. Der Adelshof (1320) oder Junkernhof (1641) war der Amtssitz, dem Rechtsprechung, Jagden und Zehnten sowie Brau- und Kruggerechtigkeit unterstanden, und der später das Staatliche Forstamt Langelsheim beherbergte.

Die Entwicklung des größten Stadtteils vom Amtsflecken zur Stadt hat sich von alters her in die jüngste Zeit erhalten und ist heute vorwiegend von Industrie, Gewerbe und Handwerk geprägt, wobei auch die Land- und Forstwirtschaft noch Bedeutung haben. Wald, Wasser und Bodenschätze, verbunden mit günstigen Verkehrsverbindungen, führten zum Aufblühen des Harzer Bergbaues und der zahlreichen Erzverhüttungsbetriebe, die die Entwicklung der Stadt bestimmten. Dabei war die nahe Lage zu Goslar und dem Rammelsberg von erheblicher Bedeutung.

Das welfische Herzogsgeschlecht von Braunschweig und Hannover brachte eine neue Verhüttungsart. Namentlich durch Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel wurden die Herzog-Juliushütte und Frau Sophienhütte geschaffen, die jahrhundertelang den größten Teil der Rammelsberger Bleizinkerze verhüttet haben.

Langelsheim mit dem Kanstein liegt am Wanderfernweg „Königsweg“. Unter dem Motto „Wege deutscher Kaiser und Könige“ führt der Weg von Schloss Brüggen bei Gronau bis zur Pfalz Werla bei Schladen. Der Streckenabschnitt vom Radberg bei der Wüstung Dolgen bis zum Kalksteinbruch am Kanstein ist ca. 7,8 km lang. Über Wald- und Feldwege geht es nach Langelsheim und dort an der St. Andreas-Kirche vorbei ein kurzes Stück durch den Ort. Am Ende der Etappe erreicht man den Kanstein, auf dem die historisch-geografisch bedeutende Kansteinburg gestanden hat. Sie war im Geflecht der historischen Fernstraßen von strategisch großer Wichtigkeit.

Am 01.09.1951 wurden Langelsheim die Stadtrechte verliehen. Im Zuge der Gebietsreform 1972 wurde die Stadt, noch im Landkreis Gandersheim gelegen, um die Orte Astfeld, Bredelem, Bergstadt Lautenthal und Wolfshagen im Harz vergrößert und erhielt so ihr aktuelles Gesicht. 1977 wurde der Landkreis Gandersheim aufgelöst und weitestgehend zwischen den Landkreisen Goslar und Northeim aufgeteilt. Die Stadt Langelsheim gehört seitdem zum Landkreis Goslar.

Wappen der Stadt Langelsheim

Das Stadtwappen zeigt auf grünem Schild über goldenem Hirschgeweih ein silbernes Zahnrad, belegt mit silbernem Pickel und Spaten. Die Farbe Grün und das Hirschgeweih sollen an die Forstwirtschaft erinnern. Zahnrad, Pickel und Spaten wurden ihn Anlehnungen an die lange Industriegeschichte Langelsheims gewählt. Das Wappen wurde der Gemeinde Langelsheim im Jahr 1949 durch das Nds. Innenministerium genehmigt. Nach Erhalt der Stadtrechte im Jahr 1951 wurde es als Stadtwappen übernommen. Die offizielle Stadtflagge trägt seitdem die Farben Grün-Silber (Weiß), die untereinander angeordnet sind. Seit der Gebietsreform 1972 werden Stadtwappen und -flagge auch für die neue Stadt Langelsheim weitergeführt.